• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Bestehensregelung Rewi?

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bin zwar schon im 4. Semester (Diplom WIWI) und von daher schon ein älterer Hase aber bin heute zum ersten Mal auf dieser Homepage... hätte mal eine Frage zur neuen Bestehensregelung in ReWi... habe die Recht für Wiwi I bestanden... reicht mir das jetzt für das Teilgebiet oder muss ich mich noch an REcht für Wiwi II wagen? Wäre wichtig für meine weitere Planung.. vielen Dank schon mal im voraus!
Gruß
Mronczo
 
Schau mal hier: #?t=12598
Hier wurde schon ganz viel drüber diskutiert.
Für deine Planung reicht das. Wenn du jetzt noch in allen anderen Fächern des Grundstudiums deine Klausuren bestanden hast, dann hast du dein Vordiplom auch ohne Recht II.

Übrigens herzlichen Glückwunsch. Darfst ja als einer der wenigen verdammt stolz drauf sein
 
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