Nun, den eigentlichen PC kannst Du auf die Nutzungsdauer (ich habe 3 Jahre angesetzt) verteilt abschreiben, und Kosten für Telefon und Internet anteilig (ich mache 60 % der jährlichen Telefon- / Internetkosten als studienbedingt geltend). Auch solltest Du unbedingt einen evtl. neuen Schreibtisch oder Bürostuhl, Druckertinte, Fahrtkosten zu den Klausuren, Literatur, die Studiengebühren u. a als Sonderkosten (nur fürs Erststudium möglich, ansonsten als Werbungskosten - achtung, Kostenobergrenze) geltend machen.
BG
Dirk