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Bescheinigung über Notwendigkeit eines Computers

Dr Franke Ghostwriter
für meinen Arbeitgeber benötige ich eine Bescheinigung, dass ich im Fernstudium einen PC benötige. An wen / welche Stelle an der FernUni wende ich mich da am Besten?
 
Gute Frage, aber ich denke das wird nicht so einfach, denn ein PC ist zwar praktischer aber im Notfall würde es ja auch ohne gehen, solange man icht gerade Informatik studiert. Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege. Aber versuch es doch einfach mal telefonisch beim Fachbereich. Die können dir da bestimmt weiter helfen.
 
Hatte nicht letztes Jahr die FU mal eine Ankündigung, daß man "bald" nicht mehr ohne Computer und Internet-Zugang studieren dürfe.
Vielleicht mal danach suchen.
 
Gute Frage, aber ich denke das wird nicht so einfach, denn ein PC ist zwar praktischer aber im Notfall würde es ja auch ohne gehen, solange man icht gerade Informatik studiert. Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege. Aber versuch es doch einfach mal telefonisch beim Fachbereich. Die können dir da bestimmt weiter helfen.

Ja, Einspruch - ein multimediales Fernstudium macht den Zugriff auf das Internet unverzichtbar. Man denke nur an die Dateikurse, Aufgabentrainer und Onlineveranstaltungen einiger Lehrstühle bzw. Kurse. Auch das Finanzamt erkennt die Kosten für einen PC, anteilige Anschlussgebühren etc. als Sonderausgaben für ein Fernstudium an - zumindest mein FA macht das.

Beste Grüße
Dirk
 
Nun, den eigentlichen PC kannst Du auf die Nutzungsdauer (ich habe 3 Jahre angesetzt) verteilt abschreiben, und Kosten für Telefon und Internet anteilig (ich mache 60 % der jährlichen Telefon- / Internetkosten als studienbedingt geltend). Auch solltest Du unbedingt einen evtl. neuen Schreibtisch oder Bürostuhl, Druckertinte, Fahrtkosten zu den Klausuren, Literatur, die Studiengebühren u. a als Sonderkosten (nur fürs Erststudium möglich, ansonsten als Werbungskosten - achtung, Kostenobergrenze) geltend machen.

BG
Dirk
 
brauche auch eine Bescheinigung für mein notebook!! Wo hast du die bekommen?😕
Und als was kann man das studium in der steuererklärung ansetzen?
Werbungskosten oder Sonderausgaben??

Danke und viele liebe grüße
Martin
 
@martin81

Genau. Da kam erst mal keine Antwort/Reaktion per Mail und ich dachte schon die würden mich ignorieren. Aber dann war plötzlich der Brief in der Post.
 
Nun, den eigentlichen PC kannst Du auf die Nutzungsdauer (ich habe 3 Jahre angesetzt) verteilt abschreiben, und Kosten für Telefon und Internet anteilig (ich mache 60 % der jährlichen Telefon- / Internetkosten als studienbedingt geltend). Auch solltest Du unbedingt einen evtl. neuen Schreibtisch oder Bürostuhl, Druckertinte, Fahrtkosten zu den Klausuren, Literatur, die Studiengebühren u. a als Sonderkosten (nur fürs Erststudium möglich, ansonsten als Werbungskosten - achtung, Kostenobergrenze) geltend machen.

BG
Dirk

Hallo zusammen,

ist die Absetzung eines PC's immer noch möglich. Habe den Beitrag von 2007 gefunden. Kann mir bitte jemand erklären, was mit "Nutzungsdauer (ich habe 3 Jahre angesetzt) verteilt abschreiben" gemeint ist. Kann ich auch Internet absetzen und vorallem setze ich die Fernstudium-Kosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten ab?
Habe mich gerade mal ein bissl schlau gemacht im Internet. Dort habe ich gelesen, dass man Porto, Druckerpatronen, Schreibwaren, Arbeitszimmer auch absetzen kann. Ist dies korrekt?
Vielen Dank.
 
Die meisten Deiner Fragen werden in diesem Thread hier beantwortet: #?t=3965

Nutzungsdauer verteilt abschreiben bedeutet: Der PC kostet (angenommen) 900 EUR. Damit ist die gewöhnliche (!) Nutzungsdauer 3 Jahre, d.h. in jedem Jahr kannst Du ein Drittel, also 300 EUR absetzen. Wenn Du nachweist, dass Du eine kürzere Nutzungsdauer hast (ist vlt. in der Informatikbranche möglich, wenn man immer das aktuellste Modell braucht???!), dann kannst Du den Betrag von 900 EUR auf eine kürzere Dauer verteilen.
Im Jahr der Anschaffung mußt Du noch beachten, dass Du nur für jeden Monat 1/12 absetzen kannst. Wenn Du den o.g. PC also im Juli kaufst, kannst Du für 2010 von den 300 EUR nur 150 EUR (Juli bis Dez. 2010) absetzen, in 2011 und 2012 jeweils 300 EUR und in 2013 dann nochmals 150.

Porto, Druckerpatronen, Schreibwaren kann man fernstudienbezogen komplett absetzen. Arbeitszimmer theoretisch auch...aber lies mal den von mir oben zitierten Thread, da siehst Du, welche Erfahrungen Deine Mitstudenten gemacht haben und welche Tipps es gibt.
 
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