Arbeitslosigkeit gilt nicht (bei Abendgymnasien zählt ja auch diese Zeit als Berufstätigkeit, aber hier leider nicht),ich habe extra im Studiensekretariat nachgefragt. Es ist egal, was man gearbeitet hat, sogar ehrenamtliche Tätigkeit kann unter Umständen zählen (*seufz* aber es hat nicht gezählt, dass ich gut 2 Jahre Azubi in einem anderen Beruf war, ehe ich meinen jetzigen Beruf hatte...aber ich werde deswegen nochmal nachhaken.) Aber das mit der ARbeitslosigkeit ist Fakt, das zählt nicht.)
Ich würde direkt bei der Uni nachhaken, wie Zivildienst usw, zählt,sicher ist sicher!
Gina