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hab ich das jetzt hoffentlich falsch gelesen und ich darf meine "Basistexte Öffentliches Recht" (Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht) vom Beck-Verlag benutzen?
Dir fehlt das VwVfG des Bundes, das als Hilfsmittel der Klausur ausdrücklich aufgeführt wird, während die VwGO nicht genannt wird. Keine Ahnung, ob sich die Klausuraufsichten sklavisch an die Listen halten und Du Deine VwGO in der Tasche lassen musst.
Eine gute Lösung ist - wie der obige Hinweis schon besagt - die Sammlung der Basistexte ÖR bei Beck, wo u.a. GG, VwVfG und VwGO gemeinsam abgedruckt sind.
Und immer schön dran denken: Unterstreichungen und Markierungen im Gesetz sind erlaubt 😉
Auszug aus der Klausurinfo:
"Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise - auch nicht auf den Lesezeichen - enthalten."
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."