• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Benötigte Gesetzestexte

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
kann mir jemand sagen, welche Gesetze man für dieses Modul benötigt?
Hat jemand Erfahrung mit dem Nomos Gesetzestext Zivilrecht?
 
Wenn man alle Gesetze haben will, die in diesem Modul angesprochen werden braucht man ne ganze Menge. Ich verweise mal auf meinen Thread URII im WS 09/10, da hab ich einiges dazu geschrieben.
Ich werde mir aber erst einen Gesetzestext anschaffen, wenn klar ist, was in der Klausur drankommen wird, das ändert sich nämlich stets.
Nomos Zivilrecht habe ich auch.

P.S.: Ist deine Signatur veraltet oder machst du gar nicht URII?
 
danke für deine schnelle Antwort.
Sind also im Nomos Zivilrecht nicht alle benötigten Gesetze enthalten?

Meine Signatur ist noch aus dem letzten Semester. Mit der Änderung bin ich meist nicht so schnell 😉
Ich mein also wirklich UR II und nicht UR I.
 
Naja benötigt ist relativ. UWG und GWB ist schon drin, das meiste andere nicht.
Ich kann aber auch nicht in die Glaskugel schauen und sagen welche Gesetzestexte im September gebraucht werden.
Scheinbar sind die KEs aber wieder nicht überarbeitet worden, obwohl das UWG reformiert wurde. Damit fällt das wohl wieder flach.
 
Mir ist gerade aufgefallen, dass im vom Lehrstuhl angegebenen Gesetztestext "Wettbewerbsrecht und Kartellrecht" vom Beck-Verlag für die KE 4 nur das Markenrecht drin ist. PatentG, GeschmG, UrhG etc ist da ja nicht drin. Muss ich mir das noch zusätzlich kaufen, oder reicht es, dass Thema in der KE gelesen zu haben, aber in der Klausur kommt das nicht dran? Kann ich mir ja fast nicht vorstellen...

Im GWB kommen ja auch häufig Verweise auf das BGB - hat das jeder Jurastudent eh im Schrank und wird deshalb nicht extra als benötigt angegeben? Ich als Nicht-Jurist habe das natürlich auch nicht. Sollte ich mir das auch kaufen?
 
Im Literaturverzeichnis unter Gesetzestexte auf der Seite VIII steht das Patent- und Mustergesetz und das Urheber- und Verlagsrecht beides von dtv.
Ich hab mir die gekauft. Ob man sie braucht wird sich wohl erst bei der Bekanntgabe der zugelassenen Hilfsmittel zeigen.
 
Das habe ich gesehen, aber da wird ja noch viel mehr Literatur gelistet - ich habe das als zusätzliche Empfehlungen verstanden, nicht als Muss. Macht es Sinn, dass der Lehrstuhl extra ein PDF (in Moodle) mit den benötigtegten Gesetzetstexten veröffentlicht und dann in den KEs noch weitere benötigte Gesetztestexte stehen? Ich als Fachfremder blicke langsam nicht mehr durch, was ich ich den jetzt kaufen sollte, um den Stoff zu bearbeiten. Liest ihr das alles nur mal so durch, um dann einen Monat vor der Klasuur nach Bekanntgabe des KE die Gesetztestexte zu kaufen? Man braucht doch die Gesetztestexte, um die Fälle zu üben,oder?
Brauche ich ein BGB?
 
In der Tat werde ich mir keinen Gesetzestext kaufen, bevor ich nicht weiß, was dieses Mal zur Klausur zugelassen wird. Will mein Geld ja nicht zum Fenster rauswerfen. Und zum Durchlesen der KEs kann ich auch online die Gesetzestexte nachschlagen.
Ich denke im Juli wird die Prüfungsinfo Nr. 2 veröffentlicht. Dann ist also noch reichlich Zeit um sich auf die Klausur vorzubereiten.
 
Verstehe ich das richtig, dass nun tatsächlich nur die vier Gesetze in der Prüfung dran kommen können? Oder kann es doch passieren, dass Sachen die in den Skripten nur kurz angesprochen wurden aber generell dazu gehören, wie das SortenschutzG Anwendung findet?
 
Killa,
traditionell schränkt der Lehrstuhl im Bereich UNR II durch die Wahl der Gesetzestexte den Stoff ein.
Vgl. meinen Beitrag von oben.
Damit hat der Aufgabensteller zugleich auch eine Themeneingrenzung vorgenommen.

Wenn nur diese Gesetze angegeben wurden, kommen auch nur diese dran. (Andere sind ja grds. auch nicht zugelassen 😉 )

Gruss
partypate
 
Wie bereitet ihr Euch auf die Klausur vor? Mir erscheint der Stoff extrem wenig zu sein, verunsichert irgendwie. Mehr als die unterschiedlichen Defs, die Laufzeiten usw. wüsste ich jetzt nichts als Schwerpunkte beim Lernen zu setzen. Auch die Fallsammlung von Eisenmann/Jautz fand ich jetzt nicht so erhellend, dass ich besondere Stolpersteine ausgemacht hätte (abgesehen eben von den konkreten UNterscheidungen der drei Gesetze).

Wie geht ihr das ganze an?
 
Die KE 4 lesen und versuchen, Fälle zu üben - mehr wüsste ich auch nicht. Allerdings ist für mich jeder Fall ein Stoplerstein 😉 Ich habe keine Ahnung, was mich in dieser Klausur erwarten wird.
 
sind hier auch Wiederholer dabei? Bzw. @ partypate, kann man sich wirklich auf die benannten Gesetze beschränken? Kommt mir wirklich sehr wenig vor?!?! kein UWG, kein GWB??? Ich meine, einerseits yippie! Aber andererseits ... :-S
 
ich bin zwar nicht partypate, aber du kannst davon ausgehen, weil es in den letzten semestern von diesem lehrstuhl eben schon immer so gemacht wurde, dass die angaben sich wirklich ausschließlich auf die 3 gesetze beschränken!!!
außerdem gehts ja hierbei um die zugelassenen hilfsmittel; mit anderen worten sind andere eben nicht zugelassen!!!
 
Ich habe mir das Buch "Gewerbl. Rechtsschutz und Urheberrecht" von Eisenmann, Jautz besorgt. Da sind Fälle drin, die hoffentlich für diese Klausur relevant sind. Ich habe es bis jetzt aber nur mal durchgeblättert, macht aber einen guten Eindruck.
 
Habt ihr bestimmte Themen/§ im Verdacht, die dran kommen könnten? Ich fühl mich auch etwas verloren und kann mir absolut nicht vorstellen, was mich in der Klausur wohl erwarten wird.
 
na ich würde ja mal vorschlagen: unterlassungsansprüche und schadensersatzansprüche, denn die haste ja in allen drei gesetzen genau wie im urheberrecht!!! dann vielleicht löschungsansprüche!
am anfang vielleicht noch ne kleine abgrenzung, ob nun patentrecht oder gebrauchsmusterrecht anwendung findet! na und der rest wird irgendwelcher kleinkram???
 
Wie regelt ihr das mit den aktuellen Gesetzestexten, in meinem Skript stimmen z:t. die Gesetzesangaben überhaupt nicht (§5 II PatG z.B.), das Skript in Moodle ist noch älteren Datums...einfach mit seinen Angaben lernen oder müssen wir uns an das Skript anpassen?

Gruß,

Orange
 
Oben