• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Belegung als Wiederholer im nächsten Semester

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
ich habe mal eine Frage: nun da ich die Zulassung für die Klausuren habe, habe ich aus verschiedenen Gründen beschlossen die Klausur erst im nächsten Semester zu schreiben. Da der Kurs an sich im nächsten Semester nicht angeboten wird, frage ich mich nun wie ich sicherstellen kann, im nächsten Semester die Klausur mitschreiben zu können. Bei jedem anderen Kurs würde ich diesen wiederbelegen mit Häckchen um nichts zu zahlen. Hab ich probiert, geht nicht. Was nun?

Danke schon mal für die Antwort und an alle anderen VIEL ERFOLG!!!
dini
 
Hast Du dafür eine Lösung gefunden? Der Teilkurs
41690 Grundzüge der steuerlichen Gewinnermittlung

ist ja auch als Wiederholer belegbar. Der Rest nicht, stehe demnach ebenfalls vor dem Rätsel, wie das nun gehandhabt werden soll
 
ich denke, man kann keine eas mehr schreiben, darum kann man den kurs auch nicht als wiederholer belegen!
die klausur kann man schreiben, ohne sich für den kurs als wiederholer zu markieren! grundvoraussetzung ist: mindestens die ea bestanden zu haben!
 
Die interessante Frage ist doch, ob der Kurs (samt EAs) nach dem Semester wieder regulär angeboten wird oder ob da erneut eine Umstrukturierung angedacht ist. Das würde mich wirklich brennend interessieren...
 
Die Frage betrifft mich selber, nach meinem Verständnis ist das so wie von fin beschrieben. Im kommenden WS wird das Modul definitiv nicht mehr angeboten und (auch für uns Diplomer) durch ein neues Modul ersetzt. Wer aber in der Vergangenheit die nötige EA bestanden hat, kann ohne Wiederholerkennzeichen noch die Klausuren schreiben, meines Wissens bis Frühjahr 2014. Bleibt nur noch die Frage, ob die EA des alten Moduls für das neue Modul anerkannt werden.
 
Die Frage betrifft mich selber, nach meinem Verständnis ist das so wie von fin beschrieben. Im kommenden WS wird das Modul definitiv nicht mehr angeboten und (auch für uns Diplomer) durch ein neues Modul ersetzt. Wer aber in der Vergangenheit die nötige EA bestanden hat, kann ohne Wiederholerkennzeichen noch die Klausuren schreiben, meines Wissens bis Frühjahr 2014. Bleibt nur noch die Frage, ob die EA des alten Moduls für das neue Modul anerkannt werden.

So wie ich es verstanden hab, zählt die EA nicht für das neue Modul.
Muss sie ja auch nicht, weil man ja noch die Klausur für das alte Modul ein paar Semester lang schreiben kann.
 
@Tornado
Vermute ich auch, allerdings habe ich bisher zum neuen Modul noch nicht viel gefunden, selbst das Modulhandbuch ist noch auf dem Stand vor über einem Jahr
 
Dabei erschließt sich mir irgendwie immer noch nicht final, wieso man den einen Teilkurs noch als Wiederholer belegen kann 😉

Ich habe das neue Modul jetzt jedenfalls mal bestellt, ärgert mich zwar gewaltig, aber was will man machen. Ist denn irgendwas bekannt, wieso man die ABWL jetzt schon wieder umwirft? Zweimal binnen anderthalb Jahren ist schon etwas komisch...
 
Ja, irgendwas in der Art muss es ja sein. Was mich aber wiederum wundert, weil es dann ja schon Interferenz mit irgendwelchen Wahl- oder Kernfächern bei einem Teil von uns gegeben haben müsste. Insgesamt hat die Transparenz da in meinen Augen schon gewaltig abgenommen
 
Der Kurs ist auch Bestandteil eines B-Moduls.
Das ist mir auch schon komisch aufgefallen, weil jemand, der dieses B-Modul, schon absolviert hat, damit deutlich weniger Aufwand für das C-Modul hat.
 
Dr Franke Ghostwriter
Ohne mich mit der genauen Prüfungsordnung für den Ba/Ma auszukennen, macht es dann ja doch Sinn, ein neues Modul anzubieten, das diesen Kurs nicht mehr führt. Nicht für die Diplomer natürlich, aber auf die ist hier ja auch schon länger nichts mehr ausgerichtet
 
Oben