• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Belegung 2. Semester

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@all!
Da ich mich ja ab morgen für das SS2006 zurückmelden kann habe ich mir schon mal Gedanken gemacht was ich so belegen will/sollte.
In diesem Semester habe ich BWL 1, Mathe 1 und WÍnfo belegt.
Mathe 2 und BWL 2 will ich auf jedenfall im nächsten machen.
Laut Studienplanung der Uni sollte ich dann noch Mikro nehmen...
Mhm, haltet mich nicht für bekloppt, aber ich möchte gerne Recht 1 nehmen.
Ist das zuviel, was ich da alles machen will?
Dieses Semester schreibe ich BWL 1 und evtl Winfo (versuche noch mir das zu sparen, wegen einer alten Prüfungsleistung).
SS06 dann BWL 2, Mathe, Mikro jenachdem wie ich mit Recht 1 klarkomme kann ich dann ja die EAs machen und die Klausur mitschreiben oder halt erst im WS06/07 dann...
Hat jemand einen Tipp für mich?
 
Ich hab mir so eine ähnliche Frage auch gestellt im letzten semester.

da mikro und bwl 2 wohl nicht soo leicht sind, hab ich mich für makro und bwl 2 entschieden, um ein "leichteres" fach dabei zu haben.

ausserdem haben einige gemeint, makro wäre einfacher als mikro für den einstieg. kann ich halt noch nix zu haben, da ja bisher nur makro gelesen.

vielleicht hilfts trotzdem
 
Hmm ... das Skript in Mikro ist einfach nur be******en ...
ansonsten ist das Fach nicht schwer ... Makro ist interessanter aber schwerer ... dafür ist das Skript genial geschrieben und verständlich für jeder Mann/Frau ...
Würde BWL II noch nicht machen eher BWL III ... ist das eigentlich einfachste Fach von den 3 BWL Fächern und zum Schluß erst BWL II ...

Recht I ist was für Leute, die gut §§ lernen können ... ist nicht schwer, nur ein haufen Aufwand ...

Gruß Dennis
 
wegen Recht würde ich noch warten. Es soll doch Recht I und II zusammengelegt werden. Evtl. reicht dann auch Bestehen von nur RechtI. Das hängt aber anscheinend allles noch in der Luft.

Gruss
Gabi
 
gr0 schrieb:
Hallo,

wegen Recht würde ich noch warten. Es soll doch Recht I und II zusammengelegt werden. Evtl. reicht dann auch Bestehen von nur RechtI. Das hängt aber anscheinend allles noch in der Luft.

Gruss
Gabi

Also in den anderen Threads ist das nun eindeutig formuliert die Aussage von Herrn Hoffmann, daß Recht1 reicht zum Bestehen.
 
gr0 schrieb:
wegen Recht würde ich noch warten. Es soll doch Recht I und II zusammengelegt werden. Evtl. reicht dann auch Bestehen von nur RechtI. Das hängt aber anscheinend allles noch in der Luft.
An sich ist das alles schon ziemlich sicher, und gerade augrund der "Zusammenlegung" hab ich für SS06 als Hauptziel die Klausur Recht I vor mir. Grund: Recht I ist vom Umfang her wohl etwas weniger als der neue "Grundlagen von BGB und HGB", nämlich 5 SWS statt 6. Und der neue Kurs ist auch noch eine einzige große Unbekannte, wohingegen man beim alten Recht-Kurs schon gut weiss, wie es aussieht, und es gibt einige Erfahrungswerte und Skripte, mit denen man arbeiten kann.

Also, so wie es aussieht (und wie es wohl indirekt auch vom Prüfungsamt bestätigt wurde) ist es quasi als Geschenk zu verstehen, wenn man nur noch einen Recht-Schein in SS06 machen muss, der dann auch fürs VD passt.
 
Nur noch im SS06 Recht 1 möglich?

Hallo nochmal!
Kann ich nur noch im SS06 Recht 1 belegen und die Klausur schreiben?
Muss ich sonst den neuen Kurs "Grundlagen von BGB und HGB" belegen? 😕
Gruß
 
Ja, so ungefähr isses: Wenn du bis einschl. SS06 die Klausur Recht I bestanden(!) hast, reichts fürs VD, sonst musst du ab WS 06/07 die neue "Grundlagen" bewältigen.
 
Okay, dann weiß ich jetzt schonmal, dass ich im SS06 Recht 1 und Mathe 2 machen werde und beide Klausuren.
Dann warte ich jetzt mal was das Prüfugsamt mir schreibt wegen Anrechnung alter Prüfungsleistungen und dann entscheide ich ob ich BWL 2 oder BWL 3 oder Mikro oder Makro noch als 3. Fach nehmen werde.
Danke für die Infos! :winke
 
also für´s zweite Semester hab ich mir Mathe II und Recht I inkl der Klausuren vorgenommen.

Macht es evtl Sinn, dann noch BWL II und III zu nehmen? Oder ist da die Belastung eher zu hoch?
Bin mir noch unschlüssig, was ich als drittes TG nehmen soll.. sollte halt machbar sein.

Muss ja neben der Arbeit gehen, will aber das Vollzeitstudium schon durchziehen...

LG aus München
Kerstin :hmmm
 
Also mir ist das zuviel, ich schaffe das nicht, aber muss ja jeder selber einschätzen. Neben der Arbeit geht das bei mir nicht, würde auch gerne mehr machen, aber das artet in Stress aus.
 
wicht schrieb:
also für´s zweite Semester hab ich mir Mathe II und Recht I inkl der Klausuren vorgenommen.

Macht es evtl Sinn, dann noch BWL II und III zu nehmen? Oder ist da die Belastung eher zu hoch?
Bin mir noch unschlüssig, was ich als drittes TG nehmen soll.. sollte halt machbar sein.

Allgemein gilt BWL 2 schwieriger als BWL 3. Entsprechend würde ich letzteres als 3.Fach nehmen, zumal du Mathe für die Klausur komplett lernen musst. 🙂

wicht schrieb:
Muss ja neben der Arbeit gehen, will aber das Vollzeitstudium schon durchziehen...

Wenn du sowieso arbeiten gehst und darüber versichert bist, solltest du bei der Rückmeldung den Teilzeitstatus angeben und mit Vollzeitpensum studieren. So machen das die meisten hier......
 
Benedikt schrieb:
Allgemein gilt BWL 2 schwieriger als BWL 3. Entsprechend würde ich letzteres als 3.Fach nehmen, zumal du Mathe für die Klausur komplett lernen musst. 🙂

Klingt soweit logisch. Hoffe dann nur, dass es auch im WiSe 06/07 Mentorenkurse bei mir für BWL II gibt. 😕



Benedikt schrieb:
Wenn du sowieso arbeiten gehst und darüber versichert bist, solltest du bei der Rückmeldung den Teilzeitstatus angeben und mit Vollzeitpensum studieren. So machen das die meisten hier......😀

Hm, hat das dann irgendeine Auswirkung auf die Dauer des Studiums oder könnte ich da trotzdem, wie ich es vor habe, das D I nach 7 Semestern schaffen? (natürlich unter der Voraussetzung, dass ich das selbst hinbekomme 😱 )
Kann man denn in jedem Semester neu entscheiden, ob man VZ oder TZ machen will? Was gibt es sonst noch für Auswirkungen? Mal abgesehen von meiner vergünstigten Karte für die öffentlichen Verkehrsmittel, die ich dann nicht mehr als TZ bekommen würde...
So genau habe ich mich mit dem Unterschied noch nie beschäftigt 😱

LG aus München
Kerstin
 
Frag einfach mal in deinem Studienzentrum nach, ob zum Wintersemester auch Mentorenkurse in BWL 2 angeboten werden. Wenn nicht, ist es auch nicht sooo schlimm. 🙂

Der Hörerstatus hat keinerlei Auswirkungen auf die Studiendauer. Es gibt in der Tat TZ-Studenten, die in 7 Semestern fertig geworden sind. Als TZ kannst du nämlich genauso viele Kurse belegen wie als VZ.
Beim Hörerstatus geht's einzig und allein um Berechtigungen (BAFÖG, Versicherungen usw.), die nur Vollzeitstudenten zustehen.
Vergünstigungen erhälst du auch als TZ weiterhin an den meisten Stellen.
 
Benedikt schrieb:
Vergünstigungen erhälst du auch als TZ weiterhin an den meisten Stellen. 😀
Hierzu die Standardempfehlung: Von den Studierendenbescheinigungen immer erstmal eine solche vorlegen, wo der Status nicht soo genau hervorgeht. Die meisten Stellen, die Vergünstigungen vergeben, wollen ja im Grunde genommen auch nur Umsatz machen, und besser ein kleinerer als gar keiner. Also wird da oft gar nicht soo genau drauf geachtet. Und mehr als "nein" sagen können sie auch nicht.

An der Kinokasse o.ä. und auch bei meinen Zeitschriften-Abos hab ich da noch nie Probleme gehabt. Wo es vielleicht etwas kniffeliger werden könnte, ist bei den örtlichen Verkehrsbetrieben, wenn man eine ermäßigte Monatskarte haben will. Hab ich aber selbst noch nicht ausprobieren müssen, da ich zumindest was Koblenz angeht, schon zu alt dafür bin (da würde mir hier selbst ein VZ-Studiausweis nichts nützen).


mfg
Markus
 
Sehr hilfreich ist es auch, wenn man sich einen Internationalen Studentausweis ISIC holt. Den bekommt man selbst als Akademiestudierender.
Da gibt es eigentlich fast immer Studentenermäßigung mit - örtliche Verkehrsbetriebe ausgenommen.
 
Aber dann mal ne blöde Frage: welchen entscheidenden Unterschied hat dann das VZ-Studium zum TZ-Studium?
Weil wenn ich das richtig verstanden habe, bleibt mir als TZ-Student letztendlich ja mehr Zeit, um das alles zu absolvieren, habe aber (bis auf kleine Unterschiede wie Bafög, was ich ja eh als Vollverdiener nicht bekomme, oder den öffentlichen Verkehrsmitteln) keinen anderen Status als der VZ-Student.

Seh ich das richtig?
Hat der Hörerstatus später denn dann Auswirkungen auf die anstehenden Studiengebühren? Denn an denen kommt man ja wohl nicht mehr vorbei.
Und kann man jedes Semester den Status wieder wechseln?
(Fragen über Fragen :auweia: )
 
Namenskollegin 😉,

den Status kannst Du jedes Semester wechseln.

Belegen kannst Du wirklich beliebig (mag sein, dass das irgendwann mal geändert wird, jetzt ist es aber so), Vorteil von VZ ist, das man eben manche Vergünstigungen bekommen kann wie schon geschrieben, Vorteil von TZ m.E. vor allem, längere Zeit z.B. bei Diplomarbeit. Für EAs, Klausurtermine usw. gelten sowieso die gleichen Termine.

Bei den momentanen Zweit-und Langzeitstudiengebühren muss man in TZ nur die Hälfte zahlen bzw. ein TZ-Semester wird nur mit 0,5 dem Studienkonto abgezogen, d.h. man darf länger kostenlos studieren als Erst-Student. Wie es ab 2007 aussehen wird, weiss ich nicht...
 
Dr Franke Ghostwriter
Erledigt!

Guten Morgen!
So, habe gestern noch meine Rückmeldung fertig gemacht.
Hörerstatus von VZ auf TZ geändert und folgende Kurse belegt:
Mathe II, Recht I und Mikro
Denke das ist für mich das Beste.
Viele Grüße
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