• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Belegung 2. Semester

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Ich hab auch mal ne Frage zur Belegung

und zwar studiere ich BoL und bin TZ, hatte zum SS angefangen mit dem Propädeutikum und dem Buchhaltungsmüll, was muss ich denn jetzt fürs WS alles belegen?
 
generell bist du in der Reihenfolge der Belegung frei 🙂.

Es empfiehlt sich aus meiner Sicht, die jetzt bearbeiteten Kurse (kostenlos, wenn du "normaler" TZ- oder VZ-Student bist) noch mal als Wiederholer zu belegen - damit bekommst du die neuen EAs und somit Übungsmaterial, falls du durchfällst (was wir natürlich mal nicht hoffen 😉).

Wie viele Module willst du denn belegen, wieder zwei? Als nächstes würde sich wohl auf jeden Fall BGB I anbieten, und evtl. noch ein BWL-Fach zum Ausgleich - z. B. BWL II - oder BGB II oder VerfR (die kommen als nächste im Vorschlag der Uni). Aber ich denke, zur sinnvollen Kombination und Reihenfolge können dir BoLer sicher noch bessere Auskünfte und Meinungen bieten.
 
Schließe mich mit meinem Vorschlag mal Kerstin an, daß man wohl sinnvollerweise BGB1 als nächstes belegen sollte !

Da Du Buchhaltung als Müll bezeichnest, hast Du wohl zu BWL weniger Lust. Wobei BWL2 nicht Buchhaltung sondern Finanzierung, Investition und m.E. recht interessant ist.

BGB2 würde ich nicht gleichzeitig belegen, wirst mit den BGB1-Gutachten genug zu tun haben.

Also dann auch eher Verfassungsrecht.
 
Ja, BGB I & Verfassungsrecht sind ganz gut ... Oder BGB I & Strafrecht (weil man hier eben noch das ganze Strafrechtwissen aus dem Propädeutikum kennen muss, da diese KE auch prüfungsrelevant ist, insbesondere in den Zusatzfragen und M 8 quasi direkt auf das Propädeutik aufbaut).

Verfassungsrecht belegt man nämlich relativ problemlos gemeinsam mit
Verwaltungsrecht .. Gleiche Definitionen, gleicher Prüfungsaufbau etc. Mit der Kombi sparst Du Dir dann sehr, sehr viel Lernarbeit

BGB II & ArbVR sind auch eine gute Kombination für ein Folgesemester.
 
Okay danke
habe Buha nur als Müll bezeichnet weil ich es wirklich absolut nicht kann 😀, aber da muss ich wohl durch...

hatte halt gedacht das ich jetzt BGB I + II, Einführung in BWL und VWL, dt. und europ. Verfassungsrecht und das Arebitsvertragsrecht belegen muss um das 1. Semster voll zu bekommen, aber wenn das so ist wär das ja super.

noch mal
 
Hallo,

generell bist du in der Reihenfolge der Belegung frei 🙂.

Es empfiehlt sich aus meiner Sicht, die jetzt bearbeiteten Kurse (kostenlos, wenn du "normaler" TZ- oder VZ-Student bist) noch mal als Wiederholer zu belegen - damit bekommst du die neuen EAs und somit Übungsmaterial, falls du durchfällst (was wir natürlich mal nicht hoffen 😉).

Wie viele Module willst du denn belegen, wieder zwei? Als nächstes würde sich wohl auf jeden Fall BGB I anbieten, und evtl. noch ein BWL-Fach zum Ausgleich - z. B. BWL II - oder BGB II oder VerfR (die kommen als nächste im Vorschlag der Uni). Aber ich denke, zur sinnvollen Kombination und Reihenfolge können dir BoLer sicher noch bessere Auskünfte und Meinungen bieten.
Hallo,
wie sieht es eigentlich aus, wenn man die Klausur verhaut,muss man dann für das gleiche Modul wieder eine Zulassung mit EAs erreichen?
 
Ich hab da mal noch ne Frage
ich habe nun Einführung in die WiWi und BR I belegt, aber brauche ich denn EInführung in die WiWi überhaupt? Schließlich ist das doch ein neues Modul was erst ab diesem WS gilt, bin doch aber nun schon seit SS dabei. Ich kapiere das nämlich irgendwie mit dieser neuen Belegung nich so
 
Dr Franke Ghostwriter
ich hab da mal noch ne Frage
ich habe nun Einführung in die WiWi und BR I belegt, aber brauche ich denn EInführung in die WiWi überhaupt? Schließlich ist das doch ein neues Modul was erst ab diesem WS gilt, bin doch aber nun schon seit SS dabei. Ich kapiere das nämlich irgendwie mit dieser neuen Belegung nich so ganz
Wenn Du nach der alten Prüfungsordnung weiterstudieren willst, brauchst Du die Einführung nicht.
 
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