in KE 1 heißt es, dass nur vorhandene Zahlungsmittel zur Ausschüttung gelangen können und nicht abstrakt errechnete Gewinne. Is SA I zu KE 1 und 2 (Aufgabe 2) aber wird eine Ausschüttung von 47,5 GE als mögliche Ausschüttung angegebn, obwohl die Zahlungsmittel nur 40 GE betragen. Wie passt das zusammen? Wo kommen die Mittel her, bzw. wie läuft das Verfahren ab, wenn tatsächlich eine Ausschüttung von 47,5 GE beschlossene werden kann?
Ich hoffe auf Euren Sachverstand und schnelle Antworten (Prüfung rückt ja näher)
Gruß, Mark
Ich hoffe auf Euren Sachverstand und schnelle Antworten (Prüfung rückt ja näher)
Gruß, Mark