• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Begrenzung von Ausschüttungen auf Zahlungsmittel

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in KE 1 heißt es, dass nur vorhandene Zahlungsmittel zur Ausschüttung gelangen können und nicht abstrakt errechnete Gewinne. Is SA I zu KE 1 und 2 (Aufgabe 2) aber wird eine Ausschüttung von 47,5 GE als mögliche Ausschüttung angegebn, obwohl die Zahlungsmittel nur 40 GE betragen. Wie passt das zusammen? Wo kommen die Mittel her, bzw. wie läuft das Verfahren ab, wenn tatsächlich eine Ausschüttung von 47,5 GE beschlossene werden kann?

Ich hoffe auf Euren Sachverstand und schnelle Antworten (Prüfung rückt ja näher)

Gruß, Mark
 
Hey Marc,

die Zahlungsmittel sind ein Bilanzposten auf der Aktivseite. Da steht drin, wie viel das Unternehmen derzeit an "flüssigem" Geld hat, in der Kasse, auf dem Bankkonto und Scheckkonten. Das hat mit der Frage nach der Höhe der Ausschüttungen gar nicht so viel zu tun 🙂. Wo hast du denn in KE 1 gelesen dass nur vorhandene Zahlungsmittel zur Ausschüttung kommen dürfen 😕 ?

In KE 1 Seite 37 (Kurs 00091) ist beschrieben wie viel KGs ausschütten dürfen 😛. Schau es dir nochmal an, dann wird dir die Aufgabe klar.

viele Grüße
Jasmin
 
Jasmin,

das mit der Begrenzung auf die Höhe vorhandener Zahlungsmittel steht auf Seite 14 in KE1.
Is ja eigentlich auch klar. Ich kann ja schlecht irgendeinen Kredit aufnehmen nur um den gewünschten Betrag ausschütten zu können.
Was mache ich nun also, wenn eine Ausschüttung beschlossen wird, die ich mangels Zahlungsmittel überhaupt nicht vornehmen kann?

Gruß, Mark
 
Dr Franke Ghostwriter
Hallo Jasmin,

das mit der Begrenzung auf die Höhe vorhandener Zahlungsmittel steht auf Seite 14 in KE1.
Is ja eigentlich auch klar. Ich kann ja schlecht irgendeinen Kredit aufnehmen nur um den gewünschten Betrag ausschütten zu können.
Was mache ich nun also, wenn eine Ausschüttung beschlossen wird, die ich mangels Zahlungsmittel überhaupt nicht vornehmen kann?

Gruß, Mark
est ist zwar KE2, ich habe es aber gefunden.
Du verwechselst ja was, es geht auf dieser Seite um sprachliche Unschärfen, daß von "Gewinnausschüttungen" gesprochen wird, obwohl man eigentlich keinen GEWINN sondern nur ZAHLUNGSMITTEL ausschütten kann. D.h. aber nicht, daß die Gewinnausschüttung immer genau auf die aktuellen Zahlungsmittel abgestimmt sein muß.
 
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