Guten tag,
Wenn Mieter M fristlos kündigen möchte, weil er im treppenhaus desöfteren Heroinspritzen gefunden hat und sich dadurch gefährdet fühlt, bedingt es doch einer außerordentlichen Kündigung ?! Vermieter V weigert sich den Schaden zu beseitigen.
Später stellt sich noch heraus, dass die angegeben Wohnung W 10 m² kleiner ist als im Mietvertrag angegeben.
Die Fallfrage lautet, "ist die Kündigung wirksam?"
Jetzt wäre mein Aufbau :
I. beendigung des Mietverhältnisses nach § 569 I iVm § 543 I BGB (oder ist das eher 543 iVm 569?)
1) wirksamer Mietvertrag
2) Beendigung des MV (außerordentliche Kündigung)
a) Schriftform
b) wichtiger Grund 543
c) Abmahnung
3) Ergebnis
Liege ich denn mit dem Aufbau richtig, oder muss er komplett anders verlaufen?
Bitte um Rat, und danke im voraus.
Wenn Mieter M fristlos kündigen möchte, weil er im treppenhaus desöfteren Heroinspritzen gefunden hat und sich dadurch gefährdet fühlt, bedingt es doch einer außerordentlichen Kündigung ?! Vermieter V weigert sich den Schaden zu beseitigen.
Später stellt sich noch heraus, dass die angegeben Wohnung W 10 m² kleiner ist als im Mietvertrag angegeben.
Die Fallfrage lautet, "ist die Kündigung wirksam?"
Jetzt wäre mein Aufbau :
I. beendigung des Mietverhältnisses nach § 569 I iVm § 543 I BGB (oder ist das eher 543 iVm 569?)
1) wirksamer Mietvertrag
2) Beendigung des MV (außerordentliche Kündigung)
a) Schriftform
b) wichtiger Grund 543
c) Abmahnung
3) Ergebnis
Liege ich denn mit dem Aufbau richtig, oder muss er komplett anders verlaufen?
Bitte um Rat, und danke im voraus.