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In den Prüfungsinformationen steht, dass man in den Gesetzen markieren darf. Weiss zufällig jemand, ob auch farbige Zettel (weiss grad nicht wie man diese Dinger nennt) zum schnelleren Auffinden bestimmter Paragraphen verwendet werden dürfen (natürlich ohne Beschriftung)?
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."