gem. der Prüfungsordnung WiWi gilt das Grundstudium als bestanden, wenn alle 10 Pflichtmodule mit mindestens 4,0 absolviert wurden oder 8 mit mindestens 4,0 und zwei über 25 Punkte und diese 10 zusammen mindestens 500 ergeben. Bezüglich der Beantragung eines Zwischenzeugnisses habe ich nun schon häufig gelesen und gehört, dass die zweite Regelung (8/2) nur gilt, wenn die zwei nicht bestanden Prüfungen auch drei mal versucht wurden. Ist diese Richtig? Hat bereits jemand ein Zwischenzeugnis beantragt, ohne bei den zwei über 25 Punkte unter 50 Punkten Prüfungen den 2. und 3. Versuch zu nutzen? Vielen Dank für Eure Antworten!