Eine Frahe zum Thema BAföG und Fernuni Hagen. Ist ein Vollzeitstudium an der FU wie ein Studium an einer x beliebigen Präsenzuni anzusehen oder fällt es unter den § 3 bzw. § 15 (2) des BAföG und ist somit nur maximal 12 Monate förderungsfähig?
Freue mich über eine Antwort bzw. einen Hinweis dies heruszubekommen.
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