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Bachelorarbeit und gleichzeitig L.L.M.-Belegung?

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Bachelorarbeit und gleichzeitig L.L.M.-Belegung?

Hallo,
ich werde hoffentlich im nächsten Semester meine Bachelorarbeit schreiben, würde aber gerne parallel dazu schon mal ein Modul aus dem L.L.M. belegen. Ist das überhaupt möglich? Hat da schon jemand Erfahrung?

Gruß

Kewie
 
Kewie,

den Kurs belegen darfst du, allerdings kannst du die Klausur erst schreiben, wenn du ordentlich in den L.L.M.-Studiengang umgeschrieben bist, d. h. nach Bestehen der Bachelorprüfung.
 
Katrinchen,

hab die Info per E-Mail vom PA, dass man mit dem Bachelorabschluss (hab meine BA am 8.10. abgegeben, warte auf Korrektur) in den LL.M. umgeschrieben wird. Also kann ich bereits im Februar/März LL.M.-Klausuren schreiben, sofern mir Waas mindestens ein "ausreichend" in der BA gibt.

Gruß

Sandra
 
Hallo Kewie,

den Kurs belegen darfst du, allerdings kannst du die Klausur erst schreiben, wenn du ordentlich in den L.L.M.-Studiengang umgeschrieben bist, d. h. nach Bestehen der Bachelorprüfung.

Das ist richtig, Du kannst aber schon die Einsendeaufgaben machen, die Klausurberechtigung bleibt Dir erhalten. Ich habe zB im letzten Semester die Klausurberechtigung für Verfahrensrecht bekommen, obwohl ich erst jetzt im November meine Bachelorarbeit abgegeben habe. Das Prüfungsamt hat mir bestätigt, dass die Klausurbereichtigung erhalten bleibt.
 
Bei mir stellt sich im Moment die gleiche Frage. Ich absolviere in diesem Semester das Seminar bei Prof. Völzmann-Stickelbrock. Leider ist der Seminartermin erst am 22./23.02.2008 und danach muss ich noch die Bachelorarbeit schreiben (zumindest theoretisch, praktisch hoffe ich, dass ich die Bachelorarbeit zum Großteil schon zum Seminartermin fertig habe).

Laut Auskunft von Herrn Schmidt an der FernUni kann ich mich nun aber in den LL.B.-Studiengang zurückmelden, gleichzeitig aber bereits Module aus dem LL.M-Studiengang belegen. Sofern meine Bachelorarbeit dann bis 31.03.08 korrigiert ist oder ich zumindest das "Go" habe, dass ich das Abschlussmodul bestanden habe, werde ich dann vom LL.B. auf den LL.M. umgeschrieben.

In die Röhre schaut man bei der Vorgehensweise nur, wenn man durch die Bachelorarbeit durchfällt, was ich in meinem Fall aber nicht hoffen will.

Kann das oben gesagte jemand bestätigen oder hat wer zusätzliche Infos?

VG, Alex.
 
Dr Franke Ghostwriter
Captain,
das ist schon richtig. Ich bin wie gesagt noch in der gleichen Situation: im Moment warte ich auf die Bewertung meiner BA, mache gleichzeitig EA's der Einsendeaufgaben der Master-Module und werde dann - vorausgesetzt ich bestehe die BA - in den Master-Studiengang umgeschrieben und im Frühjahr die ersten Klausuren für die Master-Module schreiben.
 
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