@ManuS und
@Mr.Bollo
Eigentlich ist es immer so, daß die Prüfungsordnung, die zum Beginn des Studiums bestand, diejenige ist, die für den jeweiligen Kandidaten gilt.
Da es sich dabei um einen Verwaltungsakt handelt, kann man den auch nicht so einfach ändern.
Der Einfachheit halben wird denjenigen, die sich noch in der alten Ordnung befinden, angeboten, ohne Probleme und ohne Nachteil(e) in die neue zu wechseln.
Ob das allerdings auch mit Stillschweigen (sprich: Student sagt nichts dagegen, also geht er ohne Nachfrage mit in die neue Prüfungsordnung) geht, weiß ich nicht.
Ich dächte aber, daß das nicht okay wäre.
Man muß natürlich fairerhalber sagen, daß der Unterschied zwischen sechs und acht Wochen nun auch nicht so riesig ist.
Die Diskussion startete jedoch, wenn ich mich recht entsinne, mit einer Bewertungszeit (bisher von 15 Woche). Diese ist ja nun in jedem Fall höher als sechs oder acht Wochen.
Wenn es sehr wichtig sein sollte, dann mal die Fachschaft oder den Studierendenrat befragen.