• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Bachelor-Studiengang B.Sc Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftsinformatik

Ich wusste gar nicht, dass die Info Nr.4 schon fertig ist. Vielen Dank Ivanhoe!

Nicht schlecht, was ich bis jetzt da so gelesen habe.
Aber ich bleibe doch lieber bei meinem Diplom.....
 
Infos zum Bachelorstudiengang und Änderungen im Diplomstudiengang WiWi

https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/

Es gibt Infos zum Bachelorstudiengang.

Wies aussieht, ändert sich aber auch beim Diplomstudiengang ab 2007/08 etwas 😕!
Die Pflichtmodule ABWL und AVWL(bzw.. VWT und VWP) werden nach wie vor verlangt und mit einer 4stündigen Klausur abgeschlossen. Jedoch werden die Schwerpunkt- und Wahlpflichtfächer weiter "verzweigt". Man muss nun im Schwerpunktfach DREI zweistündige Klausuren und im Wahlfach ZWEI zweistündige Klausuren absolvieren.
Außerdem Wird Recht I und Recht II zusammengelegt - gilt natürlich fürs GS!

erster Eindruck: einmal ein kleiner Vorteil, weil ich mir ne 4stündige Klausur recht anstrengend vorstelle(vor allem, wenn man mal keinen guten Tag hat)
Andererseits würde ich ungern "hundert"mal nach Hagen fahren - Thema Fahrt- und Übernachtungskosten....🙄!

Wie seht ihr das???
 
Das ist aber echt übel. Ich fand es eigentlich ganz gut gelöst, "nur" 5x nach Hagen zu den Klausuren fahren zu müssen. Wenn ich jetzt aber 9x fahren muss, kostet das natürlich wesentlich mehr. Es sei denn die Klausurtermine und -uhrzeiten liegen günstiger.
 
Naja...eigentlich finde ich es nicht übel, wenn man sich den Stoff ein bischen aufsplitten kann. Aber du hast recht....das mit nach Hagen fahren könnte ganz gut ins Geld gehen!
 
Aber die Party dann bitte im Anschluss an die Klausur. Sonst haben wir keinen, der am Klausurtag fahren kann.

b010.gif
 
Prima 😀
hmm, Mist.... ich muss ja noch arbeiten....hätt ich doch glatt vergessen😀 😀 , aber ich habe gleich Mittagspause, dann werd ich mir einen winzigen Schlock genehmigen 😛
 
Hab ich das richtig gelesen, wenn ich bis September 2006 Recht 1 geschrieben habe und bestanden , brauche ich Recht 2 nicht mehr zu schreiben, weil das zusammengefaßt wird?
 
Merlin schrieb:
Hab ich das richtig gelesen, wenn ich bis September 2006 Recht 1 geschrieben habe und bestanden , brauche ich Recht 2 nicht mehr zu schreiben, weil das zusammengefaßt wird?

Das hab ich mir auch schon überlegt.....aber ich bin da skeptisch 😕 !

Zusammenlegen heißt ja nicht, dass auch der Stoff weniger wird....!
 
Merlin schrieb:
Hab ich das richtig gelesen, wenn ich bis September 2006 Recht 1 geschrieben habe und bestanden , brauche ich Recht 2 nicht mehr zu schreiben, weil das zusammengefaßt wird?

Also sooooooo habe ich das nicht rausgelesen 😱
Die neue R1+R2-Prüfung gibt es erst ab März 2007, den Umkehrschluß würde ich nicht wagen, oder kannst Du die Stelle benennen wo das steht ?
 
Also ich tendiere auch zu der Ansicht, dass der Umkehrschluss falsch ist. ich glaube nicht, dass sie es uns soooo einfach machen wollen!!! 😀
Es sind dann zwar 6 SWS vorgesehen für Recht (statt wie bisher 14) aber irgendwo muss doch ein Haken sein!! (Ist bei den Juristen doch immer!!!!!)
 
Irgendwo stand in der Info 4, daß der neue Kurs heißt: Grundzüge des bürgerlichen und des Handelsrechts. Wenn man jetzt nur Recht I macht, hat man keine Kenntnisse über das Handelsrecht. Einfach nur Recht I machen und hoffen, daß man Recht II nicht mehr machen muß, ist bestimmt die falsche Lösung.

Kerstin
 
Ich spreche schon im Gutachtenstil:

das geht dann so:
was sollen wir heute abend essen?

Ich könnte xy kochen.
Das xy besteht aus a und b
dazu ist voraussetzung daß a im haus ist und b aus dem gefrierschrank muß.
bei a ist zu beachten, daß es ....

Nein im ernst, erst am Wochenende haben wir einen anscheinend komplizierten Sachverhalt in seine Anspruchsgrundlagen und Einzelteile zerlegt und alles hat sich in Wohlgefallen aufgelöst.
 
Eliza schrieb:
Also sooooooo habe ich das nicht rausgelesen 😱
Die neue R1+R2-Prüfung gibt es erst ab März 2007, den Umkehrschluß würde ich nicht wagen, oder kannst Du die Stelle benennen wo das steht ?

Auf Seite 8 das Kleingedruckte ganz unten!
 
StefanK schrieb:
😱 schaut dir da dein Chef über die Schulter wenn du hier im Forum bist? 😕
Nee, ich sitze mit Blick auf die Tür und er kam grad rein als ich so grinsen musste!!

Kommt bei uns aber öfter vor, da wird nicht gefragt!!
(also das grinsen oder lachen, meine ich)

sind halt ein lustiger haufen
 
Merlin schrieb:
Auf Seite 8 das Kleingedruckte ganz unten!

Da kann ich nur sagen: wer lesen kann ist klar im Vorteil !!!
Die Passage hatte ich vorher übersehen, aber da steht es deutlich drin !

Ist zwar merkwürdig, weil ja echt ein Teilgebiet fehlt, aber die werden wissen,was sie tun.
 
Eliza schrieb:
Da kann ich nur sagen: wer lesen kann ist klar im Vorteil !!!
Die Passage hatte ich vorher übersehen, aber da steht es deutlich drin !

Ist zwar merkwürdig, weil ja echt ein Teilgebiet fehlt, aber die werden wissen,was sie tun.

Da ist bestimmt irgendwo ein Haken dabei ,als ichs gelesen habe konnte ich es nicht glauben, vor allem steht es im Kleingedruckten , das macht mich auch skeptisch!
 
Eliza schrieb:
Ich spreche schon im Gutachtenstil:

das geht dann so:
was sollen wir heute abend essen?

Ich könnte xy kochen.
Das xy besteht aus a und b
dazu ist voraussetzung daß a im haus ist und b aus dem gefrierschrank muß.
bei a ist zu beachten, daß es ....

So sprechen Juristen also zuhause!:lol
 
Ich glaube der Hund liegt in der Tatsache, dass es um den Bachelor-Studiengang geht begraben. Also: nur bei Umschreiben gilt die Regelung und ich will definitiv weder Bachelor machen, noch so lange mit dem VD warten
 
Mein Freund war während ich für Recht I gelernt habe ziemlich genervt. Wenn er sich zu wenig um den Abwasch gekümmert hat, habe ich ihm Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben. Wenn er das dann noch immer nicht gemacht hatte, mußte er Schadensersatz erbringen.
 
KerstinSche schrieb:
Mein Freund war während ich für Recht I gelernt habe ziemlich genervt. Wenn er sich zu wenig um den Abwasch gekümmert hat, habe ich ihm Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben. Wenn er das dann noch immer nicht gemacht hatte, mußte er Schadensersatz erbringen. 😀

Da siehst Du, Recht ist was für's Leben !
 
SamiraSarah schrieb:
Ich glaube der Hund liegt in der Tatsache, dass es um den Bachelor-Studiengang geht begraben. Also: nur bei Umschreiben gilt die Regelung und ich will definitiv weder Bachelor machen, noch so lange mit dem VD warten😀

Wobei es steht doch auf Seite 7 unter Punkt 5, daß sich die Änderung auch auf den Diplomstudiengang auswirkt und man nur noch 9 Fächer zum Vordiplom braucht und auf Seite 8 kommt der Zusatz mit Recht 1 und Recht 2, da steht nichts auf diesen 2 Seiten vom Bachelor!
 
Merlin schrieb:
Wobei es steht doch auf Seite 7 unter Punkt 5, daß sich die Änderung auch auf den Diplomstudiengang auswirkt und man nur noch 9 Fächer zum Vordiplom braucht und auf Seite 8 kommt der Zusatz mit Recht 1 und Recht 2, da steht nichts auf diesen 2 Seiten vom Bachelor!

Sehe ich auch so, noch dazu bin ich neutraler Beobachter und damit nicht von Wunschdenken geleitet, da es mich nicht betrifft
 
SamiraSarah schrieb:
Ich glaube der Hund liegt in der Tatsache, dass es um den Bachelor-Studiengang geht begraben. Also: nur bei Umschreiben gilt die Regelung [...]
In der Fußnote heißt es aber: "Die erfolgreiche Teilnahme an einer der beiden alten Teilgebietsklausuren Recht I oder Recht II reicht zum Bestehen
der Diplom-Vorprüfung im rechtswissenschaftlichen Bereich aus, wenn diese spätestens im September 2006 absolviert worden sind."

Soweit ich weiß gibts beim Bachelor kein Vordiplom. Kann also auch nicht sein, dass die Regelung nur beim Umschreiben gilt.

Glaube das Ganze aber trotzdem noch nicht wirklich. Irgend einen Haken wird´s schon noch geben...


Gruß,
Florian
 
Hmm, komisch...könntest aber recht haben Merlin, bzw. Eliza.
Klarheit wird da wohl nur eine klare, verbindliche Aussage vom Prüfungsamt oder sonst einer Stelle der Uni bringen. Aber ob die sich zu sowas hinreißen lassen:confused
 
Ich verstehe des Ganze so: Wenn man jetzt schon Recht I im Diplomstudiengang geschrieben hat, braucht man Recht II nicht mehr schreiben (weil die Klausur ja auch ab 2007 nicht mehr angeboten wird), hat aber dann erst zum WS 2007/2008 sein Vordiplom. Das braucht man aber weiterhin, um Prüfungsleistungen im Hauptstudium des Diplomstudiengangs zu erbringen zu erbringen. Sooo super finde ich die Regelung dann nicht.
 
KerstinSche schrieb:
Ich verstehe des Ganze so: Wenn man jetzt schon Recht I im Diplomstudiengang geschrieben hat, braucht man Recht II nicht mehr schreiben (weil die Klausur ja auch ab 2007 nicht mehr angeboten wird), hat aber dann erst zum WS 2007/2008 sein Vordiplom.

Theoretisch natürlich möglich, aber wie kommst Du auf die Idee?

Soviel Bürokratie traue ich ja nicht mal einer Uni zu. Nach dem Motto: Wenn Sie ihr Vordiplom jetzt gleich möchten, dann müssen Sie noch eine Klausur in Recht2 schreiben. Sie könnten ihr VD allerdings auch durch einfaches abwarten bekommen..."
 
Florianb1 schrieb:
Theoretisch natürlich möglich, aber wie kommst Du auf die Idee?

Soviel Bürokratie traue ich ja nicht mal einer Uni zu. Nach dem Motto: Wenn Sie ihr Vordiplom jetzt gleich möchten, dann müssen Sie noch eine Klausur in Recht2 schreiben. Sie könnten ihr VD allerdings auch durch einfaches abwarten bekommen..."

😀 das ist mein Zweitstudium. Ich habe so einige Erfahrungen mit Bürokratie an Unis.
 
Also ich traue ja Behörden und unis auch so einiges an Bürokratie zu 🙄... aber Samira, die neuen Regelungen sind doch vielleicht eine ganz gute Argumentationsbasis gegenüber dem Lehrstuhl, noch mal gaaanz genau nach Punkten zu suchen???? Ich würd da noch mal anrufen😛 und drück Dir feste die Daumen!
Wenn nicht, mal im Prüfungsamt direkt bei Dr. Hoffmann nachfragen, welche Möglichkeit es gibt, dass Du das VD vor 2007 oder 8 bekommst?
 
Gute Idee, Kerstin!
Daran hab ich auch schon gedacht!!
Ich hab jetzt mal die Nachkorrektur beantragt und außerdem einen Termin zur Besprechung!
Erstmal abwarten!!

Habe übrigens in die Mail ans PA geschrieben, dass ich nur 5 Punkte zum VD brauche und ob sie das bitte an den Lehrstuhl weitergeben könnten
 
@ Samira,
ich würd an Deiner Stelle "gleich" noch mal ein wenig telefonieren, also bevor sie irgendweine Entscheidung zu Deiner Nachkorrektur gefällt haben... ich denke nämlich, falls irgendsoeine "Hilfskraft" feststellt, nein, wir geben Ihr nur 3 Punkte mehr, fällt es denen dann schwer bis unmöglich, ihren eigenen Bescheid zu ändern und 5 draus zu machen...
kann sein, dass Du die dann etwas nervst, wenn Du schreibst, mailst, anrufst... aber Du hast da ja nix zu verlieren, sie sehen, dass es Dir wichtig ist udn Du wirst ja kaum Recht im HS machen wollen, oder 🙄?
Und Dr. Hoffmann vom PA bemüht sich m.E. auch immer sehr.

Viel Glück!!!
 
Zitat aus der Prüfungsinformation Nr. 4:"Zu den Teilgebieten Recht für Wirtschaftswissenschaftler I und II wird im September 2007 letztmalig die Klausur angeboten.
Die erfolgreiche Teilnahme an einer der beiden alten Teilgebietsklausuren Recht I oder Recht II reicht zum Bestehen der Diplom-Vorprüfung im rechtswissenschaftlichen Bereich aus, wenn diese spätestens im September 2006 absolviert worden sind.
Fehlversuche zu Recht I und/oder Recht II werden auf das neue Teilgebiet Grundzüge des BGB und des HGB nicht angerechnet."

Meines Erachtens gilt die Einbringung einer Recht-Klausur doch nur, wenn man sein VD erst nach dieser Umstellung (ich hab das genaue Datum nicht im Kopf, meine aber 2007/2008; konkreter wird´s nämlich nicht angegeben 😀 ) beantragt. Das würde für mich bedeuten, dass ich noch eeewig warten müsste und das lohnt sich nicht!
Ich rufe aber gleich beim PA an und berichte dann.
 
SamiraSarah schrieb:
Zitat aus der Prüfungsinformation Nr. 4:"Zu den Teilgebieten Recht für Wirtschaftswissenschaftler I und II wird im September 2007 letztmalig die Klausur angeboten.
Die erfolgreiche Teilnahme an einer der beiden alten Teilgebietsklausuren Recht I oder Recht II reicht zum Bestehen der Diplom-Vorprüfung im rechtswissenschaftlichen Bereich aus, wenn diese spätestens im September 2006 absolviert worden sind.
Fehlversuche zu Recht I und/oder Recht II werden auf das neue Teilgebiet Grundzüge des BGB und des HGB nicht angerechnet."

Meines Erachtens gilt die Einbringung einer Recht-Klausur doch nur, wenn man sein VD erst nach dieser Umstellung (ich hab das genaue Datum nicht im Kopf, meine aber 2007/2008; konkreter wird´s nämlich nicht angegeben 😀 ) beantragt. Das würde für mich bedeuten, dass ich noch eeewig warten müsste und das lohnt sich nicht!
Ich rufe aber gleich beim PA an und berichte dann.

Ja, ich versteh das schon auch so, dass du dann theoretisch erst 2007 (oder so) Dein VD beantragen könntest. ABER: warum sollten sie sich so anstellen, dir noch ein, zwei Versuche aufhalsen, wenn es eh abgeschafft wird??? Das einfachste wäre, Dir entweder pauschal die 5 P. mehr zu geben (naja, wird sich ja noch mal was finden lassen - zumal du die Klausur ja dann noch nicht mal bestanden hättest und sich an der NOTE ja nix ändert) oder eben vorab schon ein Zeugnis nach der neuen Regelung geben (keine Ahnung ob das geht...). Also drück Dir die Daumen bei Dr. Hoffmann - oder mail dem noch mal und bitte um Rückrüf?
 
Herzlichen Glückwunsch Samira :daumen::daumen::daumen:,

ich hab Dir ja geschrieben, dass Du die Hoffnung nicht aufgeben solltest und vielleicht doch noch was geht 😀 Etwas Glück zum richtigen Zeitpunkt gehört natürlich auch dazu... 😉 Aber, Du hast es Dir verdient!:genau
 
Gratuliere Samira! :applaus::freu: :freu: :applaus:

Verstehe ich das jetzt richtig? Das alle die im September Recht 1 bestanden haben die Recht 2 Klausur im März nicht schreiben brauchen? :ka
 
Und man bekommt auch dann wenn man vor 2007 neun Fächer bestanden hat, ausser Recht II schon das Vordiplom??

Wieso bietet man denn dann noch an die Klausur Recht II zu schreiben??

Das wäre ja zu schön um wahr zu sein....

Vorallem weil ich dann diesen ekeligen Gutachtenstiel nie können muss.... hihi!
 
Verfolge gespannt jeden neuen Beitrag!!
Wenn ich das für mich richtig gelesen habe, dann muss ich in 9/06 die Recht 1 Klausur schreiben und dann in ruhe meinen Rest erledigen und danach das VD beantragen...hoffe ich sehe das richtig!!!!
Drücke uns die Daumen!!!
Grüße
Anne
 
StefanK schrieb:
und meine erst...*hoff* :dafuer: 🙂
Ist ja schon fast eine Gesetzmäßigkeit: Tutoren des Studienservice, deren Nachname lt. Nickname mit K beginnt, freuen sich alle darüber, dass sie sich nicht in einer Klausur mit diesem komischen Gutachtenkram rumplagen müssen:jagenauso:super:
 
Markus.K schrieb:
Ist ja schon fast eine Gesetzmäßigkeit: Tutoren des Studienservice, deren Nachname lt. Nickname mit K beginnt, freuen sich alle darüber, dass sie sich nicht in einer Klausur mit diesem komischen Gutachtenkram rumplagen müssen:jagenauso:super:😀😀🙂

hehe! Die "K" ler sind eben eher in den quantitativen Fächern gut
 
Also, nochmals ...

wie man unschwer an meiner Signatur erkennt fehlen mir nur noch 4 Klausuren zum Vordiplom ... darunter Recht I+II ... bekomm ich dann auch mein VD, wenn ich dieses Sem. nur 3 Klausuren schreibe und Recht II einfach weglasse???

Wo steht das ... habt ihr da was schriftliches???

Für jede Info bin ich dankbar ...

Gruß Dennis
 
SamiraSarah schrieb:
DR. Hoffmann ist mein Held!!!! 😀

Die Regelung, dass 1 Recht Klausur reicht gilt ab JETZT 😀 😀 😀

d.h. ich habe mein VD😀 😀 😀 😀 😀 😀 😀


Gelten dann alle anderen Regelungen auch ab sofort ?
z.B. daß ich von den jetzt nur noch 9 GS-Klausuren nur 2 mit weniger als 50 % der erreichbaren Punkte haben darf ??? D.h. die bisherigen Ausgleichsregelungen würden dann auch nicht mehr gelten.
Das sollte man doch wissen, warum schreibt die FU das nciht auch klar verständlich in ihre Info 4 ???

Kerstin

Kerstin
 
Dennis schrieb:
wie man unschwer an meiner Signatur erkennt fehlen mir nur noch 4 Klausuren zum Vordiplom ... darunter Recht I+II ... bekomm ich dann auch mein VD, wenn ich dieses Sem. nur 3 Klausuren schreibe und Recht II einfach weglasse???

Ich würde mich dann auch auf Recht I und BWL II konzentrieren - und es hoffentlich noch schaffen, ein paar EAs von den kommenden Fächern loszuschicken... :confused
 
Kann den keiner hier eine Verbindliche Auskunft geben, oder soll das heißen, das jeder von uns jetzt beim PA anrufen muss ??? Na die werden sich darüber sicherlich freuen.... :confused
 
Sehr geehrte Frau XXX,

durch die Neukonzeptionierung des Studienangebotes (siehe Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 4 vom 13.12.2005) reicht die erfolgreiche Teilnahme an einer der beiden Klausuren Recht für Wiwi I oder Recht für Wiwi II zum Bestehen der Diplom-Vorprüfung im rechtswissenschaftlichen Bereich aus.
Ich betrachte daher Ihren Antrag auf Nachkorrektur der Klausur Recht für WIWI II als hinfällig, da Ihre Leistungen für die Beantragung des Vordiplomzeugnisses ausreichen. Sollten Sie dennoch eine Nachkorrektur wünschen, so teilen Sie mir dies bitte mit.

Mit freundlichen Grüßen
Prüfungsamt
Christa Schneider
Tel. 02331/987-2678
Christa.Schneider@FernUni-Hagen.de


Diese Mail habe ich soeben erhalten!!! Hoffe, das hilft!!
 
SamiraSarah schrieb:
...durch die Neukonzeptionierung des Studienangebotes (siehe Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 4 vom 13.12.2005) reicht die erfolgreiche Teilnahme an einer der beiden Klausuren Recht für Wiwi I oder Recht für Wiwi II zum Bestehen der Diplom-Vorprüfung im rechtswissenschaftlichen Bereich aus.
Vielen Dank, Samira, das hört sich doch gut an 🙂
Jetzt bliebe noch zu klären, ob man auch beide Recht-Kurse belegen und bei beiden Kursen die Klausurzulassung via bestandener EA erreichen muss...
 
FranzK schrieb:
Jetzt bliebe noch zu klären, ob man auch beide Recht-Kurse belegen und bei beiden Kursen die Klausurzulassung via bestandener EA erreichen muss...

Dazu kann ich nichts sagen!! Da müsste man sich dann mit dem PA in Verbindung setzen!! (Ich ruf da aber nicht schon wieder an!! 😀 Wenn die meinen Namen hören sehen die so aus: 😱 )
 
ich habe heute morgen mit Herrn Dr. Hoffmann deswegen (EAs trotzdem einschicken?) telefoniert. Seine Antwort war: Nein, man muss die EAs nicht mehr einschicken und man könnte den ganzen Kurs komplett in den Müll schmeissen!!!!!! *freu*

Durch den jetzt fehlenden Kurs für jeden im Semester könnte man bei der Uni noch einen anderen Kurs nachbelegen. Falls Bedarf da wäre. Wäre wahrscheinlich dann auch kostenlos, wenn man sich auf Recht2 beziehen würde, aber das wollte er mir nicht garantieren, da die selber anscheinend gar nicht so genau wissen, wie alles werden soll.

Gruß
sternchen
 
sternchen1509 schrieb:
...ich habe heute morgen mit Herrn Dr. Hoffmann deswegen (EAs trotzdem einschicken?) telefoniert. Seine Antwort war: Nein, man muss die EAs nicht mehr einschicken und man könnte den ganzen Kurs komplett in den Müll schmeissen!!!!!! *freu*
Danke, Herr Dr. Hoffmann , das war genau die erhoffte und erwünschte Antwort...:freu::freu::freu::freu::freu
 
sternchen1509 schrieb:
Hallo zusammen,

ich habe heute morgen mit Herrn Dr. Hoffmann deswegen (EAs trotzdem einschicken?) telefoniert. Seine Antwort war: Nein, man muss die EAs nicht mehr einschicken und man könnte den ganzen Kurs komplett in den Müll schmeissen!!!!!! *freu*

Durch den jetzt fehlenden Kurs für jeden im Semester könnte man bei der Uni noch einen anderen Kurs nachbelegen. Falls Bedarf da wäre. Wäre wahrscheinlich dann auch kostenlos, wenn man sich auf Recht2 beziehen würde, aber das wollte er mir nicht garantieren, da die selber anscheinend gar nicht so genau wissen, wie alles werden soll.

Gruß
sternchen

Ich finde es wirklich ganz toll, daß man anscheinend immer erst zum Ende eines Semesters auf die Idee kommt, irgendwas zu verändern, was für die kommenden Klausuren von Bedeutung ist. Im letzten Semester die Umstellung in Recht I und jetzt das.
Ich hab also wirklich den Kurs ganz umsonst (aber nicht kostenlos) belegt und meine Zeit für das Studium vergeudet. Ich bin gespannt, was noch so kommt.
 
Sisa,

ich weiss genau was du meinst. Erst lernt man in Recht1 den Gutachterstil, dann zwei Monate vor der Klausur, wird einem gesagt: Hey da kommt nen M.C Test dran. Jetzt Recht2 mitten im Semester. Was mich auch ärgert, ist das ich Recht2 umsonst belegt habe und soviel Zeit damit vergeudet habe. Aber nicht nur das, sondern auch noch soviel Geld für den Kurs bezahlen musste. Ätzend. Jetzt habe ich auch noch ein Semester verschenkt! Meine letzten Klausuren wären gewesen, Recht2 und Makro dieses Semester und ich hatte mir BWL3 für das Sommersemester aufgehoben. Jetzt wo Recht ja wegfällt, hätte ich ja dafür dann BWL belegen können :-( SO nen Mist. Ein Semester verschenkt.....:-(

Hat jemand schon mal BWL3 elegt gehabt? Ist das Themengebiet schwer? Wieviel Stoff kommt da auf einen zu? Kann man mitten im Semester noch damit anfangen? Herr Dr. Hoffmann sagte mir, ich könnte ja dann noch die EA 2 für die Klausurzulassung einsenden. Mh..... ist sowas vom Stoffumfang überhaupt möglich???

Trotzdem schönes Weekend an alle
 
@Sternchen
ich würde es auf Deiner Stelle auf jeden Fall versuchen, kannst doch nur gewinnen bei der Sache.
Habe von ein paar Leuten gelesen, daß man in BWL mehr auswendig lernen muß als echtes Verstehen somit sollte es machbar sein.

Gruß Eliza
 
BWL III ist viel Kosten- und Leistungsrechnung und die ganze Thematik mit den Produktionsfunktionen(Neoklassisch, Leontief etc..).
Ich habs dieses Semester auch belegt - bislang aber noch nix getan.
Ich würds an deiner Stelle einfach mal ausprobieren wie du damit zurechtkommst!
 
Netter Betrag. Wow...... Mh.... vielleicht doch lieber erst nächstes Semester. Mh....

Wie hoch ist denn der Lernaufwand? Kann ich das noch aufholen? Kostenleistung ist nicht so mein Ding. Aber ich benötige in der Klausur auch nur noch 25 Punkte. Wäre das möglich????? Kann ich das noch schaffen?
 
Alemannia schrieb:
@alle: Würde schon gerne ein schriftliches Schreiben der FU in der Hand haben. Wenn ich jetzt auf Recht2 verzichtete und es anschließend doch für das Vordiplom brauche, hätte ich ein Semester verschenkt und das ist definitiv nicht mein Ziel!!!
Gehe einfach mal davon aus, dass wir das noch schriftlich kriegen werden. Letztes Semester bei Recht1 gab es das Schreiben bezüglich der MC-Klausur. Das sollte es wohl dieses Mal auch geben!

MIr gehts genauso ! Bis zur offiziellen Stellungnahme gehe ich davon aus, daß ich die Klausur schreiben muß und schreiben werde.

Kerstin
 
Habe grad mit der Uni telefoniert.

Die wollen oder können keine Nachbelegung für BWL3 machen!!!!!!
So ein Mist. Jetzt geht mir ein komplettes Semester dadurch verloren
:-(

Schöner Mist!!!!

Gruß

sternchen
 
Wie sieht das eigentlich aus, wenn man eine Recht-Klausur versiebt hat ? Wie viel Klausuren darf man dann noch versieben (vorausgesetzt Ausgleich wäre rechnerisch möglich) ? 1 oder 2 ?
 
Es bleibt auch weiterhin so, dass du jede Klausur 2x wiederholen kannst. 🙂
Wenn du z.B. bei Recht 1 zum 2. Mal durchgefallen bist, solltest du versuchen, Recht 2 zu schreiben. Wenn du nämlich ein 3. Mal eine Klausur nicht bestehst, heißt es leider "Auf Wiedersehen!"..........:rolleyes
 
Die Frage war eigetlich eine andere:
Wenn ich Recht 1 verhauen, Recht 2 aber bestanden habe (also Recht nach neuer PO ingesamt bestanden), dürfte ich dann (wenn ich mit BWL 1 und Statistik bspw ausgleichen könnte) noch Mikro und Makro in den Sand setzen ?
 
Man kann Mikro oder Makro nicht mit BWL I oder Statistik ausgleichen. Wenn Du Mikro und Makro verhaust, musst Du auf jeden Fall eins von beiden nochmal schreiben, da von den beiden eine Klausur bestanden sein muss.
 
Genau das ist doch in der neuen PO geändert worden. da steht nur noch dass 7 von 9 bestanden sein müssen und die anderen beiden ausgeglichen werden müssen (min. 25%). Von einer Einschränhung des Ausgleiches auf Fächer vom selben Typ (BWL, VWL, Quant. Meth., Recht) ist nichts mehr erwähnt. Oder hab ich iwo was übersehen ?
 
WinnerDA schrieb:
genau das ist doch in der neuen PO geändert worden. da steht nur noch dass 7 von 9 bestanden sein müssen und die anderen beiden ausgeglichen werden müssen (min. 25%). Von einer Einschränhung des Ausgleiches auf Fächer vom selben Typ (BWL, VWL, Quant. Meth., Recht) ist nichts mehr erwähnt. Oder hab ich iwo was übersehen ?

Genau das hab ich auch so verstanden, aber ich weiß nicht, ob das ab sofort gilt. Logisch wäre es, denn wenn ich nur noch 9 Klausuren schreiben muß, dann in diesem Fall um den Preis, daß ich nur noch 2 statt bisher 3 (mit Recht II waren es ja 4) Klausuren ausgleichen kann.

Kerstin
 
Nochmal im Original:

------------------- 8<-------------------
Die Diplom-Vorprüfung ist bestanden, wenn alle neun Teilgebiete mit jeweils mindestens 50
Prozentpunkten in der Klausur abgeschlossen worden sind.
Die Diplom-Vorprüfung ist auch dann bestanden, wenn
- höchstens zwei Teilgebiete mit weniger als 50 Prozentpunkten aber jeweils mindestens
mit 25 Prozentpunkten in der Klausurarbeit absolviert worden sind
und
- in den neun Teilgebieten insgesamt 450 Prozentpunkte erreicht worden sind. (Durchschnittspunktzahl
mindestens 50 Prozentpunkte).
---------------- 8<---------------------

ich nehme an, die Aufzählung ist vollständig. ALso gibts keine Einschränkung der Ausgleichmöglichkeiten innerhalb eines bestimmten Bereich mehr
 

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