Weiß zufällig auch jemand, ob man als BoL-Student (Studiengangszweithörer) auch Kurse belegen kann und an den Klausuren teilnehmen kann, die nicht zum Bachelor gehören, aber von der Fakultät angeboten werden? Besonders interessieren würden mich einige Kurse (05329, 05046, 05336 und 05403) aus der Wahlfachgruppe Strafrecht aus dem Magisterstudiengang. Könnte ich diese Kurse also ganz normal belegen und die EAs einsenden? Und - wenn ich alle Kurse der Wahlfachgruppe Strafrecht belegen würde - sogar die Klausur mitschreiben?