• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

ausserplanmässige Abschreibungen

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bräuchte mal dringend eure Hilfe. Schreibe am Montag meine Prüfung im Fach externes Rechnungswesen. Ich weiss nicht ob ich hier richtig gelandet bin bei BWL 1. Wenn nicht, bitte den Beitrag verschrieben. Danke. Für die, die es noch nicht wissen, ich studiere an der FH in Erfurt. Würde mich freuen, wenn ich trotzdem Antworten bekomme. Also, schon mal vielen Dank im voraus.

Frage 1

Nennen Sie unter Nennung der einschlägigen Vorschriften Gründe für die pflichtige ausserplanmässige Abschreibung von Anlagevermögen und/oder Umlaufvermögen.


Frage 2

Welche Verfahren der handelsrechtlich zulässigen planmässigen Abschreibung kennen Sie und wie unterscheiden diese sich bezüglich ihrer Wirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlusrechnung?


Frage 3

Eine betriebliche genutzte und bislang planmässig abgeschriebene Maschine wird stillgelegt. Ergeben sich daraus Konsequenzen für die Abschreibung?


Frage 4

Was ist/sind die Funktion(en) von Abschreibungen?


Frage 5

Systematisieren Sie die Ihnenbekannten, handeslrechtlich zulässigen Abschreibungsverfahren, soweit möglich unter Nennung der einschlägigen Vorschriften des HGB.

Ich sag schon mal vielen Dank.

Liebe Grüße Brinchen
 
ka: Ob das hilft weiß ich nicht - ich schreib einfach mal.

Frage 1

Nennen Sie unter Nennung der einschlägigen Vorschriften Gründe für die pflichtige ausserplanmässige Abschreibung von Anlagevermögen und/oder Umlaufvermögen.
Dazu solltest du in §253 HGB was finden 🙂.

Frage 2

Welche Verfahren der handelsrechtlich zulässigen planmässigen Abschreibung kennen Sie und wie unterscheiden diese sich bezüglich ihrer Wirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlusrechnung?
Rechtlich zulässig sind: (jedenfalls sagt das das Skript)
lineare AfA
geometrisch degressive AfA (nur bei beweglichem Anlagevermögen)
stufen-degressive AfA (nur Gebäude)
leistungs- oder nutzenorientierte AfA (nur wenn die Leistung tatsächlich messbar ist)
gespaltene AfA

Bei den Karteikarten #?t=1646 findest du was zu den einzelnen Abschreibungsmethoden.

Auf die Bilanz wirkt sich das so aus dass die lineare AfA eben erstmal gleich bleibt und die Beträge bei der geometrisch degressiven AfA nehmen im Lauf der Nutzungszeit ab, die werden also kleiner. Da schreibst du erst mehr ab als bei der linearen AfA und am Ende weniger bzw. dann ist der Wechsel zwischen geometrisch-degressiv zu linear erlaubt. Am besten du nimmst dir ein Beispiel und rechnest da die Abschreibungen aus, dann siehst du auch wie sich das auswirkt 🙂.

Frage 3

Eine betriebliche genutzte und bislang planmässig abgeschriebene Maschine wird stillgelegt. Ergeben sich daraus Konsequenzen für die Abschreibung?
Hm du kannst die Maschine dann komplett abschreiben. In einem der Beispiele hier steht z.B. "...gleichmäßig erhöhter Einsatz der Maschine führt und zu einem völligen Verschleiß bis zum Ende des dritten Jahres" - da wird dann der Restwert der Maschine im dritten Jahr komplett abgeschrieben.

Frage 4

Was ist/sind die Funktion(en) von Abschreibungen?
"Die Abschreibung ist eine Rechengröße zur Erfassung von Wertminderungen der in einer Unternehmung eingesetzten, abnutzbaren Güter." Kann gut sein, dass das unvollständig ist, ist ja auch schon elf *gähn*.

Bei Aufgabe 5 kapier ich nicht ganz wo deine Leute rauswollen - vielleicht kannst du was dazu schreiben - der Rest hilft hoffentlich erstmal weiter! Viel Glück für Montag!

viele Grüße
Jasmin
 
Zu Frage 1

Reicht der folgende Satz zur Begründung aus.

HGB § 253 (2)

Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, können bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ausserplanmässige Abschreibungen vorgenommen werden, um die Vermögensgegenstände beizulegen ist; sie sind vorzunehmen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung.

Irgendwie ist das der einzigste Satz (aus meiner Sicht) der für die Beantwortung der Frage wichtig ist.

Brinchen
 
Ob das reicht kann ich dir nicht sagen, ich weiß nicht was da bei euch verlangt wird. Bei uns in der Klausur war wichtig das man das anwenden konnte aber wir mussten keine Aufgaben im Sinn von "was ist die geometrisch-degressive AfA?" beantworten.

Vielleicht ist bei Aufgabe 1 noch §280 Abs.1 interessant: das gilt aber nur für Kapitalgesellschaften!

§253 Abs.3 bezieht sich auf das Umlaufvermögen, den würd ich noch mit dazu nennen. Hier ist dann auch der §280 spannend, z.b. bei der Bewertung von Aktien, da darf man dann auch wieder zuschreiben. Aber Aktienbewertung ist wieder was anderes. Hoffe das verwirrt dich nicht noch zusätzlich 🙄.
 
Danke für die vielen Infos. Ich rechne lieber, als nur die Fragen zu beantworten. Der Professor meinte nur, es kann sein, dass es dran kommt, muss aber nicht sein. Deswegen lerne ich es ein wenig. Danke für die schnelle Hilfe. 🙂

Brinchen
 
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