angenommen, ich habe eine Maschine gekauft für 1000 EUR und schreibe jedes Jahr 20 Prozent ab. Im zweiten Jahr allerdings mache ich eine Sonderabschreibung von 100 EUR. Wenn ich nun im zweiten Jahr wieder planmäßg 20% abschreibe (also zusätzl. zur außerplanmäßigen), beziehen sich diese 20% dann auf den Buchwert von Anfang des Jahres (= Buchwert vom Ende des ersten Jahres) oder schon auf den "neuen" Buchwert, d.h. den Buchwert, bei dem die Sonderabschreibung schon erfolgt ist?
Anschaffung Jahr 1: 1000 EUR
Buchwert Ende Jahr 1: 800 EUR (20% abgeschrieben)
Im Jahr 2 erfolgt nun einer außerpl. Abschreibung (100 ER) und eine planmäßige Abschreibung:
Muss ich nun rechnen 800 EUR - 100 EUR = 700 EUR, und von diesen 700 EUR nochmal 20% abschreiben
ODER
Muss ich rechnen 800 EUR - 160 EUR = 640 EUR, und hiervon dann 100 EUR außerplanmäßig abschreiben?
Und wie ist das dann bei der linearen Abschreibung? Hier passt man den Abschreibungsbetrag dann ja an - er verringert sich, da der Buchwert durch die außerplanmäßige Abschreibung sinkt, die Restlaufzeit aber gleich bleibt. Im Jahr dieser außerplanmäßigen Abschreibung, buche ich da als planmäßige Abschreibung schon den neuen, korrigierten Betrag, oder noch den alten, ursprünglich vorgesehenen linearen Abschreibungsbetrag?
Beispiel: Maschine für 1000 EUR, 5 Jahre, Abschreibung linear 200 EUR pro Jahr.
Ende Jahr 1: Buchwert 800
In Jahr 2: Außerplanmäßige Abschreibung von 100 EUR.
Verbuche ich nun im zweiten Jahr trotzdem noch den alten planmäßigen Betrag von 200 EUR, oder schon den neuen, korrigierten (d.h. 700 EUR geteilt durch die restlaufzeit von 4 Jahren)?
Und abschließend noch eine Frage: Kann eine außerplanmäßige Abschreibung eine planmäßige ersetzen? Wenn ich beispielsweise eine Abschreibung von 50 EUR linear hätte pro Jahr, aber in einem Jahr eine außerplanmäßige von 100 EUR - muss man dann in jedem Fall die planmäßige Abschreibung noch vornehmen, oder kann man das lasssen (da man ja durch die außerplanmäßige Abschreibung ja eh mehr abschreibt)?
Vielen Dank
Anschaffung Jahr 1: 1000 EUR
Buchwert Ende Jahr 1: 800 EUR (20% abgeschrieben)
Im Jahr 2 erfolgt nun einer außerpl. Abschreibung (100 ER) und eine planmäßige Abschreibung:
Muss ich nun rechnen 800 EUR - 100 EUR = 700 EUR, und von diesen 700 EUR nochmal 20% abschreiben
ODER
Muss ich rechnen 800 EUR - 160 EUR = 640 EUR, und hiervon dann 100 EUR außerplanmäßig abschreiben?
Und wie ist das dann bei der linearen Abschreibung? Hier passt man den Abschreibungsbetrag dann ja an - er verringert sich, da der Buchwert durch die außerplanmäßige Abschreibung sinkt, die Restlaufzeit aber gleich bleibt. Im Jahr dieser außerplanmäßigen Abschreibung, buche ich da als planmäßige Abschreibung schon den neuen, korrigierten Betrag, oder noch den alten, ursprünglich vorgesehenen linearen Abschreibungsbetrag?
Beispiel: Maschine für 1000 EUR, 5 Jahre, Abschreibung linear 200 EUR pro Jahr.
Ende Jahr 1: Buchwert 800
In Jahr 2: Außerplanmäßige Abschreibung von 100 EUR.
Verbuche ich nun im zweiten Jahr trotzdem noch den alten planmäßigen Betrag von 200 EUR, oder schon den neuen, korrigierten (d.h. 700 EUR geteilt durch die restlaufzeit von 4 Jahren)?
Und abschließend noch eine Frage: Kann eine außerplanmäßige Abschreibung eine planmäßige ersetzen? Wenn ich beispielsweise eine Abschreibung von 50 EUR linear hätte pro Jahr, aber in einem Jahr eine außerplanmäßige von 100 EUR - muss man dann in jedem Fall die planmäßige Abschreibung noch vornehmen, oder kann man das lasssen (da man ja durch die außerplanmäßige Abschreibung ja eh mehr abschreibt)?
Vielen Dank