In der Klausur 09/99, Aufgabe 2, muss man den Ausschüttungsbetrag errechnen, wenn AR und Vstd. möglichst wenig ausschütten möchten.
Es wird dazu die gesetzliche Rücklage in Höhe von 5% vom bereinigten JÜ gebildet. Heißt das, wenn ich möglichst wenig ausschütten möchte, kann ich die volle gesetzliche Rücklage bilden, obwohl es schon eine bestehende gesetzliche Rücklage gibt?
Das ist nämlich in dieser Angabe der Fall und so habe ich die Differenz genommen. D.h. ich kann, muss aber nicht die volle Rücklage bilden, wenn schon eine vorhanden ist? Habe ich da den richtigen Gedankengang?
lg
Cira
Es wird dazu die gesetzliche Rücklage in Höhe von 5% vom bereinigten JÜ gebildet. Heißt das, wenn ich möglichst wenig ausschütten möchte, kann ich die volle gesetzliche Rücklage bilden, obwohl es schon eine bestehende gesetzliche Rücklage gibt?
Das ist nämlich in dieser Angabe der Fall und so habe ich die Differenz genommen. D.h. ich kann, muss aber nicht die volle Rücklage bilden, wenn schon eine vorhanden ist? Habe ich da den richtigen Gedankengang?
lg
Cira