So kurz nach den Prüfungen hat wahrscheinlich keiner Lust sich damit zu beschäftigen aber vielleicht mag mir ja trotzdem jemand helfen, scheine grad ziemlich auf dem Schlauch zu stehen.
In "Banken und Börsen" KE 1 Seite 163 f. steht sinngemäß, dass ohne die Existenz von Konsolidierungsregeln die Solvabilitätsvorschriften umgangen werden könnten, indem eine "Mutterbank" einfach "Tochter- und Enkelbanken" gründet. So könnte die Mutterbank nahezu unbegrenzt risikobehaftete Geschäfte abschließen.
Mir ist im Moment nicht klar, wie diese Aushebelung der Vorschriften funktionieren sollte. Denn: ohne Konsolidierung würde zwar das Risikopotential nicht zusammengelegt. Das Deckungspotential jedoch auch nicht. Somit würde doch alles beim alten bleiben.
Vielleicht wisst ihr ja weiter...
Gruß,
Florian
In "Banken und Börsen" KE 1 Seite 163 f. steht sinngemäß, dass ohne die Existenz von Konsolidierungsregeln die Solvabilitätsvorschriften umgangen werden könnten, indem eine "Mutterbank" einfach "Tochter- und Enkelbanken" gründet. So könnte die Mutterbank nahezu unbegrenzt risikobehaftete Geschäfte abschließen.
Mir ist im Moment nicht klar, wie diese Aushebelung der Vorschriften funktionieren sollte. Denn: ohne Konsolidierung würde zwar das Risikopotential nicht zusammengelegt. Das Deckungspotential jedoch auch nicht. Somit würde doch alles beim alten bleiben.
Vielleicht wisst ihr ja weiter...
Gruß,
Florian