• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Ausgleichsregelung

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Wenn ich alle BGB Klausuren bestanden habe und nur noch BGB IV schreiben muss, dann kann ich mir die Klausur durch die Ausgleichsregelung doch eigentlich schenken oder sehe ich das falsch?
 
Kneifen!?

Mir wurde eine Klausur angerechnet ....geht die mit 50 Punkten in die Wertung ein?

Hallo Frodo!

Ich meine, die angerechneten Klausuren laufen einfach ohne Wertung mit.

Was aber sicher ist: Du kannst dir auf keinen Fall jetzt BGB IV einfach schenken, sondern musst zur Klausur antreten und dann sämtliche Wiederholungsmöglichkeiten (erfolglos) ausgeschöpft haben (hier kommt dann auch der Sinn der Ausgleichsregelung zum tragen: nämlich, dass man ansonsten das Studium aufgeben müsste).

Einfach kneifen zählt also nicht... Keine Angst: so schlimm ist es nun auch nicht! Lässt sich durchaus bestehen!


Gruß
Jan
 
Wenn die angerechnete Klausur ohne Wertung mitlaufen würde, dann wäre es ja fast unmöglich, die 200 Punkte zu bekommen. Wenn zwei Klausuren angerechnet würden, dann wäre die Ausgleichsregelung ja für die Katz ...die 200 Punkte wären dann nie zu erreichen.
 
Habe in einem anderen Thread gelesen, dass angerechnete Klausuren für die Ausgleichsregelung mit 50 Punkten gewertet werden. Außerdem stimmt es nicht, dass man drei Klausuren vergeigt haben muss, bevor angerechnet werden kann. Sobald Du eine mit mehr als 25 Punkten hast und insgesamt über 200 Punkte erreicht sind, kannst Du anrechnen lassen. Du kannst aber auch noch einmal bzw. zweimal schreiben. Es zählt dann die höchste Punktzahl.
 
Habe BGB I, II, angerechnet bekommen und in BGB III genau 50 Punkte geschrieben, dann kann ich es ja mal voll vergessen, die Ausgleichsregelung mir zugute kommen zu lassen, dass bringt ja denen die von der Präsensuni kommen überhaupt nichts. Es sei denn man schreibt tatsächlich in BGB III oder IV eine überragende Note.
 
...Außerdem stimmt es nicht, dass man drei Klausuren vergeigt haben muss, bevor angerechnet werden kann. Sobald Du eine mit mehr als 25 Punkten hast und insgesamt über 200 Punkte erreicht sind, kannst Du anrechnen lassen. Du kannst aber auch noch einmal bzw. zweimal schreiben. Es zählt dann die höchste Punktzahl.
Hallo! Woher weißt Du das? Gem.§ 14 III Prüfungsordnung müssen die Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein... Also - ich wäre sehr froh, wenn Du Recht hast...aber ich glaub noch nicht so richtig dran. Hat da jemand bereits Erfahrung? Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Viele Grüße, Eddie

PS: Vielen Dank für die schnelle Korrektur und das beeindruckende Gesamtergebnis der BGB IV-Klausur...
 
Habe den Thread gesucht, in dem ich das gelesen hatte, aber auf die Schnelle nicht mehr wieder gefunden. Dort hieß es ausdrücklich, dass die Klausur nicht dreimal geschrieben werden müsste, bevor man anrechnen lassen könnte .

Das mit der höchsten Punktzahl war aus diesem Thread:
#?t=29013

allerdings wie ich jetzt sehe aus WiWi. Ob das ReWi-Prüfungsamt das anders handhabt?
 
Danke fürs schnelle Antworten. Werde morgen mal im Prüfungsamt anrufen (wenn ich durchkomme - wahrscheinlich glühen dort morgen die Drähte) und hoffe sehr, so um die Hausarbeit und die Klausurwiederholung drumrum zukommen. Mir fehlt einfach die Zeit dafür, aber so wird es wohl vielen von uns gehen...
 
eddie22,

ich habe vor einiger Zeit beim Prüfungsamt angerufen und nachgefragt, wie das gehandhabt wird und als antwort erhalten, dass die lediglich auf die Punke schauen, ob du die nötigen Punkte zusammen hast. Also du musst nicht die 3 mal ausschöpfen.
Mich regt es total auf, dass BGB4 so schlecht ausgefallen ist und wir nicht die Möglichkeit erhalten haben eine Hausarbeit zu schreiben statt der Klausur.
Auch wenn manche sagen:"Mal hat man Glück und mal nicht," finde ich nicht, dass es was damit zu tun hat, sondern ganz einfach nur willkürlich ist.
Ach, und ich hatte das dann von der Damen vom Prüfungsamt auch schriftlich per mail erhalten, dass man nicht 3 mal schreiben muss bevor man ausgleicht.

Liebe Grüße. Yayla
 
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