• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Ausgleichsregelung für BWL

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Kann mir bitte jemand erklären,ob die Ausgleichsregelung für BWL auch bei BoL gilt ?

Vielen Dank im Voraus

Viele Grüsse
Svetlana
 
@Orbis
ich habe nun selbst mal nachgelesen.
Irgendwie irritiert mich die Aussage, daß der Ausgleich erst nach Ausschöpfung aller Wiederholmöglichkeiten gilt .
d.h. nicht sofort ausgleichen sondern erstmal wiederholen ?
 
Eliza schrieb:
Irgendwie irritiert mich die Aussage, daß der Ausgleich erst nach Ausschöpfung aller Wiederholmöglichkeiten gilt .
d.h. nicht sofort ausgleichen sondern erstmal wiederholen ?

Man muss nicht nicht erst 3x schreiben, bevor der alte Blockausgleich kommt zum Tragen. Das Ausgleichen funktioniert wie bei den Wiwis.
 
in der Prüfungsordnung steht folgendes:


(3) Die Modulabschlussklausuren im wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtbereich sind endgültig nicht bestanden, wenn nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten
  1. • in allen drei Modulabschlussklausuren insgesamt nicht mindestens 150 Punkte erreicht worden sind oder
  2. • eine der drei Modulabschlussklausuren nicht mit mindestens 25 Punkten bewertet worden ist oder
  3. • mehr als eine Modulabschlussklausur mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist.
das heißt aber nicht, dass man erstmal alles dreimal schreiben muss, um ausgleichen zu können, denn in der Regelung geht es ja nur darum zu definieren, unter welchen Bedingungen entgültig "Schluß mit lustig ist" und man sein Studium abschreiben kann.
Um den Dreierblock abzuschließen reicht es halt gerade wenn:
  1. • in allen drei Modulabschlussklausuren insgesamt mindestens 150 Punkte erreicht worden sind und
  2. • in keiner der drei Modulabschlussklausuren weniger als 25 Punkte errreicht worden sind und
  3. • höchstens eine Modulabschlussklausur mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist
Z.B.:

BWL I - BWL II - BWL III -- Ergebnis
50 50 50 okay
50 40 60 okay
50 25 75 okay
100 24 100 no go
49 49 100 no go

Ich hoffe jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt.

Grüße
Orbis

PS: Die Regelung entspricht damit der Regelung des § 14(1) der Prüfungsordnung für das WiWi-Diplom.
 
Dr Franke Ghostwriter
ich habe zuerst in der Prüfungsordnung nachgeschlagen und die Regelung auch wie Eliza verstanden .Deswegen habe ich gefragt,was andere dazu meinen.Aber jetzt denke ich dank Orbis Erklährung auch ,dass die Ausgleichsregelung gilt.🙂

Viele Grüsse
Svetlana
 
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