• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Ausgleichen von Modulen mit Prüfungsleistung zw. 25% und 50%

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kann man eigentlich alle Module ausgleichen, bei denen man in der Prüfung zw. 25% und 50% erreicht hat? Bei mir geht es gerade um Mathe für Wiwi. Wenn ich dort weniger als 50% habe, kann ich das Modul durch ein anderes ausgleichen? Oder geht das nur bei bestimmten Modulen?

Gruß
Susi-MX3
 
Hallo zusammen,

kann man eigentlich alle Module ausgleichen, bei denen man in der Prüfung zw. 25% und 50% erreicht hat? Bei mir geht es gerade um Mathe für Wiwi. Wenn ich dort weniger als 50% habe, kann ich das Modul durch ein anderes ausgleichen? Oder geht das nur bei bestimmten Modulen?

Gruß
Susi-MX3

In der Prüfungsordnung steht es genau drin.

10 A-Module, mindestens 8 mit mindestens 50 %, maximal 2 mit mindestens, zusammen 500 %-Punkte.

Aber um deine drei Fragen zu beantworten ...
... die Antworten lauten jeweils Nein.

1. Frage: Nein, weil maximal nur 2.
2. Frage: Nein, weil der Ausgleich nicht durch EIN Modul, sondern alle Module mit mindestens 50 % erfolgt.
3. Frage: Nein!

:rolleyes
 
In der Prüfungsordnung steht es genau drin.

10 A-Module, mindestens 8 mit mindestens 50 %, maximal 2 mit mindestens, zusammen 500 %-Punkte.

Aber um deine drei Fragen zu beantworten ...
... die Antworten lauten jeweils Nein.

1. Frage: Nein, weil maximal nur 2.
2. Frage: Nein, weil der Ausgleich nicht durch EIN Modul, sondern alle Module mit mindestens 50 % erfolgt.
3. Frage: Nein!

🙄

Bitte nicht Äpfel mit Birnen verwechseln. Es gibt die PO für Diplomstudenten und es gibt eine PO für Bachelorstudenten.
Schau auf der Seite nach, die ich genannt habe.

@Hundehütte: Das gilt für Diplomer. Sie studiert aber Bachelor Wirtschaftsinformatik.
 
Danke für Eure Antworten. Also ich habe das so verstanden, dass ich z.B. das Modul Mathe für Wiwi sehr wohl mit einem anderen Modul ausgleichen kann. Aber eben nur ein Modul, d.h. wenn ich in zwei A-Modulen weniger als 50% hätte, dann könnte ich die Bachelorprüfung nicht mehr bestehen. Ist das so korrekt?

Gruß
Susi-MX3
 
Also ich würde an deiner Stelle schon versuchen Mathe zu bestehen... denn es wird noch einige andere Module geben die wesentlich schwieriger sind als Mathe für Wiwi....
Außerdem hast du ja auch 3 Versuche eine Klausur zu bestehen 🙂 Da würde ich mir erst mal keine Gedanken ums Ausgleichen machen.
 
Danke für Eure Antworten. Also ich habe das so verstanden, dass ich z.B. das Modul Mathe für Wiwi sehr wohl mit einem anderen Modul ausgleichen kann. Aber eben nur ein Modul, d.h. wenn ich in zwei A-Modulen weniger als 50% hätte, dann könnte ich die Bachelorprüfung nicht mehr bestehen. Ist das so korrekt?

Gruß
Susi-MX3

Lies bitte die beiden Seiten, die ich dir genannt habe. Also da steht es doch.
Du kannst auch 2 Klausuren verhauen, musst aber ausgleichen und die dürfen nicht in der selben Gruppe sein.
 
ich möchte mich an Susis Frage anschlissen und diese ergänzen:
Wie sieht es dann aus, wenn ich z.B. die Klausur (bsw.am Dienstag) nicht bestehe oder nur mit 40% "bestehe" und diese in den nächsten Semestern wiederholen möchte und bsw. mit 75% oder mehr bestehe?!
Wird der bestandene Klausur die nicht bestandene hinzugerechnet und dann "durch 2 geteilt" oder wird dann "nur" die bestandene Klausur bei der Punkte-Anrechnung bzw. bei der 8+2-Regelung berücksichtigt?!?
 
Zu dem Thema hab ich noch ein Frage: Wenn ich eine Klausur nicht bestehe, muss ich diese dann im darauffolgenden Semester wiederholen, oder könnte ich z.B. 3 Semester warten bis ich wieder antrete?

Gruß
Susi-MX3
 
Bei der Kursbelegung als Wiederholer gibt es z.B. die Regel, dass die Belegung max 7 Semester zurückliegen darf, ansonsten muss man neu belegen. Also gilt das für Klausuren anscheinend nicht...

Gruß
Susi-MX3
 
Richtig! Du musst das Modul auch nicht als Wiederholer belegen um an der Klausur teilnehmen zu können. Es dient lediglich dazu, dass du noch mal die neuen Einsendearbeiten zum Üben erhälst.
 
Dr Franke Ghostwriter
Bei der Kursbelegung als Wiederholer gibt es z.B. die Regel, dass die Belegung max 7 Semester zurückliegen darf, ansonsten muss man neu belegen. Also gilt das für Klausuren anscheinend nicht...

Gruß
Susi-MX3

Richtig! Du musst das Modul auch nicht als Wiederholer belegen um an der Klausur teilnehmen zu können. Es dient lediglich dazu, dass du noch mal die neuen Einsendearbeiten zum Üben erhälst.
Zusatz:
Die 7 Semester sind insofern relevant, da du innerhalb dieser Zeit auch das benötigte Quorum an EAs für die Klausurzulassung erlangen sollen könntest, zumindest mit den vorliegenden KEs.
Und als Wiederholer erhältste auch Zugriff auf mögliche Online-Kurse, sofern diese für den Kurs angeboten sein sollten.

Da es woanders auch schon angetippst wurde: Um an der Klausur teilzunehmen, muss man sich anmelden. Egal, ob zum ersten Mal oder zum folgenden Male ... 😉


So, ich muss weg.
 
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