• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Aufrechnung

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Wer kann sie mir logisch, einfach und völlig plausibel erklären?
Ich rechne immer falsch auf? Wer darf den nun zuerst aufrechnen???😕

LG

Ist es richtig, wenn ich sage, derjenige dessen Schuld fällig ist darf als erstes Aufrechnen??
 
Silke,

Sind zwei Parteien zugleich Schuldner und Gläubiger von Leistungen des anderen, hat jede Partei grundsätzlich die Möglichkeit, statt zu leisten aufzurechnen. Die Frage wer zuerst aufrechnen darf, macht keinen Sinn, denn sie impliziert, dass erst der eine ("zuerst") und dann der andere aufrechnet, aber das ist nicht der Fall.

Die Aufrechung ist ein Gestaltungsrecht wie die Anfechtung. Eine Aufrechnung wird von einer Partei (dem Aufrechnenden) erklärt und führt zur Erlöschung der wechselseitigen Forderungen, wenn sie wirksam ist. Danach ist Schluss, d.h. eine zweite nachgelagerte Aufrechnung der anderen Partei (die nicht "zuerst" aufgerechnet hat), gibt es nicht.

Es gibt Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Aufrechnung, d.h. eine Partei kann nur die Aufrechnung gegenüber der anderen Partei erklären, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Forderung des Aufrechnenden (d.h. derjenige, der die Aufrechnung erklärt) muss fällig sein. Das ist logisch, denn ich kann nicht von meinem Schuldner die Leistung verlangen, wenn sie noch nicht fällig ist.

Die eigene Schuld des Aufrechnenden (d.h. die Forderung der anderen Partei gegen den Aufrechnenden) muss "nur" erfüllbar sein. Auch das ist logisch: ohne Erfüllbarkeit kann der Aufrechnende nicht leisten. Fällig muss die Schuld des Aufrechnenden aber nicht sein, denn der Aufrechnende erklärt mit der Aufrechnungserklärung ja selber, dass er leisten will und die Leistung vor der Fälligkeit ist möglich, sofern sie erfüllbar ist.

Wenn beide Forderungen fällig sind, dann können auch beide Parteien aufrechnen und wenn die anderen Voraussetzungen auch erfüllt sind, dann tritt die Rechtsfolge mit der ersten Aufrechnungserklärung die abgegeben wird auch ein (ein zweites mal aufrechnen durch Erklärung der anderen Partei geht nicht, weil die Aufrechnungslage durch die erste Aufrechnung ja bereits beseitigt wurde).

Wenn keine Forderung fällig ist, dann kann auch keine Partei aufrechnen.

Wenn eine Forderung fällig ist aber die andere nicht, dann kann die Partei, deren Forderung nicht fällig ist, auch nicht aufrechnen (d.h. eine Aufrechnungserklärung abgeben).

Liebe Grüße
 
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