ich befürchte ich habe bei der Klausurvorbereitung falsch mitgeschrieben. Folgender MC-Ausschnitt:
Frage: In welchen Fällen ist eine Aufrechnung grundsätzlich zulässig (Geg.+Fäll.+Gleich. sind unterstellt)?
Antwortmöglichkeit:
mit einer Forderung aus einem Werkvertrag gegen eine Gebührenforederung einer kleinen Gemeinde die nur eine Kassenstelle hat.
Ich habe diese Antwort als falsch mitgeschrieben, meine aber aus § 395 zu lesen, dass es doch aufzurechnen geht, weil es nur eine Kassenstelle gibt.
Wer weiß was?
Frage: In welchen Fällen ist eine Aufrechnung grundsätzlich zulässig (Geg.+Fäll.+Gleich. sind unterstellt)?
Antwortmöglichkeit:
mit einer Forderung aus einem Werkvertrag gegen eine Gebührenforederung einer kleinen Gemeinde die nur eine Kassenstelle hat.
Ich habe diese Antwort als falsch mitgeschrieben, meine aber aus § 395 zu lesen, dass es doch aufzurechnen geht, weil es nur eine Kassenstelle gibt.
Wer weiß was?