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also 2 kommt daher, wenn du keine Gemeinkosten und Verwaltungskosten miteinrechnest, 4 ist eben mit den Kosten eingerechnet. Also die Kosten die dort aufgelistet sind geteilt durch 50.
In deiner zweiten Frage heisst es nicht 1,3, sondern 1/3. Dann löst sich das Problem.
ich habs kurz angeschaut. Müsste deshalb 1/3 sein, da die Restlaufzeit der Abschreibung noch 3 Jahre beträgt, also die Abschreibung pro Jahr dann mit 1/3 des Restwertes angesetzt wird.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."