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als Bilanzgewinn bezeichnet man den von Aktiengesell. ausgewiesenen Totalgewinn. Er berechnet sich Bilanzgewinn= Jahresüberschuss/-fehlbetrag +/- Gewinn-/verlustvortrag +/- Entnahmen/Einstellungen in Rücklage.
Bei manchen Klausuren wurde allerdings nach der Mindestausschüttung gefragt u.
dabei ist es korrekt, dass man vom Endbetrag 50% berechnet wie du
es gemacht hast. Allerdings wird hier nicht nach der Mindestausschüttung gefragt also denk ich, dass die allg. Formel anzuwenden ist:
also Gewinnrücklagen bildet man vom Jahresüberschuss vergleiche § 272 III HGB u. § 150 AktGesetz. Allerdings muss man bei den Aktiengesellschaften aufpassen, da nur ein Teil des JÜ max. 1/2 in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden können u. allfällige gesetzl. Rücklagen u. ein Verlustvortrag vorher abzuziehen sind.
So hab ich das zumindest bis jetzt immer verstanden.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."