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Aufgabe 3

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Leut,

Kann mir jemand erklären wie man den Bilanzgewinn berechnet?

Mein Hirngespinnst:

JÜ 526
- 15 (Verlustvortrag)
- 10 (Einst. gesetz. Rücklage)
--------
501
*50%
= 250 :ka
 
als Bilanzgewinn bezeichnet man den von Aktiengesell. ausgewiesenen Totalgewinn. Er berechnet sich Bilanzgewinn= Jahresüberschuss/-fehlbetrag +/- Gewinn-/verlustvortrag +/- Entnahmen/Einstellungen in Rücklage.

Bei manchen Klausuren wurde allerdings nach der Mindestausschüttung gefragt u.
dabei ist es korrekt, dass man vom Endbetrag 50% berechnet wie du
es gemacht hast. Allerdings wird hier nicht nach der Mindestausschüttung gefragt also denk ich, dass die allg. Formel anzuwenden ist:

526 JÜ - 15 VV - 70 Rückst. = 441
 
noch dazu:

Ich dachte die anderen Gewinnrücklagen bildet man dann vom Bilanzgewinn.?

Ich käme dann auch einen Bilanzgewinn von:
526 - 15 - 10 = 501

Die 60 werte ich als Verwendung des Bilanzgewinnes. Fällt bei mir also in die selbe Kategorie wie Ausschüttung und Gewinnvortrag.

Kann jemand helfen?
 
Dr Franke Ghostwriter
also Gewinnrücklagen bildet man vom Jahresüberschuss vergleiche § 272 III HGB u. § 150 AktGesetz. Allerdings muss man bei den Aktiengesellschaften aufpassen, da nur ein Teil des JÜ max. 1/2 in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden können u. allfällige gesetzl. Rücklagen u. ein Verlustvortrag vorher abzuziehen sind.
So hab ich das zumindest bis jetzt immer verstanden.
 
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