Aufgabe 10 - Verjährung
Guten Abend,
o. g. Aufgabe lautet wie folgt:
A ist Inhaber eines Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung (§812 BGB); hiervon hat er jedoch keine Kenntnis. Erst neuneinhalb Jahre nach der Anspruchsentstehung erfährt A zufällig die anspruchsbegründenden Tatsachen und die Person seines Schuldners. Sein Anspruch
a) ist schon längst verjährt
b) verjährt nach nunmehr einem halben Jahr
c) verjährt in nunmehr drei Jahren ab jetzt.
d) verjährt in nunmehr drei Jahren ab dem Schluss des laufenden Jahres
e) verjährt in nunmehr 20,5 Jahren.
Mir wurde gesagt, dass b) die richtige Antwort sei, was ich jedoch nicht so recht nachvollziehen kann, denn es handelt sich doch um einen Herausgabeanspruch aus Eigentum, der folglich lt. §197 nach 30 Jahren verjährt.
Oder????
Kann mir jemand helfen?
Grüße
Andreas
Guten Abend,
o. g. Aufgabe lautet wie folgt:
A ist Inhaber eines Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung (§812 BGB); hiervon hat er jedoch keine Kenntnis. Erst neuneinhalb Jahre nach der Anspruchsentstehung erfährt A zufällig die anspruchsbegründenden Tatsachen und die Person seines Schuldners. Sein Anspruch
a) ist schon längst verjährt
b) verjährt nach nunmehr einem halben Jahr
c) verjährt in nunmehr drei Jahren ab jetzt.
d) verjährt in nunmehr drei Jahren ab dem Schluss des laufenden Jahres
e) verjährt in nunmehr 20,5 Jahren.
Mir wurde gesagt, dass b) die richtige Antwort sei, was ich jedoch nicht so recht nachvollziehen kann, denn es handelt sich doch um einen Herausgabeanspruch aus Eigentum, der folglich lt. §197 nach 30 Jahren verjährt.
Oder????
Kann mir jemand helfen?
Grüße
Andreas