Arnold: Umweltökonomie
Liebe Alle,
nun habe ich wieder ein Problem, nämlich mit der Frage zur Umweltökonomie aus der Märzklausur von 2005...🙁
Ich gehe da so vor:
Unter a) den Grenzschaden gleich den gesamtn GVK setzen, daraus ergibt sich die optimale Emissionsmenge von 90. GVK1 gleich GVK2 setzen, x1=90-x2 nehmen, woraus x1=60, x2=30.
Bei b) Die Steuer muss doch gleich den GVK sein, sonst ist es ja nicht im Interesse der Emittenten die Emissionsgrenz einzuhalten. Dann kann man ja durch Einsetzen von x=90 t=40 berechnen.
c) Die Emissionsmengen sollten eigentlich den angestrebten 60 bei 1 und 30 bei 2 entsprechen. Oder ist da etwas zusätzlich rechnerisch zu ermiteln? Zur ermittlung der Steuerlast würde ich nun die Emissionsmengen mit dem Steursatz multiplizieren, daraus ergibt sich die Steuerlast von 2400 bei 1 und 1200 bei 2. Bei beiden Firmen zusammen sind es 3600.
d) Bei Auflage würden beide Firmen bis auf die Grenze emittieren, um soweit wie möglich VK zu vermeiden, also x1=x2=45. Durch Einsetzen ergeben sich die GVK von 55 bei 1 und 10 bei 2.
e) Da bei der Auflage die von den Betrieben zu tragenden Kosten jeweils 55*45=2475, 10*45=450 betragen, der GS in beiden F'llen gleich bleibt, so sind die gesellschaftlichen GVK bei Auflage erheblich niedriger als bei der Steuer (2400 u. 1200).
Entspricht ds alles so ungefähr der Wahrheit? Bei der Steuer habe ich so meine ZweifelÖ kann es sein, dass die Betribe außer den VK auch noch zusätzlich die Steuerlast zu tragen haben??
Für eine Bestätigung der Korrektheit dieser Lösung wär ich sehr dankbar.
Viele Grüße aus St. Peter
Elena
Liebe Alle,
nun habe ich wieder ein Problem, nämlich mit der Frage zur Umweltökonomie aus der Märzklausur von 2005...🙁
Ich gehe da so vor:
Unter a) den Grenzschaden gleich den gesamtn GVK setzen, daraus ergibt sich die optimale Emissionsmenge von 90. GVK1 gleich GVK2 setzen, x1=90-x2 nehmen, woraus x1=60, x2=30.
Bei b) Die Steuer muss doch gleich den GVK sein, sonst ist es ja nicht im Interesse der Emittenten die Emissionsgrenz einzuhalten. Dann kann man ja durch Einsetzen von x=90 t=40 berechnen.
c) Die Emissionsmengen sollten eigentlich den angestrebten 60 bei 1 und 30 bei 2 entsprechen. Oder ist da etwas zusätzlich rechnerisch zu ermiteln? Zur ermittlung der Steuerlast würde ich nun die Emissionsmengen mit dem Steursatz multiplizieren, daraus ergibt sich die Steuerlast von 2400 bei 1 und 1200 bei 2. Bei beiden Firmen zusammen sind es 3600.
d) Bei Auflage würden beide Firmen bis auf die Grenze emittieren, um soweit wie möglich VK zu vermeiden, also x1=x2=45. Durch Einsetzen ergeben sich die GVK von 55 bei 1 und 10 bei 2.
e) Da bei der Auflage die von den Betrieben zu tragenden Kosten jeweils 55*45=2475, 10*45=450 betragen, der GS in beiden F'llen gleich bleibt, so sind die gesellschaftlichen GVK bei Auflage erheblich niedriger als bei der Steuer (2400 u. 1200).
Entspricht ds alles so ungefähr der Wahrheit? Bei der Steuer habe ich so meine ZweifelÖ kann es sein, dass die Betribe außer den VK auch noch zusätzlich die Steuerlast zu tragen haben??
Für eine Bestätigung der Korrektheit dieser Lösung wär ich sehr dankbar.
Viele Grüße aus St. Peter
Elena