• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Arnold Umweltökonomie

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Arnold: Umweltökonomie

Liebe Alle,

nun habe ich wieder ein Problem, nämlich mit der Frage zur Umweltökonomie aus der Märzklausur von 2005...🙁
Ich gehe da so vor:

Unter a) den Grenzschaden gleich den gesamtn GVK setzen, daraus ergibt sich die optimale Emissionsmenge von 90. GVK1 gleich GVK2 setzen, x1=90-x2 nehmen, woraus x1=60, x2=30.

Bei b) Die Steuer muss doch gleich den GVK sein, sonst ist es ja nicht im Interesse der Emittenten die Emissionsgrenz einzuhalten. Dann kann man ja durch Einsetzen von x=90 t=40 berechnen.

c) Die Emissionsmengen sollten eigentlich den angestrebten 60 bei 1 und 30 bei 2 entsprechen. Oder ist da etwas zusätzlich rechnerisch zu ermiteln? Zur ermittlung der Steuerlast würde ich nun die Emissionsmengen mit dem Steursatz multiplizieren, daraus ergibt sich die Steuerlast von 2400 bei 1 und 1200 bei 2. Bei beiden Firmen zusammen sind es 3600.

d) Bei Auflage würden beide Firmen bis auf die Grenze emittieren, um soweit wie möglich VK zu vermeiden, also x1=x2=45. Durch Einsetzen ergeben sich die GVK von 55 bei 1 und 10 bei 2.

e) Da bei der Auflage die von den Betrieben zu tragenden Kosten jeweils 55*45=2475, 10*45=450 betragen, der GS in beiden F'llen gleich bleibt, so sind die gesellschaftlichen GVK bei Auflage erheblich niedriger als bei der Steuer (2400 u. 1200).

Entspricht ds alles so ungefähr der Wahrheit? Bei der Steuer habe ich so meine ZweifelÖ kann es sein, dass die Betribe außer den VK auch noch zusätzlich die Steuerlast zu tragen haben??

Für eine Bestätigung der Korrektheit dieser Lösung wär ich sehr dankbar.

Viele Grüße aus St. Peter
Elena
 
Elena!

a und b sind korrekt, die Steuerlast bei c stimmt auch. Allerdings darfst Du zur Ermittlung der Vermeidungkosten nicht die Grenzvermeidungskosten-Fkt. nehmen, sondern musst das Integral ermitteln:
z.B.: [100x1 - 0,5 x1^2]
Die Integralgrenzen sind für 1 dann 60 und 100, da diese Menge ja nicht mehr produziert wird. Hierdurch ergeben sich Vermeidungskosten von 800 für Firma 1 und 400 für Firma 2.

d) Du nimmst wieder das o.g. Integral und setzt die neue (untere) Integralgrenze 45 ein.
=> VK1 = 1.512,50 und VK2 = 25

e) Bei den gesellschaftlichen Kosten ist zu berücksichtigen, dass die Steuern dort herausgerechnet werden, da der Staat diese der Gesellschaft wieder (z.B. als Subventionen) zur Verfügung stellen kann. Also sind die gesellschaftlichen Kosten die Summe der Vermeidungskosten, und diese sind bei der Steuer mit 1.200 niedriger als bei der Auflage mit 1.537,50!

Ökologisch treffsicher sind im vorliegenden Modell beide Instrumente, in der Praxis ist die Steuer dies mangels vollständiger Informationen jedoch nicht.

Viele Grüße
Christiane
 
Dr Franke Ghostwriter
Christiane,

wie komme ich denn auf die Integralsgrenzen? Ist die obere Grenze stets gleich 100? Ich habe jetzt bei 2 als untere Grenze nach Analogie mit Deinem Beispiel 30 genommen, bin aber nicht auf 400 gekommen..🙁 Rechnest Du anders?

Andere Frage: ich dachte, zu den gesellschaftlichen Kosten kommt der von der Gesellschaft erlittene Schaden zu den Vermeidungskosten noch dazu... Die Steuer bleibt draußen. Stimmt das nicht?

Gruß, Elena
 

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