• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Anwalt ohne Staatsexamina

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Mir ist letztens folgende Idee gekommen (mich hat einer Holländerin drauf gebracht) wie man auch ohne Staatsexamina in Deutschland als Anwalt tätig werden könnte.

Zuerst macht man den deutschen Bachelor of Law (z.B. an der Fernuni Hagen). Anschließend geht man an die Uni Maastricht oder Groningen (beide Niederlande) und macht dort den Master of Law. Die Sprache wäre wahlweise Englisch oder Niederländisch. Rechtsgebiet wäre EU-Recht und/oder niederländisches Recht. Der Master würde ein bzw. zwei Jahre (je nach Schwerpunkt) dauern.

Man wird auch mit einem Bachelor im dt. Recht zugelassen:

"Für die Master-Studiengänge gilt als Zulassungsvoraussetzung grundsätzlich ein Bachelor (LLB). Für Bachelor-Studenten in Maastricht schließen die Master-Studiengänge nahtlos an ihren Lehrplan an. Bewerber die den Master einzeln belegen wollen müssen einen LLB erworben haben oder nachweisen dass sie das Jurastudium in ihrem Heimatland auf Bachelor-Niveau vollendet haben."

Es gibt keinen Sprachtest:

"Für einen Studienbeginn dort ist kein Sprachtest erforderlich, weder in Niederländisch noch in Englisch."

Auch z.B. BWLer könnten - nach einem Zugangstest - für den Master-Studiengang in Recht zugelassen werden:

"Bei Bewerbern mit einem nicht-juristischen Bachelor können Zulassungsprüfungen abgehalten werden"

Quelle: Uni Maastricht (Universiteit Maastricht)

Es ist darauf zu achten, dass man mit dem Master-Abschluss den "effectus civilis" erwirbt. Dafür müsste man bestimmte Fächer belegen.

Den bräuchte man nämlich um "Advocaat" (niederländischer Rechtsanwalt) zu werden:

"...kann mit dem Masterabschluss auch der sog. „effectus civilis“, der den Zugang zur niederländischen Anwaltsausbildung ermöglicht, erworben werden."

Danach müsste man eine dreijährige (bezahlte) Praxiszeit in den Niederlanden absolvieren:

"Die dreijährige bezahlte Tätigkeit als „advocaat in opleiding/stagiaire“ in den Niederlanden steht allen offen, die den niederländischen „Master of Laws“ mit „effectus civilis“ erwerben."

Jedoch ohne eine Abschlussprüfung (im Gegensatz zum 2. Staatsexamen in Deutschland):

"Ohne eine Abschlussprüfung öffnet diese Ausbildung den Zugang zur niederländischen Rechtsanwaltschaft."

Man könnte in allen EU-Staaten anwaltlich tätig werden:

"Aufgrund der EU-Niederlassungsrichtlinie können Sie mit geringem Zusatzanforderungen auch in anderen EU-Staaten anwaltlich tätig werden."

Deutschland = EU-Staat

Allerdings ist Deutschland (für seine Anachronismen bekannt) wieder einmal ein Sonderfall:

Man müsste eine Zugangsprüfung absolvieren oder eine dreijährige Praxis im dt. Recht nachweisen. Letzteres sollte bei halbwegs guten "connections" wohl kein Problem darstellen 😉

Richter oder Staatsanwalt in Deutschland wäre trotzdem nicht drin:

"Die Studierenden erwerben nicht die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz".

Quelle: "https://de.wikipedia.org/wiki/Hanse_Law_School"

An sich wäre es eine elegante Möglichkeit die dt. Staatsexamina zum umgehen. Was haltet Ihr von dieser Möglichkeit? Würde es so aufgehen?

Man muss auch bedenken, dass man Mandanten mit "nur" einem Bachelor (was das dt. Recht betrifft) vor Gericht vertreten würde. Ob das fachlich hinhaut?

Alle Angaben ohne Gewähr 😉 Ich habe es einfach mal so zusammengestellt.
 
Was ich von dieser Möglichkeit halte?

Ganz ehrlich: Wenn ich nach meinem Bachelor FERN-Studium ein Masterstudium in den Niederlanden und dann noch drei Jahre Anwaltsausbildung dort absolvieren soll, um nach einer Zugangsprüfung vor der RAK hier als Anwalt zugelassen zu werden... was würde mich dann daran hindern, mich hier noch mal für ein bis zwei Jahre an einer Präsenzuni einzuschreiben (nach Anrechnung meines Bachelors) und den normalen Weg über das Staatsexamen zu gehen, außer das Staatsexamen als solches?

Ich will die Staatsexamina sicher nicht unterbewerten, aber für mich stellt sich da eher die finanzielle oder zeitliche Frage, und da mache ich es mir mit dem Umweg über die Niederlande sicher nicht einfacher.
 
"Ganz ehrlich: Wenn ich nach meinem Bachelor FERN-Studium ein Masterstudium in den Niederlanden und dann noch drei Jahre Anwaltsausbildung dort absolvieren soll, um nach einer Zugangsprüfung vor der RAK hier als Anwalt zugelassen zu werden... was würde mich dann daran hindern, mich hier noch mal für ein bis zwei Jahre an einer Präsenzuni einzuschreiben (nach Anrechnung meines Bachelors) und den normalen Weg über das Staatsexamen zu gehen, außer das Staatsexamen als solches?"

Einmal natürlich das Staatsexamen als solches. Des Weiteren denke, dass der von mir geschilderte Weg die einfachere Methode darstellt. Die Zugangsprüfung vor der RAK lässt sich m.E. durch eine Praxiszeit (in Deutschland) ersetzen und Praxiszeit (egal, ob in D oder NL) ist nicht immer gleich Praxiszeit. Wenn man z.B. Anwälte als Bekannte hat, dürfte es kein Problem darstellen, dass man die Praxiszeit nebenberuflich zu seinem eigentlichen Job absolvieren könnte. Dann arbeitet man eben z.B. einen Tag die Woche an einem Fall ein bisschen mit. Eine Anstellung/Mitarbeit (für 0,0€) in einer Anwaltskanzlei für die Dauer von 3 Jahren zu bekommen, ist nun wirklich nicht schwer. Letztendlich zählt eh nur die Bescheinigung und es wäre zeitlich gesehen kein Verlust. Ob die Praxiszeit (in NL) bzw. ein Teil davon zwangsläufig beim niederländischen Staat absolviert werden müsste, kann ich leider nicht sagen. Dann hätte man natürlich (zeitlich gesehen) ein Problem. Der LLM in NL dauert auch nur 1-2 Jahre. Zudem hätten so auch Betriebswirte (nach einer Zugangsprüfung) und Leute, die das Staatsexamen zweimal nicht bestanden haben, eine Chance als Anwalt tätig werden zu können.

Ich sähe in meinem Fall kein finanzielles Problem. Wenn ich bei meinen Eltern wohnen bleibe, würden keine Mietkosten etc. anfallen und bis Holland sind es auch nur 25 Minuten 😉

Für mich wäre das ganze halt interessant, weil ich dieses Semester mit dem BWL-Studium (und nebenbei Bol in Hagen) anfange.
 
@Jojo

Verginie hat völlig recht: Der Zeitaufwand ist völlig irrsinnig!

Und was soll der Kappes denn? Es gibt zur Zeit in Deutschland eine Schwemme von Anwälten weil es zeitweise zuviele Juraabsolventen gab, die kein Prädikatsexamen geschafft haben und Anwalt geworden sind - das Geschäft machen aber nur die guten Anwälte, und viele Junganwälte werden zu Konditionen eingestellt, wo man sich fragt, ob das Jurastudium sich hier gelohnt hat....

Und mit so DER windigen Konstruktion erscheint mir ein Taxischein vielleicht angebrachter... 😀

Übrigens ist die Uni in Maastricht die Niederländische Uni mit dem schlechtesten Ruf in Holland... 😉

Asmodina
 
Interessante Diskussion... 😉

Ich habe mit Jura zwar nix am Hut (außer dass ich beim Bügeln mal Frau Salesch gucke 😀), aber für mich hat das ganze Modell Lücken:

1. Sehe ich das mit der Zugangsprüfung und den "connections" ein bißchen anders: Man muß die dreijährige Praxis nachweisen, um überhaupt zu der Zugangsprüfung zugelassen zu werden. (M.E. braucht man also nicht nur eins von beiden - wie du geschrieben hast- sondern muß die Zugangsprüfung auf jeden Fall machen.) Und was nützt alles Vitamin B, wenn man in der Zugangsprüfung das entsprechende Wissen nicht hat?

2. Kann man zur Zugangsprüfung doch nur zugelassen werden, wenn der ausländische Abschluss dem 2. juristischen Staatsexamen vergleichbar ist. (Frage: Ist das bei dem „Master of Laws“ mit „effectus civilis“ der Fall? :ka🙂

3. Was heißt schon: kein Sprachtest? Es heißt nur, dass nicht getestet wird. Es heißt aber nicht, dass man weder Niederländisch noch Englsich können muß. Wie will man denn ohne Sprachkenntnisse die Praxiszeit in NL absolvieren, falls man denn überhaupt einen Praktikumsplatz findet?

4. Würde ich mich vorher mal schlau machen, ob man für ein solches Studium nicht seinen ständigen Wohnsitz ins entsprechende Ausland verlagern muß. (Dann wäre nichts mehr mit Hotel Mama. 😉)

Wer RA werden will, sollte in meinen Augen also lieber den "üblichen" Weg gehen als auf ein solches Modell zu setzen.

LG,
Pebbles
 
@jojo:

Entschuldige, Du machst da doch kein lasches Praktikum, sondern eine dreijährige praktische Ausbildung. Du glaubst doch nicht wirklich, wenn Du einmal pro Woche ein wenig ein einem Fall mitarbeitest, bist Du als Anwalt geeignet?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Du in den Niederlanden eine Anwaltszulassung bekommst, wenn Du hier oder dort einmal die Woche in eine Kanzlei tingelst. Wenn Du diesen Weg planen solltest, dann stell Dich auf drei Jahre in einer niederländischen Kanzlei in den Niederlanden - und zwar zu gängigen 5-Tage-Wochen - ein. Da kann man noch so viele Beziehungen haben, aber auch die Niederlande werden ihre Zulassungen kaum 'verschenken'.

Im Grunde würde also nur das BWL-Argument Sinn machen (wobei mE auch nicht alle LL.M.-Studiengänge in Deutschland zwingend kumulativ sind, ich wage also zu behaupten, dass Du auch mit einem abgeschlossenen BWL-Studium einen LL.M. machen kannst) - aber warum studierst Du BWL, wenn Du Anwalt werden möchtest? Da bietet sich eher ein 'konventionelles' Jurastudium mit Nebenfach WiWi oder Zusatzstudium/Spezialisierung bei eben solchem an. Und schneller wäre dieser Weg eigentlich auch, bis zur ersten juristischen Prüfung braucht man rein nach Regelstudienzeit kürzer als bis zum LL.M.
Wenn Du dann wirklich noch über die Niederlande gehen möchtest und die Zulassungsprüfung umgehen willst, brauchst Du allein sechs Jahre oben drauf (3 Jahre in den Niederlanden für die Zulassung plus drei Jahre in Deutschland, um die Prüfung nicht ablegen zu müssen).
Selbst wenn man die erste juristische Prüfung nur gerade so besteht, bei der Anmeldung zum Referendariat trödelt, dann die Wartezeit hat und zwischendurch noch ein Kind bekommt ist man ja dann schneller mit zwei Jahren Referendariat und der 2. Prüfung durch.

Ansonsten muss ich Pebbles recht geben: Du wirst niederländisch können müssen und spätestens für die Zulassung wohl auch Deinen Wohnsitz dort haben müssen.

Ich kann mir nur vorstellen, dass dies für jene ein Weg sein kann, die wirklich schon immer Anwalt werden wollten und dann doch an einer der beiden Staatsexamen gescheitert sind, aber ihren Traum nicht aufgeben wollen und daher so sehr darum kämpfen, dass sie die Jahre im Ausland verbringen wollen und die Sprachbarriere können. Meinen größten Respekt an all jene.

Aber für alle anderen halte ich das irgendwie für unsinnig. Da gewinnt man null.
Und einfach nur vor den Staatsexamen 'flüchten'? Ne, irgendwie ist das falsch in meinen Augen.
 
Ich denke, dass man differenzieren muss: Möchte man unbedingt Anwalt werden (als Traumjob), ist es die letzte Chance (da zweimal durchs Examen durchgerasselt) oder stellt es lediglich das I-Tüpfelchen z.B. als BWLer dar.

Fällt man in die Traumjob-Kategorie, sollte man die Strapazen der Staatsexamina auf sich nehmen, auch wenn diese eine anachronistische Tendenz vermitteln (sogar die Schweiz hat Jura komplett auf Bachelor/Master umgestellt). Eine Alternative wäre eventuell der "Unternehmensjurist" in Mannheim mit Staatsexamen-Option (hier bitte genauer informieren). Sind die Prüfungen nicht bestanden wurden, hätte man hingegen (fast) keine andere Möglichkeit mehr, um noch Anwalt werden zu können. Für die dritte Kategorie (I-Tüpfelchen) wäre es ein sinnvoller Aspekt, da als Anwalt kein Geld verdient werden müsste (jedoch kann) und diejenigen schon durch ihren ersten Studiengang (z.B. BWL) beruflich abgesichert sein sollten. Dies ist relativ gut mit deutschen/europäischen Rechtsanwälten vergleichbar, die neben dem LLM in den USA, noch das bar exam draufsetzten, obwohl sie voraussichtlich niemals vor US-Gerichten auftreten werden.

Ich würde mich selbst zu der dritten Kategorie hinzuzählen. Mein primäres Ziel ist natürlich der Bachelor/Master in BWL. "Nebenbei" möchte ich noch den BoL machen. Warum? Ich habe bereits ein paar Semester Jura an einer Präsenzuni studiert und bekomme wahrscheinlich Scheine angerechnet. Zudem könnte ich mir nach meinem BWL-Studium einige BWL-Scheine für den BoL anrechnen lassen, weswegen ich erstmal nur Jura-Module belegen werde. Die "Anrechnung" wäre in meinem Fall also nicht unerheblich. Ein wichtiger Punkt ist mit Sicherheit, dass ich somit meine Jura-Semester an der Präsenzuni nicht umsonst gemacht hätte. Da ich auf jeden Fall im Ausland arbeiten möchte, wäre es natürlich sehr verlockend, danach z.B. einen einjährigen Master of Law im EU-Recht in englischer Sprache anzuschließen. Schaden kann es nicht, ich müsste dann jedoch schauen, ob es mit meinem BWL-Job (den ich dann hoffentlich haben werde) zeitlich überhaupt klappt. Wenn nicht, wäre es zwar schade drum, davon ginge die Welt aber nicht unter 😉 Mit den Wohnsitzen sollte es keine Probleme geben, zur Not wäre ein Zimmer (muss ja nix dolles sein) nicht so teuer. Niederländisch kann ich bereits.

Mir ginge es wenn eh nur um die Anwaltszulassung. Ob diese "Konstruktion" bei Personalern anerkannt wird (sofern die Noten stimmen warum auch nicht?), könnte mir relativ egal sein.

Bei mir steht es alles noch in den Sternen. Klares Ziel ist momentan der Bachelor/Master in BWL und der BoL. Berufswunsch ist im BWL-Bereich 🙂

Ich finde es halt sehr interessant, dass einem - durch die EU - mit dem BoL so viele Möglichkeiten offen stehen. Ob man nun die Zeit hat (denke das ist der springende Punkt), es auch durchzuziehen, ist wieder eine ganz andere Sache. Zudem denke ich, dass sich auf Dauer die Harmonisierung der EU gegenüber dem Lobbyismus durchsetzen wird und der Master of Law als 1. Staatsexamen anerkannt werden wird/muss.

Fazit: Leute die unbedingt Anwalt (in Deutschland) werden möchten, sollten noch die Staatsexamina machen. Wer jedoch "nur" das I-Tüpfelchen will oder zweimal durch das Examen gefallen ist, sollte diese Möglichkeit in Erwägung ziehen.
 
Fazit: Leute die unbedingt Anwalt (in Deutschland) werden möchten, sollten noch die Staatsexamina machen. Wer jedoch "nur" das I-Tüpfelchen will oder zweimal durch das Examen gefallen ist, sollte diese Möglichkeit in Erwägung ziehen.

Also das mit dem I-Tüpfelchen vermag ich nicht zu beurteilen, aber wer zweimal durch die Staatsexamina rasselt könnte eventuell auch einfach nicht für den Beruf geeignet sein, auch wenn es der Traumjob ist.

Und in dem Falle stelle ich mir schon die Frage, was für ein Anwalt man DAMIT wohl werden kann???
 
also ich finde diesen Weg viel zu umständlich, vorallem zu Zeitintensiv. Mal abgesehen davon das er bestimmt nicht besonders angesehen wird. Da würde mich eher interesieren, wenn ich nicht grad Staatsanwalt, Richter oder Notar werden will. Ist es nicht möglich, da man ja als Rechtsberater tätig sein darf, seine Kunden (falls man sie nicht Mandant nennen darf) genauso gut und ausgiebig zu beraten wie ein richtiger Anwalt und vorallem, warum sollte ich meine "Kunden" nicht zu möglichen Vergleichen oder gar Verhandlungen begleiten dürfen und für sie als "Sprecher/Vertreter" wirken, selbstverständlich ohne sich Anwalt zu nennen.
Bevor jetzt jemant mit dem Vertrauensverhältnis kommt bzw. Schweigepflicht, diese kann man auch vertraglich Regeln.

mfg

suedama
 
Hi,

also ich finde diesen Weg viel zu umständlich, vorallem zu Zeitintensiv. Mal abgesehen davon das er bestimmt nicht besonders angesehen wird. Da würde mich eher interesieren, wenn ich nicht grad Staatsanwalt, Richter oder Notar werden will. Ist es nicht möglich, da man ja als Rechtsberater tätig sein darf, seine Kunden (falls man sie nicht Mandant nennen darf) genauso gut und ausgiebig zu beraten wie ein richtiger Anwalt und vorallem, warum sollte ich meine "Kunden" nicht zu möglichen Vergleichen oder gar Verhandlungen begleiten dürfen und für sie als "Sprecher/Vertreter" wirken, selbstverständlich ohne sich Anwalt zu nennen.
Bevor jetzt jemant mit dem Vertrauensverhältnis kommt bzw. Schweigepflicht, diese kann man auch vertraglich Regeln.

mfg

suedama

weil Du ja Geld mit der Rechtsberatung verdienen willst und die bezahlte Rechtsdiensleistung nun mal nur von Volljuristen ( das sind die mit den beiden Staatsexamen) erbracht werden darf. Anwälte sind Rechtsberater. Dein Ansinnen würde die Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege überflüssig machen.
 
weil Du ja Geld mit der Rechtsberatung verdienen willst und die bezahlte Rechtsdiensleistung nun mal nur von Volljuristen ( das sind die mit den beiden Staatsexamen) erbracht werden darf. Anwälte sind Rechtsberater. Dein Ansinnen würde die Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege überflüssig machen.


Das Anwaltsmonopol bleibt im RDG erhalten. Es erlaubt jedoch auch Nichtjuristen, Rechtsdienstleistungen im Rahmen von Nebentätigkeiten zu erbringen. Also kommt es darauf an, was die Haupttätigkeit ist.
 
Das Anwaltsmonopol bleibt im RDG erhalten. Es erlaubt jedoch auch Nichtjuristen, Rechtsdienstleistungen im Rahmen von Nebentätigkeiten zu erbringen. Also kommt es darauf an, was die Haupttätigkeit ist.

Da gebe ich Dir Recht, aber man studiert ja Rechtswissenschaften um sich vor allem in den Kerngebieten "auszutoben" und nicht mit Randdienstleistungen.

Dafür könnte eine Berufsausbildung genügen (Reno für Inkasso bspw,)

BYE
 
es sei doch jedem selbst überlassen, was er macht. Ich wollte nun mal schon immer RA werden. Dafür braucht man nach derzeitigem Stand nun mal 2 Examina. Da muss man dann auch das karge Referendargehalt in Kauf nehmen. Geld ist eben nicht alles. Es gibt auch so was wie intrinsische Motivation. Aus dieser heraus mache ich auch den LLM. Nicht zwingend um damit mehr oder noch mehr Geld zu verdienen.

Kosten-/Nutzenargumente der BWLer hin oder her.

Ich freue mich, dass maischdro den Job hat, den sie toll findet, sie begeistert und ein ihr erträgliches Auskommen sichert. Ich würde eine solche Arbeitstelle nicht toll finden.
So hat eben jeder seine Erfüllung - einer als Richter, Verwaltungsbeamter, Rechtsanwalt, Syndicus, Staatsanwalt und was weiß ich nicht alles.

Außerdem ging es ja nur um die Frage, ob man mit LLB/LLM Rechtsanwalt werden kann und das ist derzeit in Deutschland so direkt nicht möglich.

Da müssen wir auch keine Angst um den Forenfrieden haben, nur weil der eine oder andere einen Rechtfertigungsdruck verspürt.🙂

BYE
 
Ich bin jetzt nur durch Zufall auf diesen Beitrag gestoßen, da ich in Hagen Politik und Organisation studiere. Dennoch kann ich etwas zum Thema beitragen. Rein zufällig studiere ich nämlich auch noch in Spanien Jura. 😉
Und zwar nicht nur als Austauschstudent, sondern ich mache mein ganzes Studium dort.
Jojo08, ich bewundere Deinen Optimismus, aber ich denke, es ist wirklich nicht so einfach, in Deutschland als Anwalt zugelassen zu werden. In Spanien gab es bisher den Studiengang "Licenciado en Derecho". Dieser dauerte in der Regel
5 Jahre und am Ende hat man quasi das Staatsexamen in Jura.
So, nun soll man meinen: Prima, ich habe mein Staatsexamen und kann jetzt in Deutschland als Anwalt praktizieren. Pustekuchen! DAS kann man eben nicht! Und das gilt nicht nur für einen spanischen Studienabschluss, sondern auch für Abschlüsse aus anderen EU Ländern. Wie willst Du denn in Deutschland als Anwalt arbeiten, wenn Du keine Ahnung von deutschem Recht hast? Und endschuldige bitte, auch wenn es hart klingt: wer zwei Mal durch ein Staatsexamen fällt, ist wahrscheinlich auch nicht für den Beruf geeignet. Auch wenn ein Staatsexamen schwer ist, so muß es ja zu schaffen sein, immerhin gibt es ja genug Studenten in Deutschland, die es jedes Jahr beweisen. 🙄
Ab dem WS 2008/09 gibt es in Spanien den "Grado in Derecho", dieser zählt so wie ein Bachelor. Hinterher kann man dann den Master machen. Allerdings ist man nicht berechtigt, als Anwalt in Deutschland zu arbeiten. Ich habe auch nicht vor, mich in Deutschland als Anwalt niederzulassen, ich weiß von einer Freundin, die auch ihr ganzes Studium in Spanien gemacht hat, dass der Weg bis zur deutschen Kanzlei sehr steinig war. Das Studium mußte anerkannt werden, sie mußte Kurse in deutschem Recht belegen etc. Wenn sie das alles vorher gewußt hätte, hätte sie das klassische Jurastudium in Deutschland gewählt. Und Richter oder Staatsanwalt wird man mit einem ausländischen Studium ohnehin nicht.
Meiner Meinung nach ist das Jurastudium in Deutschland die beste Grundlage, um als Anwalt in Deutschland zu praktizieren. Wer auf eine internationale Karriere ausgerichtet ist, der hat auch mit einem ausländischen Studium gute Chancen.
Und da Du ja ganz am Anfang gefragt hast, was wir von Deinem beschriebenen Weg halten: Ich halte gar nichts davon!
Die Beschreibung der Uni Maastricht hört sich ja schön an und wahrscheinlich läßt sich die Sache auch in die Tat umsetzen, allerdings ist die Praxis bestimmt nicht so leicht, wie beschrieben. Du hebst z.B. hervor, dass man keinen Sprachtest benötigt. Ist ein Sprachtest so relevant für Dich? Wenn ich unbedingt in einer anderen Sprache studieren möchte, würde ich auch einen Sprachtest in Kauf nehmen. Dieser dient doch nur dazu, mir eine reelle Einschätzung meiner Sprachkenntnisse zu geben.
Und Deine Anspielung auf gute "connections": Kein Anwalt, der sich selbst jahrelang durch ein Studium gequält hat, stellt Dir einfach so ein Scheinchen aus für ein bißchen Arbeit einmal pro Woche an einem kleinen Fall.
Und die Zugangsprüfung vor der RAK greift auch wieder auf deutsches Recht zurück. Ohne gute Kenntnisse ist dann auch hier Ende, nur das der Weg dann noch länger war als beim "normalen" Studium.
 
Dr Franke Ghostwriter
Studium in Spanien

Hallo Julia!

Ich weiß nicht, ob du meine Antwort lesen wirst, da du deinen Beitrag schon vor fast zwei Jahr geschrieben hast aber ich probiere es trotzdem.

Ich überlege, mein in Österreich begonnenes Jus-Studium (bin so etwa bei der Hälfte) in Spanien fortzusetzen (Spanische Freundin, spreche Spanisch ...).
Jetzt wäre es natürlich sehr interessant, mit jemandem zu sprechen, der schon Erfahrungen diesbezüglich hat. Wie ist das Studium aufgebaut, wird mein bisheriges Studium angerechnet, etc.
E
s wäre toll, wenn ich dich noch erreiche.

Liebe Grüße

Johannes
 
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