Mir ist letztens folgende Idee gekommen (mich hat einer Holländerin drauf gebracht) wie man auch ohne Staatsexamina in Deutschland als Anwalt tätig werden könnte.
Zuerst macht man den deutschen Bachelor of Law (z.B. an der Fernuni Hagen). Anschließend geht man an die Uni Maastricht oder Groningen (beide Niederlande) und macht dort den Master of Law. Die Sprache wäre wahlweise Englisch oder Niederländisch. Rechtsgebiet wäre EU-Recht und/oder niederländisches Recht. Der Master würde ein bzw. zwei Jahre (je nach Schwerpunkt) dauern.
Man wird auch mit einem Bachelor im dt. Recht zugelassen:
"Für die Master-Studiengänge gilt als Zulassungsvoraussetzung grundsätzlich ein Bachelor (LLB). Für Bachelor-Studenten in Maastricht schließen die Master-Studiengänge nahtlos an ihren Lehrplan an. Bewerber die den Master einzeln belegen wollen müssen einen LLB erworben haben oder nachweisen dass sie das Jurastudium in ihrem Heimatland auf Bachelor-Niveau vollendet haben."
Es gibt keinen Sprachtest:
"Für einen Studienbeginn dort ist kein Sprachtest erforderlich, weder in Niederländisch noch in Englisch."
Auch z.B. BWLer könnten - nach einem Zugangstest - für den Master-Studiengang in Recht zugelassen werden:
"Bei Bewerbern mit einem nicht-juristischen Bachelor können Zulassungsprüfungen abgehalten werden"
Quelle: Uni Maastricht (Universiteit Maastricht)
Es ist darauf zu achten, dass man mit dem Master-Abschluss den "effectus civilis" erwirbt. Dafür müsste man bestimmte Fächer belegen.
Den bräuchte man nämlich um "Advocaat" (niederländischer Rechtsanwalt) zu werden:
"...kann mit dem Masterabschluss auch der sog. „effectus civilis“, der den Zugang zur niederländischen Anwaltsausbildung ermöglicht, erworben werden."
Danach müsste man eine dreijährige (bezahlte) Praxiszeit in den Niederlanden absolvieren:
"Die dreijährige bezahlte Tätigkeit als „advocaat in opleiding/stagiaire“ in den Niederlanden steht allen offen, die den niederländischen „Master of Laws“ mit „effectus civilis“ erwerben."
Jedoch ohne eine Abschlussprüfung (im Gegensatz zum 2. Staatsexamen in Deutschland):
"Ohne eine Abschlussprüfung öffnet diese Ausbildung den Zugang zur niederländischen Rechtsanwaltschaft."
Man könnte in allen EU-Staaten anwaltlich tätig werden:
"Aufgrund der EU-Niederlassungsrichtlinie können Sie mit geringem Zusatzanforderungen auch in anderen EU-Staaten anwaltlich tätig werden."
Deutschland = EU-Staat
Allerdings ist Deutschland (für seine Anachronismen bekannt) wieder einmal ein Sonderfall:
Man müsste eine Zugangsprüfung absolvieren oder eine dreijährige Praxis im dt. Recht nachweisen. Letzteres sollte bei halbwegs guten "connections" wohl kein Problem darstellen 😉
Richter oder Staatsanwalt in Deutschland wäre trotzdem nicht drin:
"Die Studierenden erwerben nicht die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz".
Quelle: "https://de.wikipedia.org/wiki/Hanse_Law_School"
An sich wäre es eine elegante Möglichkeit die dt. Staatsexamina zum umgehen. Was haltet Ihr von dieser Möglichkeit? Würde es so aufgehen?
Man muss auch bedenken, dass man Mandanten mit "nur" einem Bachelor (was das dt. Recht betrifft) vor Gericht vertreten würde. Ob das fachlich hinhaut?
Alle Angaben ohne Gewähr 😉 Ich habe es einfach mal so zusammengestellt.
Zuerst macht man den deutschen Bachelor of Law (z.B. an der Fernuni Hagen). Anschließend geht man an die Uni Maastricht oder Groningen (beide Niederlande) und macht dort den Master of Law. Die Sprache wäre wahlweise Englisch oder Niederländisch. Rechtsgebiet wäre EU-Recht und/oder niederländisches Recht. Der Master würde ein bzw. zwei Jahre (je nach Schwerpunkt) dauern.
Man wird auch mit einem Bachelor im dt. Recht zugelassen:
"Für die Master-Studiengänge gilt als Zulassungsvoraussetzung grundsätzlich ein Bachelor (LLB). Für Bachelor-Studenten in Maastricht schließen die Master-Studiengänge nahtlos an ihren Lehrplan an. Bewerber die den Master einzeln belegen wollen müssen einen LLB erworben haben oder nachweisen dass sie das Jurastudium in ihrem Heimatland auf Bachelor-Niveau vollendet haben."
Es gibt keinen Sprachtest:
"Für einen Studienbeginn dort ist kein Sprachtest erforderlich, weder in Niederländisch noch in Englisch."
Auch z.B. BWLer könnten - nach einem Zugangstest - für den Master-Studiengang in Recht zugelassen werden:
"Bei Bewerbern mit einem nicht-juristischen Bachelor können Zulassungsprüfungen abgehalten werden"
Quelle: Uni Maastricht (Universiteit Maastricht)
Es ist darauf zu achten, dass man mit dem Master-Abschluss den "effectus civilis" erwirbt. Dafür müsste man bestimmte Fächer belegen.
Den bräuchte man nämlich um "Advocaat" (niederländischer Rechtsanwalt) zu werden:
"...kann mit dem Masterabschluss auch der sog. „effectus civilis“, der den Zugang zur niederländischen Anwaltsausbildung ermöglicht, erworben werden."
Danach müsste man eine dreijährige (bezahlte) Praxiszeit in den Niederlanden absolvieren:
"Die dreijährige bezahlte Tätigkeit als „advocaat in opleiding/stagiaire“ in den Niederlanden steht allen offen, die den niederländischen „Master of Laws“ mit „effectus civilis“ erwerben."
Jedoch ohne eine Abschlussprüfung (im Gegensatz zum 2. Staatsexamen in Deutschland):
"Ohne eine Abschlussprüfung öffnet diese Ausbildung den Zugang zur niederländischen Rechtsanwaltschaft."
Man könnte in allen EU-Staaten anwaltlich tätig werden:
"Aufgrund der EU-Niederlassungsrichtlinie können Sie mit geringem Zusatzanforderungen auch in anderen EU-Staaten anwaltlich tätig werden."
Deutschland = EU-Staat
Allerdings ist Deutschland (für seine Anachronismen bekannt) wieder einmal ein Sonderfall:
Man müsste eine Zugangsprüfung absolvieren oder eine dreijährige Praxis im dt. Recht nachweisen. Letzteres sollte bei halbwegs guten "connections" wohl kein Problem darstellen 😉
Richter oder Staatsanwalt in Deutschland wäre trotzdem nicht drin:
"Die Studierenden erwerben nicht die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz".
Quelle: "https://de.wikipedia.org/wiki/Hanse_Law_School"
An sich wäre es eine elegante Möglichkeit die dt. Staatsexamina zum umgehen. Was haltet Ihr von dieser Möglichkeit? Würde es so aufgehen?
Man muss auch bedenken, dass man Mandanten mit "nur" einem Bachelor (was das dt. Recht betrifft) vor Gericht vertreten würde. Ob das fachlich hinhaut?
Alle Angaben ohne Gewähr 😉 Ich habe es einfach mal so zusammengestellt.