• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Anwalt im Ausland mit LL.M?

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
ich denke zur Zeit darueber nach, mit dem Bachelor of Laws anzufangen. Den Beitraegen hier im Forum kann ich entnehmen, dass es auch in der Zukunft schwierig sein wird, mit dem LLB oder der LLM in Deutschland als Anwalt taetig zu werden, ohne das Staatsexamen zu machen.
Aber wie sieht es mit einem LLM Absolventen aus, der im Ausland als Anwalt taetig werden will? In meinem Fall geht es mir vor allem um Guatemala, da meine Frau aus Guatemala ist und ich vielleicht in ferner Zukunft dort wohnen werde. Ich bin mir sicher, dass ich mit einem LLM weitaus besser ausgebildet bin als die meisten Anwaelte dort, und wenn man in Europa als Anwalt zugelassen ist, wird man auch relativ leicht in Guatemala zugelassen. Aber mit dem LLM darf man ja nicht mal im eigenen Land (Deutschland) praktizieren, also duerfte das mit der Zulassung in Guatemala auch nicht so einfach werden...

Ich weiss, dass wahrscheinlich niemand von euch die genauen Regelungen in Guatemala kennt, aber ich waere fuer jede Meinung, Erfahrung, Links, etc. dankbar die etwas mit der Zulassung von deutschen Anwaelten im Ausland zu tun haben.

Vielen Dank fuer eure Unterstuetzung!

Liebe Gruesse aus dem Land des ewigen Fruehlings (bei uns hats gerade 25 Grad, die Sonne scheint und die Voegel zwitschern *Schadenfreude*)!

Seppi
 
hast Du verbindlich verwertbare Antworten erhalten auf Deine Frage.
Mich würde das auch interessieren, vielleicht leitest Du mir Deinen Kenntnisstand einfach mal weiter.

Danke vorab!

Stephan
 
Soweit ich weiß, kann man nur mit dem LL.M. in den allermeisten Ländern auch nicht direkt als Anwalt anfangen.

Normalerweise muss man einige Zeit bei einem Anwalt angestellt sein und kann dann eine Zusatzprüfung ablegen. Bei uns ist das grundsätzlich anders, weil bei uns das Referendariat und das zweite Staatsexamen ja für alles ausreichend qualifiziert...

Viele Grüße,

Bernd
 
Bernd,

ja, macht Sinn. Irgendwo muss die Übung ja herkommen aber dennoch eine ganz nette Abriegelung des Marktes. Also wenn der BWLer hier mal Porter's 5 Forces analysiert, eine ganz schöne Eintrittsbarriere 🙂

Aber sehe ich das richtig, dass Du Jura machst an einer, wie es so schön heißt, "normalen" Uni, mit BWL Dipl. Kffm. fäddisch bist, noch 'nen Magister in Geschichte und den LLB machst??!! Heiliges Blächle, was willst Du werden, Universalgelehrter 🙂 Respekt Chapeau Chapeau und vielleicht die Frage an Dich, was hälst Du denn von dem LLB so als "richtiger" Jurist und
wird man damit Ernst genommen von Eurer Zunft?

Lg, Stephan
 
Dr Franke Ghostwriter
Stephan,

da ist meine Signatur wohl etwas missverständlich. Ich mache kein "normales" Jura-Studium, sondern "nur" den BoL in Hagen und auch den Magister in Hagen (Hauptfach Geschichte, Nebenfächer Recht und Psychologie). Wiwi war auch in Hagen. Ich war also noch nie an einer "richtigen" 😀 Uni...

Da man sich ja immer wieder mal was anrechnen lassen kann, spart man auch einiges, so wild ist es also auch nicht. Universalgelehrter wäre ich gerne, aber eigentlich reicht es mir, wenn die grauen Zellen ein bisschen am Einrosten gehindert werden.

Und so wie ich die "richtigen" Juristen (also die "echten" mit den Staatsexamina) kenne (und da habe ich mit einigen von denen beruflich Kontakt): Die sind meistens die Allergrößten 😀 und einen LL.B nehmen sie eher weniger Ernst. Es liegt an uns, dass sich das ändert.

Ciao,

Bernd
 
Oben