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Anspruchsgrundllagen

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in den Klausuren kommt immer mal wieder die Frage, welche von den aufgeführten Paragraphen sind Anspruchsgrundlagen...

Damit tu ich mich echt schwer...ich weiß... wer will was von wem woraus...
aber ich lieg regelmäßig falsch mit meinen Antworten...

Hat jemand nen Tipp, wie ich das in meinen Kopf reinbekomme und die richtigen Paragraphen rausfinde... Eine Möglichkeit wär alles auswendig lernen, aber das kann ja net die Lösung sein...

Vielen Dank für eure Hilfe.
 
#?t=11397 da wurde das auch dirkutiert. Sonst mal in die Suchfunktion eintippen, da kommt noch ne Menge. Kurz gefasst, wenn "kann...verlangen" und "verpflichtet sich" auftaucht, ists ne Anspruchsgrundlage.
 
m.E. nur 651a
Aus 325 ergibt sich ja nicht der Anspruch auf Schadensersatz als solcher. Hier wird nur festgehalten, dass er durch Rücktritt nicht ausgeschlossen ist.
273 auch nicht.
632 auch nicht, der Vergütungsanspruch entsteht aus 631!
 
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