ich bräuchte mal Eure Meinung. Ich habe es mir eigentlich so eingeprägt, dass man zunächst immer prüft, ob der Anspruch gegen die Gesellschaft besteht und dann schaut, ob der jeweilige Gesellschafter für diesen Anspruch persönlich haftet.
Unabhängig davon, ob die Fallfrage lautet: "Wie ist die Rechtslage", oder "kann x von Y verlangen".
Bei meiner Präsenveranstaltung hat der Dozent allerdings beí der letzteren Fallfrage immer direkt den Anspruch des X gegen Y geprüft und hat den Zwischenschrit über die Gesellschaft weggelassen. Er ist z.B. im Obersatz bei einem OHG Gesellschafter direkt auf den 128 HGB gegangen, ohne den 124 HGB zu nennen. Er meinte, dass wäre korrekter, als den Zwischenschritt über den 124 HGB zu gehen.
Was meint Ihr dazu?
Unabhängig davon, ob die Fallfrage lautet: "Wie ist die Rechtslage", oder "kann x von Y verlangen".
Bei meiner Präsenveranstaltung hat der Dozent allerdings beí der letzteren Fallfrage immer direkt den Anspruch des X gegen Y geprüft und hat den Zwischenschrit über die Gesellschaft weggelassen. Er ist z.B. im Obersatz bei einem OHG Gesellschafter direkt auf den 128 HGB gegangen, ohne den 124 HGB zu nennen. Er meinte, dass wäre korrekter, als den Zwischenschritt über den 124 HGB zu gehen.
Was meint Ihr dazu?