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Anrechnung von Studienleistungen Rechtspflege

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Anrechnung von Studienleistungen (Rechtspflege)

Hallo,

gibt es hier vielleicht Rechtspfleger, die auch eine Anrechnung von Studienleistungen erwirkt haben? Ich habe vor ein paar Tagen meinen Anrechnungsbescheid vom Prüfungsamt bekommen. Für meine Rechtpflegerausbildung werden mir Modul 1 und 2 angerechnet. Hat jemand mal versucht, noch weitere Module angerechnet zu bekommen (ich denke da insbesondere an die Module M4 und M10). Für Tipps wäre ich dankbar. Ich überlege nämlich, ob ich nicht Widerspruch gegen den Bescheid einlegen sollte.
 
Katrinchen,

die Anrechnung ist in der Prüfungsverfahrensordnung geregelt. Habe Dir den relevanten Teil beigefügt, da Du Rechtspflegerin bist, spare ich mir weitere Erklärungen - bsd. im Hinblick auf Erfolgsaussichten eines WS. 😉

§ 13 Leistungen aus einem Fachhochschulstudium



(1) Studierende, die einen Fachhochschulabschluss in einem rechtlichen Fach vorweisen können, erhalten die Module M 1 (Propädeutikum) und M 2 (Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts) angerechnet.



(2) Studierende mit dem Abschluss zur/zum Diplom-Verwaltungswirt/in erhalten die Module M 1 (Propädeutikum) und M 12 (Allgemeines Verwaltungsrecht mit Schwerpunkten im Wirtschaftsverwaltungsrecht und Umweltrecht) angerechnet.
 
Kathrinchen,

ich habe Widerspruch eingelegt und habe den kompletten Stoffplan (ausführlich!!) meiner FH beigefügt. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen 😡 mit der Begründung, das Studium der FH entspräche nicht dem Stoffplan der FernUni. Das ist zwar absoluter Käse,:ichsagnix aber gg. den Ablehnungsbescheid Klage zu erheben war mir dann doch zu "heiß".
Wie aus den Foren mitbekommen habe, habe einige Rechtpfleger Widerspruch erhoben, aber alle sind abgewiesen worden.

Gruß, Verena
 
ihr zwei,

:dankescho für die Info. Da kann ich das Papier für den Widerspruch also sparen. Ich hatte eigentlich noch auf eine Anrechnung von Modul 10 gehofft, weil ich Handels- und Gesellschaftsrecht in der Ausbildung ja nun wirklich ausführlich gehabt habe. Naja, dann kauen wir das ganze eben nochmal durch 🙄.
 
Ziemlich wenig für ein Dipl. Studium

Ich spiele mit dem Gedanken mich als Rechtspfleger zu bewerben. Bin aber sehr entäuscht über die allg. Anerkennung der Module. Nur M1+2 ist sehr mager.

Wie auch immer ! Kann mir jemand sagen welche Kriterien es in RLP gibt und wie hoch meine Chancen sind angenommen zu werden ? Sollte ich in die Bewerbung schreiben das ich an der Fernuni Studiere oder lieber nicht ? Warum steht in Hessen die Frage: Haben Sie Schulden, wenn ja wo usw ? Ist das auch in RLP ein Bewerbungskriterium?

Wie hoch sind meine Chancen als Behinderter Deutscher mit Migrationshintergrund (Schwarze Haare) angenommen zu werden ? (Die Frage bitte nicht falsch verstehen, habe leider 3 x hintereinander die Erfahrung gemacht beim Ämtern, davon 2 x Finanzamt, das Sie mir solche speziellen Fragen gestellt haben usw.) Sollte ich auch für Mainz, Wiesbaden und Frankfurt bewerben? Danke für die Antworten.
 
Dr Franke Ghostwriter
Haben Sie Schulden, wenn ja wo usw ? Ist das auch in RLP ein Bewerbungskriterium?

Im öffentlichen Dienst wird von Dir erwartet, dass du in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebst.
Werde Dir darüber klar, warum Du in den öffentlichen Dienst möchtest. Kannst Du jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten?
 
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