Anrechnung von Studienleistungen für BoL-Studium
Liebe Mitstreiter,
folgende Antwort habe ich vom Prüfungsamt ReWi auf meine per Mail gestellte Frage erhalten, ob ich das richtig sehe, dass Studienleistungen nur auf Antrag hin angerechnet werden.
Ich hoffe, damit sind einige Unklarheiten und Ungereimtheiten, die hier diskutiert wurden, bereinigt.
Herzliche Grüße
Dieter
Liebe Mitstreiter,
folgende Antwort habe ich vom Prüfungsamt ReWi auf meine per Mail gestellte Frage erhalten, ob ich das richtig sehe, dass Studienleistungen nur auf Antrag hin angerechnet werden.
Ich hoffe, damit sind einige Unklarheiten und Ungereimtheiten, die hier diskutiert wurden, bereinigt.
Herzliche Grüße
Dieter
Sehr geehrter Herr Welzel,
so ist es!
Sie müssen die Anrechnung beantragen. Wenn eine Leistung angerechnet wird, erlischt im Gegenzug der Prüfungsanspruch. Der Antragsteller kann also in dem Fach, dass ihm angerechnet wurde, keine Modulabschlussklausur mehr schreiben. Für den Fall, dass jemand - genug Zeit hat- und sehr gut ist, kann es daher sogar nachteilig sein, sich eine Leistung anrechnen zu lassen, da eine Anrechnung in der Regel ohne Note erfolgt (nur identische, an der Fernuni erbrachte Leistungen werden mit Note angerechnet)und der Antragsteller im Gegensatz dazu im Rahmen einer Prüfung ggf. sehr gut punkten könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Altenbrandt