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Anrechnung von Prüfungsleistungen

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ich möchte mir gerne einige Module anrechnen lassen. Wann sollte ich denn einen solchen Antrag stellen? Mit der Einschreibung oder erst später?

Und wird generell unter den ín der Prüfungsordnung genannten Voraussetzungen angerechnet oder könnte es da noch Probleme geben?
Vielleicht hat da ja schon jemand Erfahrungen mit gemacht?!
Viele Grüße,
Nicoletta😛
 
Hast Du hie[/COLOR]r[/COLOR] schon mal reingesehen ?
Da wurde das Thema diskutiert z.b auch ob Anrechnung mit/ohne Note etc.
Zeitpunkt: kannst Du auch später machen, dann kannst Du evtl. noch entscheiden ob Du wirklich anrechnen willst oder doch die Klausur machen.
 
Nicoletta,
die Anrechnung war bei mir ein wenig problematisch, gegen den ersten Bescheid mußte ich Widerspruch einlegen, der dann durchging...mit der Auflage, für bestimmte Kurse doch noch die EAs zu bestehen. (Zum Sachverhalt: Ich habe BWL studiert und im Vordiplom BGB I-III und Verfassungs- und Verwaltungsrecht gehabt. BGB sollte nicht anerkannt werden - nach Vorlage der Unterlagen meiner damaligen Professorin dann aber doch) Somit war es für mich günstig, dies frühzeitig zu wissen, damit ich die EAs bearbeiten konnte.
Liebe Grüße
Karen
 
Magisterstudentin schrieb:
Hallo Nicoletta,
die Anrechnung war bei mir ein wenig problematisch, gegen den ersten Bescheid mußte ich Widerspruch einlegen, der dann durchging...mit der Auflage, für bestimmte Kurse doch noch die EAs zu bestehen. (Zum Sachverhalt: Ich habe BWL studiert und im Vordiplom BGB I-III und Verfassungs- und Verwaltungsrecht gehabt. BGB sollte nicht anerkannt werden - nach Vorlage der Unterlagen meiner damaligen Professorin dann aber doch) Somit war es für mich günstig, dies frühzeitig zu wissen, damit ich die EAs bearbeiten konnte.
Liebe Grüße
Karen

Hallo,

musstest du nur die Scheine vorlegen oder den gesamten Studienplan???
Ich habe nämlich auch Differenzen mit der Uni, was die Anerkennung von Modulen angeht.

Gruß Zeus
 
Zeus,
ich habe erst nur die Scheine vorgelegt. Dann die Kopien aus dem damaligen Studienverzeichnis - hat aber alles nicht gereicht. Dann habe ich meine ehemalige Professorin angerufen und die hatte Inhaltsübersichten und Lernziele der Kurse zusammengestellt, die sie mir zur Verfügung gestellt hat - das hat dann gelangt für die Anerkennung der Klausur BGB. Mein Professor in Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Sachenrecht war nicht mehr erreichbar und hier wurde mir dann auch nicht alles angerechnet...Da mußte ich die EAs bestehen. Insgesamt wurde mir dann mit den EAs die ZP Recht anerkannt.
Viel Glück für die Anrechnung,
liebe Grüße
Karen
 
Dr Franke Ghostwriter
So ähnlich geht es mir auch.Wage jetzt wohl noch einen letzten Versuch und dann gebe ich es wohl auf und muss den den sauren Staatsrechtapfel beissen 😡 ... hilft ja alles nix, daran soll das Studium dann auch nicht scheitern.


Gruß Zeus
 
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