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Anrechnung von Prüfungsleistungen Wirtschaftsinformatik

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Anrechnung von Prüfungsleistungen (Wirtschaftsinformatik)

In § 7 der PO des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsinformatik heißt es:

"Die Anrechnung ist nur soweit möglich, als noch mindestens 40 ECTS-Punkte in den Wahlpflichtmodulen (B-Modulen), der Seminararbeit oder der Bachelorarbeit an der FernUniversität Hagen erbracht werden müssen."

Ein B-Modul hat 10 ECTS, das Seminar hat 10 ECTS und die Bachelorarbeit hat 10 ECTS. Da es genau 2 B-Module im Bachelor Wirtschaftsinformatik gibt haben die o.g. Sachen in der Summe genau 40 ECTS. Man kann demnach doch nie und nimmer ein B-Modul anrechnen lassen.

Habe ich irgendwas übersehen?

Ich gehe davon aus, dass man die Formulierung (ohne sie auf Sinnhaltigkeit zu prüfen) einfach 1:1 vom Studiengang Wirtschaftswissenschaften übernommen hat, die mehr als nur 2 B-Module haben.
 
So, Prüfungsamt gefragt und dort hat man das Problem auch schon erkannt:

..., die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik wird gerade so geändert, dass mindestens 60 ECTS-Punkte an der Fernuni erbracht werden müssen. Die alte Regelung wird also allgemeiner formuliert und gestaltet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. ...
Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

Bisher konnte man seine Studienleistung bis auf minimal 40 ECTS (2x B-Module, Seminar und Bachelorarbeit) reduzieren, künftig muss man mindestens ein Drittel (60 ECTS) in Hagen absolvieren.
 
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