Hallo Sandy ... 😀😛
Möglicherweise hast du da was falsch verstanden ... 😉:hmmm:
Bis auf das alte bzw. neue Recht im Grundstudium ist mir eine solche Regelung nicht bekannt. :hmmm: Ansonsten werden Fehlversuche immer beibehalten ... :hmmm:
Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren und würde mich ärgern, dass ich dann nicht alle möglichen Klausuren in diesem September schreiben kann. 😀😉😛
Ich bin auch der Meinung, dass es so ist! Also Achtung, nicht wie wild Klausuren schreiben und Versuche verbrauchen
😉!
Die Diplom-Leute schreiben ja nur die "neuen" gesplitteten Klausuren mit, die eigentlich für den Bachelor konzipiert sind. Es ändern sich die Fächer z.T. etwas inhaltlich, was im Einzelfall ärgerlich ist, aber das Fach an sich bleibt ja das gleiche. Die Klausurzulassung bleibt erhalten, was ebenfalls darauf hindeutet, dass es kein neues Fach ist.
Zum Grundproblem zurück noch mal: Mit einer nicht bestandenen Klausur solltest du denke ich kein Problem haben. Angerechnet werden kann sie aber wohl auch nicht, ich meine, nur bestandene Klausuren sind anrechenbar, d.h. im Klartext, was du in Wuppertal gemacht und nicht bestanden hast, interessiert einfach nicht. Du musst die BWL-Klausur einfach noch in Hagen machen.
Auch bestandene Klausuren/Scheine werden nur
auf Antrag angerechnet und wenn sie mit irgendetwas gleichwertig sind. D.h. konkret, hast du ein gleichwertiges Mathe für WiWi schon bestanden und willst es gern noch mal schreiben, weil du das super einfach findest, kannst du es tun und damit potenziell deine Note verbessern. Nur wenn du erst die Anrechnung beantragt und genehmigt hast, ist das nicht mehr möglich.
Aber wie schon richtig gesagt wurde: Um aller Spekulation ein Ende zu bereiten, hilft wohl nur die Nachfrage beim Prüfungsamt in Hagen direkt, am besten bei Hrn. Dr. Hoffmann :genau