Ich zitiere auch noch mal meinen Anrechnungsbescheid von 2007.
Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXX,
gem. § 7 II der Prüfungsordnung vom 31.10.2003 werden Ihnen folgene Leistungen angerechnet:
1101, 1102, 1104, 1105, 1108, 1112.
Das Erbringen der EA zu den Modulen 6, 9, 10 wird Ihnen angerechnet. Die Modulabschlussklausuren M 6, M 9 und M 10 sowie die Präsenzveranstaltung zu Modul 9 müssen noch absolviert werden.
Ich "stecke" in der alten PO, evtl. auch alten PVO, kann sein, dass sich das nun geändert hat.