• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Anrechnung Studienleistungen

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mal eine - wahrscheinlich etwas komische - Frage:

mir wurden für dieses Studium, das Propädeutikum, allg. Verwaltungsrecht und Einführung in die Wirtschaftswissenschaften angerechnet.

Nun hab ich in einem Forum den Eintrag gelesen, dass jmd. auch Module, mit Ausnahme der Klausur angerechnet worden sind.

Gibt es da Einschränkungen??

Auf dem Anrechnungsbescheid und auch in anderen Schreiben hab ich nie eine Unterscheidung zwischen Modulen und den Klausuren gesehen.

Ich bin immer davon ausgegangen, dass man die Klausur nicht mehr schreiben muss.

Vielen Dank für eine Aufklärung.
 
nein, das kommt immer darauf an, was man tatsächlich als vorleistung in inhaltlicher übereinstimmung mit den modulen der fernuni bereits abgelegt hast bzw. bestanden hat!
wenn du dir die prüfungsverfahrensordnung durchliest, kannst du dort nachvollziehen, wann dir was angerechnet wird!
ich war im jurastudium scheinfrei und dabei werden einem in der regel immer dieselben module angerechnet, außer BGB III und UR I, wo zwar eine belegung angerechnet wird, nicht aber die klausur!
 
Doch,

da gibt es schon Unterschiede; allerdings sind mir die genauen Regelungen auch nicht wirklich ersichtlich, selbst mittels der Prüfungsordnung nicht... 😉

Im Modul BGB2 zum Beispiel wurde mir die Belegung des Kurses und die als EA zu schreibende Hausarbeit anerkannt, an der Klausur muss ich aber teilnehmen. Die Aussage des Prüfungsamtes auf meine Nachfrage hin war irgendwie in der Art, dass meine SWS nicht mit der FernUni übereingestimmt hätten o.ä.; das stimmt aber ganz und gar nicht, an der hiesigen Präsenzuni hatten wir sogar mehr Leistungsumfang. 😕

Andere Module wie Strafrecht wurden mir dagegen komplett angerechnet, das ist auch in Ordnung so denke ich. Es steht dann aber wirklich explizit auf dem Bescheid, ob Du den ganzen Kurs ad acta legen kannst oder ob die Klausur noch zu schreiben ist.
 
@ pegasus: öhm, ich habe auch geschrieben, dass es darauf ankommt, was man als vorleistung in punkto schein quasi schon hatte! mein nein bezog sich auf die noch zu schreibende klausur, dass man nicht verallgemeinern kann, die klausur nicht mehr schreiben zu müssen.
ich finde die prüfungsverfahrensordnung eigentlich auch eindeutig diesbezüglich.
was letztlich allerdings genau angerechnet wird bzw. werden kann, obliegt im endeffekt trotzallem der prüfungskommission, allen voran frau flitsch vom prüfungsamt.
 
@steffen-jena:
Meine Antwort war nicht auf Deinen Post bezogen, sondern einfach nur meine persönliche Meinung zu Bernd´s Frage... 😉 Wir haben doch eh so ziemlich das Gleiche geschrieben.
 
Dr Franke Ghostwriter
So,

um den Thread wieder aufleben zu lassen, ich möchte im WS 2013/14 das rechtswissenschaftliche Wahlmodul gerne an der Open University ablegen.

Hr. Szuka hat sich den Kurs "Company law and practise" mit 30 credits bereits angesehen und die Anrechnung abgesegnet. Das Prüfungsamt war via cc immer per mail dabei, hat sich selbst aber gar nicht dazu geäußert... 😕

Am Besten schreibe ich dorthin jetzt nochmal direkt, damit ich die Bestätigung schwarz auf weiß zu Hause habe, oder? Der Kurs wird sehr arbeitsintensiv werden und er kostet viel Geld. Ich möchte anschließend nicht noch zusätzlich Probleme mit der Anrechnung haben. Das ist mir schon mit der Uni Duisburg-Essen passiert und sowas ist wirklich sehr ärgerlich.

Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich?
Oder noch besser, macht gleich jemand mit an der OU? 😀
Für Ratschläge oder Erfahrungsberichte wäre ich dankbar...
 
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