ich habe ein kleines Problem, dass mir nach 2 Emails an die FernUni nicht so recht beantwortet wurde. (Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich mein Problem wohl etwas kompliziert formuliert habe...) Naja, ich möchte jetzt mal hier posten, vielleicht kann mir ja jemand schnell antworten.
Zum SS 09 mache ich das Modul "Bürgerliches Recht I". Ich habe keine Hochschulreife, auch bisher keine FH-Reife. Das Akademiestudium soll erstmal nur dazu dienen, herauszufinden, ob mir das Studium an der FU liegt und gefällt. Nun habe ich folgende Frage. Nächstes Jahr werde ich meine FH-Reife an der FOS bekommen und würde dann evtl. gerne den LL.B. an der FU machen. Kann ich OHNE FH-Reife an der Abschlussklausur von BGB I teilnehmen? Könnte ich nächstes Jahr MIT FH-Reife an der Klausur teilnehmen, obwohl ich die EAs im SS 09 bearbeitet habe?
Es geht mir also darum, ob ich dieses Akademiestudium irgendwie anrechnen lassen kann. (Dann eben für die Zugangsprüfung) Wie gesagt, besitze ich derzeit noch keine Fachhochschulreife...
Hoffentlich versteht hier jemand wie ich das meine 🙂
Danke schonmal,
Florian
Zum SS 09 mache ich das Modul "Bürgerliches Recht I". Ich habe keine Hochschulreife, auch bisher keine FH-Reife. Das Akademiestudium soll erstmal nur dazu dienen, herauszufinden, ob mir das Studium an der FU liegt und gefällt. Nun habe ich folgende Frage. Nächstes Jahr werde ich meine FH-Reife an der FOS bekommen und würde dann evtl. gerne den LL.B. an der FU machen. Kann ich OHNE FH-Reife an der Abschlussklausur von BGB I teilnehmen? Könnte ich nächstes Jahr MIT FH-Reife an der Klausur teilnehmen, obwohl ich die EAs im SS 09 bearbeitet habe?
Es geht mir also darum, ob ich dieses Akademiestudium irgendwie anrechnen lassen kann. (Dann eben für die Zugangsprüfung) Wie gesagt, besitze ich derzeit noch keine Fachhochschulreife...
Hoffentlich versteht hier jemand wie ich das meine 🙂
Danke schonmal,
Florian