• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Anrechnung möglich?

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ich habe ein kleines Problem, dass mir nach 2 Emails an die FernUni nicht so recht beantwortet wurde. (Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich mein Problem wohl etwas kompliziert formuliert habe...) Naja, ich möchte jetzt mal hier posten, vielleicht kann mir ja jemand schnell antworten.

Zum SS 09 mache ich das Modul "Bürgerliches Recht I". Ich habe keine Hochschulreife, auch bisher keine FH-Reife. Das Akademiestudium soll erstmal nur dazu dienen, herauszufinden, ob mir das Studium an der FU liegt und gefällt. Nun habe ich folgende Frage. Nächstes Jahr werde ich meine FH-Reife an der FOS bekommen und würde dann evtl. gerne den LL.B. an der FU machen. Kann ich OHNE FH-Reife an der Abschlussklausur von BGB I teilnehmen? Könnte ich nächstes Jahr MIT FH-Reife an der Klausur teilnehmen, obwohl ich die EAs im SS 09 bearbeitet habe?

Es geht mir also darum, ob ich dieses Akademiestudium irgendwie anrechnen lassen kann. (Dann eben für die Zugangsprüfung) Wie gesagt, besitze ich derzeit noch keine Fachhochschulreife...

Hoffentlich versteht hier jemand wie ich das meine 🙂

Danke schonmal,
Florian
 
Ehm, ich verstehe Dich dunkel:

Wenn Du die FH-Reife hast, möchtest Du vom Akademiestudium als ordentlicher Student eingeschrieben werden und wissen, ob die Zulassung, die Du ggf. schon dieses Sommersemester erlangt hast auch für die Klausur im WS 09/10 nutzen kannst, obwohl Du dann einen anderen Status hast, richtig?

Also vorweg: Du kannst mE als Akademiestudent an der Abschlussklausur teilnehmen (musst Du sogar, wenn Du, wie viele andere hier, das Prozedere der Zulassung rein über das Akademiestudium machen würdest), diese wird auch hinterher im "ordentlichen Studium" angerechnet.

Normalerweise bleibt auch eine Klausurzulassung erhalten, sprich: Du kannst die EAs im SS 09 bearbeiten und erst später die Klausur schreiben.

Von der Theorie her würde ich sagen: Wenn Du mit der FH-Reife dann Deinen Status änderst, nimmst Du auch das Erworbene (egal ob Zulassung oder Klausur) mit. Ich glaube, das machen ja auch jene so, die sonst vor ihrem Abi hier studieren (soll es ja laut Webpage geben).
100%ig kann Dir das aber dann wohl doch besser das Prüfungsamt beantworten
 
freut mich, das zu hören. Ich geh mal davon aus, dass das stimmt, weil ich nach reiflicher Überlegung und all den Infos, die ich dazu schon gefunden habe auch sagen würde, was du sagst... Sicher war ich aber nicht.

Danke für deine ausführliche Antwort. 🙂

Gruß,
Florian
 
Aber mit einem FH Abschluss musst du hier die Zugangsprüfung ablegen. Die besteht aus den Modulen Propädeutikum, BGB1 und externes Rechnungswesen. Steht auch so in den Zugangsvoraussetzungen.
 
Simon,

danke für deinen Hinweis, der mir allerdings schon bekannt war 🙂

Es ging mir nur darum, ob ich die Leistungen vom Akademiestudium später (nächstes Jahr) anrechnen lassen kann, wenn ich die FH-Reife habe. (bzw. dann die Klausur schreiben etc.)

Die Frage wurde mir ja schon beantwortet.

Bestätigungen, dass Virginies Infos stimmen wären vielleicht noch nett.

Gruß,
Florian
 
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