• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Anrechnung der Studienleistungen

  • Ersteller Ersteller KenzoRu
  • Erstellt am Erstellt am
K

KenzoRu

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
gibt es eine Chance, dass einem die an der Fernuni erbrachten Leistungen an der anderen im Falle eines Wechsels angerechnet werden. Die Sache sieht so aus, dass ich die Hälfte der jurist.Fächer bestanden habe, aber Probleme mit BWL und Co. habe. ich werde dieses Jahr versuchen die Prüfungen doch zu schaffen, aber im Falle einer Enttäuschung denk ich über einen Wechsel in den klassischen Studiengang nach.
 
Dr Franke Ghostwriter
grundsätzlich ist es möglich einzelne Fächer des LL.B. der FernUniversität an Präsenzuniversitäten im Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen) anzurechnen. Allerdings wird eine Anrechnung der kompletten Zwischenprüfung nur im Falle des vollständigen LL.B. Abschlusses möglich. Insgesamt ist die Anrechnung von Universität zu Universität unterschiedlich und hängt vom Prüfungsausschuss ab. Dennoch dürften dir Scheine wie BGB I-III, Verwaltungsrecht, Deutsches- und Europäisches Verfassungsrecht ggf. angerechnet werden. Beachte jedoch, dass dies nur bei Examensstudiengängen geht, die in der Zwischenprüfungsordnung Klausuren aber keine Hausarbeiten für die kleinen Scheine voraussetzt. Ansonsten dürfte eine Anrechnung schwierig werden. Es hängt also ganz stark von der jeweiligen Universität ab. Möglich ist die Anrechnung einzelner Scheine auf jeden Fall im Studiengang der Uni Bonn. Also Frage an besten an der einzelnen Uni im Prüfungsamt per Mail nach und schick denen die Prüfungsordnung sowie die Fächerbeschreibung der FernUni Fächer. In der Regel werden sie dir eine ANtwort geben, wobei verbindlich allein erst eine Anrechnung nach Immatrikulation möglich ist.
Viele Grüße,
 
Oben