• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Anrechnung BGB III / BGB IV

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ich hatte mir von der uni Schenie anrechnen lassen, und hatte es so bekommen, dass ich in BGB III nur noch die Prüfung machen muss ohne Einsendearbeiten.
Da ja aber jetzt BGB III asufgeteilt wurde würde ich gern wissen ob man es jetzt bekommen kann... also ganz meine ich...
die Sachen habe ich alle gemacht in der Uni!

Hat da jemand Erfahrung?
Müsste doch einigen so gehen hier...

Grüße
 
Hm, die Antwort müsste in der Prüfungsverfahrensordnung stehen. Die gabs früher mal auf der Seite vom Prüfungsamt, scheint aber derzeit nicht vorhanden zu sein. Ruf doch einfach mal im PA an.
 
Die sagen dort ich soll einfach alles (!) nochmal zur anrechnung schicken!
Die verfahrensordnung fahlt gerade, weil sie wohl immer nach "überarbeitet" wird....
 
Die sagen dort ich soll einfach alles (!) nochmal zur anrechnung schicken!
Die verfahrensordnung fahlt gerade, weil sie wohl immer nach "überarbeitet" wird....

Hallo tobika,

die Frage wurde schon mal mit den Prüfungsamt geklärt. Wer bis zum SS 07 BGB II und BGB III bestanden hat, kann sich BGB IV anrechnen lassen. Das geht formlos mit antragstellung an das PA. Interessant ist das für diejenigen, die vom 6 semsetrigen BOL zum 7 semestrigen BOL wechseln wollen. Wenn Du die Prüfung geschrieben hast, hängt es also vom Bestehen ab. Hast Du die Prüfung im SS 07 nicht geschreiben, dann musst Du auch noch BGB IV. Diese Auskunft habe ich im Juni vom PA erhalten.

Viele Grüße johann
 
Die sagen dort ich soll einfach alles (!) nochmal zur anrechnung schicken!
Die verfahrensordnung fahlt gerade, weil sie wohl immer nach "überarbeitet" wird....

Klasse...

Was ich so von Mitstudenten gehört hab, ist das PA bei der Anrechnung sehr streng, nur ganz bestimmte (große) Scheine werden angerechnet. Ich denke aber mal nicht, dass BGB IV komplett angerechnet wird, da das Fach ja aus Inhalten von BGB II und III zusammengestellt wurde und man bei BGB III ja nur die Klausurzulassung bekommen hat.

Aber probieren würde ich es an Deiner Stelle natürlich auf jeden Fall.
 
Die schauen nicht nur auf die großen sondern sehr stark auch auf die kleinen scheine!
Wenn du alle kleinen Scheine hast um die inhalte des Moduls abzudecken dann bekommst du es.
Es geht der Fernuni nur um die Inhalte und nicht um die arbeit die dahintersteckt!
Bei den Großen scheinen bekommt eine Klausur angerechnt, aber dann fallen drei hausarbeiten mit je 4 Wochen einfach unter den tisch.

Wenn man dabei noch bedenkt, dass die Bachelor Arbeit auch nur 40-50 Seiten haben muss.... also sorry... bin gerade etwas gefrustet!
 
Die schauen nicht nur auf die großen sondern sehr stark auch auf die kleinen scheine!
Wenn du alle kleinen Scheine hast um die inhalte des Moduls abzudecken dann bekommst du es.

Das wär mir neu, kann aber natürlich auch möglich sein - keine Ahnung. Ich habs so wiedergegeben, wie man es mir erzählt hat.

Wünsch Dir jedenfalls viel Erfolg! Die Chancen stehen ja nicht schlecht, wenn da eine neue Prüfungsverfahrensordnung kommen soll...
 
Dr Franke Ghostwriter
Wenn man dabei noch bedenkt, dass die Bachelor Arbeit auch nur 40-50 Seiten haben muss.... also sorry... bin gerade etwas gefrustet!

*g* Also ich kam bei EAs teilweise zwischen 20 und 30 Seiten ...

Zur Information: für meine Bachelorarbeit hatte ich ca. 20 fette Bücher und 60 Artikel vorliegen, wobei ich über 60 Werke direkt für die Arbeit verwertet habe.

Das Problem an "nur" 50 Seiten BA ist, dass Du häufig ein Thema hast, in dem Du problemlos habilitieren könntest und es Deine Aufgabe ist, aus Bergen von Gerichtsurteilen und Fachliteratur das Wesentliche knackig auf 50 Seiten darzustellen.

200 Seiten zu einem Thema schreiben ... Das kann eigentlich jeder und ist keine allzu große Leistung!

Gruß


Sandra
 
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