• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Anrechnen von Modulen?

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Laut Prüfungsordnung kann ich mir als Dipl. Verw. Wirtin ja drei Module anrechnen lassen.

Dazu sollte ich einen formlosen Brief mit "entsprechenden" Nachweisen schicken...

Reicht dazu meine Dipl. Urkunde von der FH Bund oder muss ich nachweisen, welche Fächer ich wann und wie lange hatte? Weil BWL hatte ich zwar im Grundstudium, aber da wir das nicht in der Zwischenprüfung hatten, fehlt mir irgendwie der Nachweis....oder wird das bei einem Dipl. Verw. Wirt von der FH Bund angenommen????

Bin gerade ziemlich verwirrt....
 
ich hatte genau dieselbe situation. es reicht deine diplomurkunde, bzw. tu mal sicherheitshalber noch dein anstellungsprüfungszeugnis mit dazu. ich hatte da auch keine bwl/vwl- prüfung, aber habe trotzdem prop., ewiwi und allg. verwaltungsrecht angerechnet bekommen
 
was ist denn ein Anstellungsprüfungszeugnis???? bzw. WANN habe ich das von WEM bekommen? Ich habe die Dipl. Urkunden und die Laufbahnbefähigung und mein Zwischenzeugnis hier liegen....
 
achso, ich weiß nicht, wie das bei der fh bund heisst, ich habs in bayern gemacht...wenn du ein zwischenzeugnis hast, dann hattest du ja mal irgendwann mal zwischenprüfung, oder? und am ende hattest du ja dann auch noch ne prüfung - bei mir hieß die anstellungsprüfung. dazu gabs auch ein zeugnis, das hab ich gemeint, da sieht man dann ja auch, welche fächer geprüft wurden. naja, vielleicht gabs da bei euch nur noch die laufbahnbefähigung?? irgendwie musst du doch auf irgendeinem dokument deine endnote sehen? na wie auch immer, wenn du das "endzeugnis" nicht hast, würde ich halt nur die drei von dir genannten beilegen. das merkst du dann schon, wenn du nicht alle drei module agerechnet bekommst, und könntest notfalls was nachreichen, dann prüfen die nochmal.

ich hab mir auch zuerst nicht prop. anrechnen lassen, das aber später einfach nachgeholt (einfach nochmal neuen schriebs dahin, dass das bitte auch noch angerechnet werden soll, war überhaupt kein problem).
 
Normalerweise reicht der Nachweis über deinen Abschluss. Das Zwischenzeugnis interessiert keinen. Die Anrechnung ist irgendwo genau festgelegt. Ich hatte allerdings BWL und VWL in der Zwischenprüfung (auch FH Bund). Aber da hatte ich auch Verfassungsrecht, und trotzdem bekommt man das Modul nicht angerechnet.

LG
Aqamdax
 
Ich war an einer FH Bund. Es gibt doch mehrere. In meiner waren wir nur ein paar und vierzig Leute pro Jahrgang. Klitzeklitzeklein im Herzen Deutschlands Ende der 90er.
 
Ich bin auch ganz normale Dipl. Verwaltungswirtin und habe sogar 4 Module angerechnet bekommen (Verwaltungsrecht, Einführung WIWI, Prop und sogar internes Rechungswesen,). Warum statt internem Rechnungswesen nicht externes Rechnungswesen oder Staatsrecht angerechnet wurde, bleibt wohl deren Geheimnis... Das was ich in der FH in internem ReWE gelernt habe war eigentlich deutlich weniger, als in externem ReWe oder Staatsrecht ... aber immerhin 🙂 Ich habe einfach meine Prüfungsbescheinigung von der Staatsprüfung mitgeschickt, die habe ich mir vom Landesprüfungsamt per email weiterleiten lasssen. Beglaubigen lassen habe ich nix...
 
Welche Fachrichtung hast du denn? Ich habe einen sehr speziellen Zweig der Sozialversicherung gelernt, und wir hatten nix mit Rechnungswesen - weder intern noch extern.
 
Ich glaube, das ist ziemlich willkürlich. Ich musste alles einschicken, komplettes beglaubigtes Curriculum wurde ausdrücklich (nach-)verlangt. Eine Bekannte hat nur ihr Zeugnis in Kopie geschickt. Resultat: Bei ihr kam die Anrechnung umgehend, bei mir nach etlichen Wochen - obwohl wir zur gleihen Zeit das gleiche Fach studiert hatten.

Am besten einfach versuchen. Vielleicht kriegst du dann auch noch das ein oder andere Fach mehr angerechnet.
 
Wie habt ihr das denn formuliert? Habt ihr darum gebeten, möglichst viele Module angerechnet zu bekommen, oder habt ihr euch konkret auf die in der Prüfungsordnung genannten Module bezogen?
Ich würde es aus dem Bauch raus jetzt so machen, dass ich um Anrechnung der in der Prüfungsordnung genannten Module bitte und darüber hinaus um Prüfung bitte, ob nicht auch andere Module (z.B. Strafrecht od. Staatsrecht) anerkannt werden könnten.

Morgen werde ich mir auf der Arbeit erstmal alles beglaubigen lassen und dann Ende der Woche wohl versandfertig haben. Mal sehen, wie schnell die entscheiden 😉

Hat das eigentlich Auswirkung auf das zweite Semester, was ich angerechnet bekomme? Aus dem ersten bekomme ich ja ziemlich sicher Pro und EWiwi angerechnet und belege dieses Semester BGB I. Aber was ist, wenn die Entscheidung zur Anrechnung nicht bis zur Rückmeldung da ist? Kann ich dann trotzdem Module aus dem zweiten Semester belegen?

Wie ist das eigentlich grundsätzlich? Muss ich die Module in der richtigen Reihenfolge machen oder kann ich mir völlig frei jedes Semester überlegen, was ich machen will? (Okay, dass die BGBs der Reihe nach gemacht werden sollten ist klar 😉) Aber könnte ich quasi erstmal alle BGB-Module abarbeiten und dann Strafrecht und dann die Wirtschaftsfächer?

Fragen über Fragen.....
 
@sweetshark

Du kannst die Module in beliebiger Reihenfolge belegen. Das Curriculum ist "nur" ein Vorschlag seitens der FU.

Für die Anrechnung habe ich einfach alle meine beglaubigten Nachweise an das Prüfungsamt geschickt und die haben mir dann alle (aus ihrer Sicht) möglichen Module angerechnet.
Die Sicht erscheint aber bei der Anrechnung von anderen als den üblichen Modulen etwas einseitig oder auch blockiert.

Gruß
 
Danke für die schnelle Antwort! Na, dann werde ich wohl auch mein Glück versuchen 😉 und darauf hoffen, möglichst viel angerechnet zu bekommen, denn desto schneller bin ich ja fertig *grins*
 
Nach meiner Erfahrung ist das Prüfungsamt recht großzügig bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen.
Ich habe für zwei Module die Anrechnung beantragt und habe dann drei angerechnet bekommen 🙄
An Unterlagen habe ich nur einen Nachweis über erbrachte Prüfungsleistungen und eine Modulbeschreibung eingereicht. Das wars.
Absolut unkompliziert.
Allerdings habe ich auch schon von Kommilitonen erfahren, dass sich das Prüfungsamt bei ihnen ziemlich quer gestellt hat. Ich glaube man muss einfach Glück haben und den "richtigen" Sachbearbeiter erwischen
 
Ich habe ganz normal den Dipl. Verwaltungswirt bei einer Kommune gemacht. Also Fachrichtung Kommunalverwaltung. Habe die drei Module beantragt, die in der Prüfungsordnung standen und zusätzlich einfach noch Staatsrecht, internes ReWE und noch irgendwas draufgeschrieben ...
 
Staatsrecht habe ich auch ausdrücklich zusätzlich beantragt mit Zwischenzeugnis. Gab es aber nicht, obwohl in der Modulabschlussklausur auch nur eine Verfassungsbeschwerde dran kam.

Das Propädeutikum habe ich noch gemacht, um warm zu werden. Bei Verwaltungsrecht habe ich mich gelangweilt, und als dann das Fach Ewiwi eingeführt wurde, habe ich mir gedacht, ich überspringe lieber etwas. Anfangs hatte ich einfach Angst, etwas zu verpassen.

Ich finde, man sollte sich nur anrechnen lassen, von dem man weiß, dass man das schonmal hatte. Mehr nicht. Wobei Strafrecht und Unternehmensrecht I auch nichts wirklich Neues für mich waren. Es gibt ja nicht umsonst Dipl.-Verw.-Wirte, die gleich den Master machen dürfen. Da reicht aber keine popelige 2 im Abschluss, wie ich sie habe. Da braucht man schon eine 1.
 
Dr Franke Ghostwriter
Wow! Ne 1 hatte ich auch nicht...wozu auch? Bei uns war es noch mehr egal, weil wir mit Beginn der Ausbildung eine Übernahmegarantie bei Bestehen der Prüfungen bekamen *doppelgrins*
Und zu dem Zeitpunkt wollte ich einfach nur fertig werden und endlich richtig arbeiten und nicht mehr lernen! (Hat jetzt ganze vier Jahre gedauert, bis ich den Hintern wieder hochbekam)
 
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