• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Anlagenspiegel

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kann mir jemand sagen, wie man grundsätzlich, wenn einmal eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen und diese wieder rückgängig gemacht wird dann auf den Betrag kommt, der wieder zugeschrieben werden muss?! Ich verzweifle langsam! Irgendwann hatte ich das schonmal verstanden!
 
Wenn du eine Maschine hast mit 10 Jahren Restlaufzeit und am Ende des zweiten Jahres eine Abschreibung von 20.000 hast, liegen noch 8 Jahre Laufzeit vor dir. Jetzt musst du diese Abschreibungssumme quasi "nebenher" weiter abschreiben. Also 20.000 durch 8 = 2.500 pro Jahr. Schreibst du jetzt nach zwei Jahren wieder zu, dann hat ja auch die außerplanmäßige Abschreibung sich um den Betrag von 2 Jahren verringert, also 2 x 2.500 = 5.000

Demnach musst du 15000 wieder zuschreiben und dann die AfA der Maschine entsprechend neu berechnen.
 
Mach einfach zwei Spalten mit Abschreibungen. Eine planmäßige, eine außerplanmäßige. Wenn Du bei der Außerplanmäßigen (nach Abschreibung des laufenden Jahres) z.B. bei 100.000 angelangt bist, planmäßig aber erst 70.000 abgeschrieben wären, machst Du eine Zuschreibung von 30.000 damit Du bei der planmäßigen Abschreibung landest.
 
Bis zur Zuschreibung hab ichs noch geschafft - aber wie berechne ich dann die neue Afa? Ich steig da einfach nicht mehr durch!! Wär sehr dankbar, wenn mir das noch jemand erklären könnte!
 
@minou:

VIIIIIIIIIELEN VIELEN LIEBEN DANK fürs Erklären des Anlagespiegels!!! Dank dir hab ich den endlich (nach mehreren frustrierten Lerntagen) verstanden und bei der Prüfung auch zu 100% richtig (außer wir liegen alle falsch mit unseren Zahlen 😉).

Also mir hast du meine Note gerettet!!!
 
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