Wenn du eine Maschine hast mit 10 Jahren Restlaufzeit und am Ende des zweiten Jahres eine Abschreibung von 20.000 hast, liegen noch 8 Jahre Laufzeit vor dir. Jetzt musst du diese Abschreibungssumme quasi "nebenher" weiter abschreiben. Also 20.000 durch 8 = 2.500 pro Jahr. Schreibst du jetzt nach zwei Jahren wieder zu, dann hat ja auch die außerplanmäßige Abschreibung sich um den Betrag von 2 Jahren verringert, also 2 x 2.500 = 5.000
Demnach musst du 15000 wieder zuschreiben und dann die AfA der Maschine entsprechend neu berechnen.