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Bewertet man das Umlaufvermögen (wenn es längerfristig sinkt nur?) immer zum Wert vom Bilanzstichtag und das Anlage vermögen immer zu den Anschaffungskosten und zu dem Wert am Bilanzstichtag?
Es gibt das strenge und das gemilderte Niederstwertprinzip.
Strenges Niederstwertprinzip (Umlaufvermögen): auch bei nicht dauerhafter Wertminderung muss der niedrigere Wert (Vgl. Anschaffungskosten - Wert am Bilanzstichtag) verwendet werden.
Gemildertes Niederstwertprinzip (Anlagevermögen): eine Abwertung ist nur dann zwingend, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt (sonst: Wahlrecht).
Ah,okay.
Dh also,dass man bei Aktien des Umlaufvermögens entweder die AK oder den Wert am Bilanzstichtag nimmt,je nachdem welcher niedriger ist?egal ob dauerhafte wertminderung oder nicht?
Und beim Anlagevermögen nimmt man beide und wenn es dauerhafte ist,dann den Wert am Bilanzstichtag?
Beim AV kann einen von beiden nehmen (Wahlrecht, entweder oder!), man muss den niedrigeren Wert zum Bilanzstichtag nehmen, wenn es eine voraussichtilch dauernde Wertminderung ist.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."