Morning ...
😀
Hallo BP,
danke für deine Antwort. Nein, ich habe nicht die allgemeine Hochschulreife, sondern nur Fachhochschulreife. Anerkennen lassen möchte ich mir Leistungen bereits jetzt, um zu sehen welche Module ich noch belegen muss um die Zulassung als ordentlicher Student zu bekommen. Zum Beispiel wäre es ja Schwachsinn Statistik zu belegen falls ich es bereits anerkannt bekomme.
Viele Grüsse
Buddy
Du kannst bereits vor dem Studium eine Anfrage an das Prüfungsamt stellen, welche Module du angerechnet bekommen könntest, sobald du dich immatrikuliert hast. Für diese Vorab-Info schickste alle relevanten Unterlagen, Scheine, Leistungsnachweise etc., möglichst in beglaubigten Kopien (STZ's machen das kostenfrei und für diese FeU-interne Verwendung reicht das auch), plus einem Schreiben mit deinem Anliegen an das PA. Antwort wird dann kommen.
😉
Bedenke aber, dass einmal anerkannte Leistungen nicht mehr zurückgenommen werden können; zudem werden diese Leistungen ohne Note angerechnet, d. h. mögliche Fehl-Leistungen in Klausuren können mit jenen Leistungen eben nicht mehr ausgeglichen werden.
Anrechnungen müssen aber nicht vorgenommen werden.
😉
Wie das aber in deinem Fall gehandhabt wird, wenn man schon Vor-Leistungen in Form von anerkannten Fächern vorweisen kann, vermag ich nicht zu sagen ...
😕 Da frägste, wie der Kollege WalterM schon anklingen ließ, lieber mal direkt im PA nach.
Ansonsten gilt die Regelung für ein
Studium ohne Hochschulzugangsberechtigung, wie WalterM schon so ungefähr meinte, wobei innerhalb von drei Jahren fünf Pflicht-Module erfolgreich (also Klausuren) bearbeitet worden sein müssen.
Erste Infos im Internet gibts
hier und
hier.
🙂
Wenn du uns dann auch hier mitteilen würdest, was das PA gesagt hat, fänden wir das alle sehr :cool-s:.