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Anerkennung von Prüfungsleistungen - Welche Dokumente einreichen?

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Barney

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Anerkennung von Prüfungsleistungen - Welche Dokumente einreichen?

Hallo zusammen,

ich bin im ersten Semester des wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzstudiengangs für Ingenieure und Naturwissenschaftler eingeschrieben.

In meinem Erststudium habe ich Informatik mit dem Nebenfach Volkswirtschaftslehre studiert. Ich möchte nun die Prüfungsleistungen für Volkswirtschaft anerkennen lassen.

Momentan Frage ich mich, welche Dokumente ich beibringen muss?

Das Diplomzeugnis habe ich bereits beglaubigen lassen und außerdem vom Prüfungsamt eine Aufstellung meiner im Hauptstudium erbrachten Prüfungsleistungen erhalten.

Ist es zusätzlich notwendig, dass Vordiplomzeugnis einzureichen um evtl. die Grundstudiumskurse Mikroökonomie und Makroökonmie anerkennen zu lassen?

Muss ich die Diplomprüfungsordnung meines Erststudiums beilegen, um den Umfang der Prüfungen zu belegen?

Ich hoffe sehr, das mir in diesem Forum jemand weiterhelfen kann.

Viele Grüße,
Barney
 
Dr Franke Ghostwriter
Anerkennung von Prüfungsleistungen

Leg doch einfach Diplom, Vordiplom und die Prüfungsordnung bei.
Dann bist Du auf der sicheren Seite. Und eine Beglaubigung der Diplome kostet jeweils ca. einen Euro.

So, jetzt hab ich noch eine Frage zur Anerkennung von Prüfungsleistungen:

Bin in Hagen in WiWi eingeschrieben.
Habe noch einen Seminarschein einer betriebswirtschaftlichen Fakultät aus Bayern aus älteren Tagen.
Die Anerkennung dieses Scheins versagte mir das Prüfungsamt Hagen mit der Begründung, es handele sich nicht um denselben Studiengang und eine Gleichwertigkeit iSd § 7 Abs.2 PO könnne nicht festgestellt werden.

Das mit der Gleichwertigkeit leuchtet mir ein, da es einen solchen Lehrstuhl in Hagen nicht gibt.

Aber meines achtens handelt es sich um "denselben Studiengang" iSd § 7 Abs. 1 PO, da die BWL ein Teil der WiWi ist, also BWL zu 100 % in WiWi enthalten ist.
Wäre dies so, stünde eine Beurteilung nach § 7 Abs. 2 PO garnicht zur Debatte und der Schein müsste von Rechts wegen anerkannt werden.

Hat da jemand einen Rat für mich ?
 
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