• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Anerkennung von Modulen durch BG-Ausbildung?

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Anerkennung von Modulen durch BG-Ausbildung?

Hallo an alle!

Ist hier zufällig jemand BoL-Student und hat zuvor die Ausbildung zum gehobenen nichttechnischen berufsgenossenschaftlichen Verwaltungsdienst in Hennef (NRW) absolviert?
Und noch dazu vielleicht z.B. das Propädeutikum anerkannt bekommen?

Würde mich interessieren, weil ich diese Möglichkeit dann evtl. auch ins Auge fassen würde...

... viele Grüße!
Andy N.
 
Andy,

habe zwar nicht die berufsgenossenschaftliche Ausbildung hinter mir, jedoch habe ich an ner FH den allgeinemen nichttechnischen gehobenen Verwaltungsdienst gemacht. Mir wurden Propädeutikum und Verwaltungsrecht anerkannt. Würde es auf jeden Fall versuchen mit dem Anerkennen! Zum einen spart es Zeit und auch Geld! Zumal ich drei Kreuze mache, dass mir Propädeutikum anerkannt worden ist, wenn ich so einige Erzählungen höre 😀

Wenn nichts zu Deinem Studiengang in der Prüfungsordnung steht, würd ich dem Schreiben ans Prüfungsamt noch ne Übersicht beilegen, welche Fächer Du mit wie vielen Stunden bei der Berufsgenossenschaft während Deiner Ausbildung hattest.

Gruß
Franzi
 
Andy,

wenn du den Abschluss als Dipl. Verwaltungswirt hast, reicht als Anlage in deinem Antrag an das Prüfungsamt eine beglaubigte Kopie deiner Diplomurkunde. Es ist in den Vorschriften der FU geregelt, das Dipl. Verwaltungswirte Module 1 und 12 anerkannt bekommen. Die ganze Prozedur Antrag bis zur Anerkennung hat bei mir nur eine Woche gedauert.

Gruß Zeus
 
Tja, bei mir hat nun die ganze Prozedur vom Antrag bis zur Ablehnung auch nur eine Woche gedauert.

Es handelt sich bei meiner Ausbildung dem Wortlaut nach "nur" um eine berufliche Fortbildung, also geht das laut FernUni nicht...

... find ich zwar nicht ganz fair, weil ich mir fast sicher bin, dass der Unterschied vom Stoff-Umfang her sicher nicht großartig vom "normalen" Diplom-Verwaltungswirt (FH) abweicht, aber ob ich gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen soll, ich weiß nicht... die Erfolgsaussichten sind wohl eher sehr gering!
 
The.Merlin schrieb:
Tja, bei mir hat nun die ganze Prozedur vom Antrag bis zur Ablehnung auch nur eine Woche gedauert.

Es handelt sich bei meiner Ausbildung dem Wortlaut nach "nur" um eine berufliche Fortbildung, also geht das laut FernUni nicht...

... find ich zwar nicht ganz fair, weil ich mir fast sicher bin, dass der Unterschied vom Stoff-Umfang her sicher nicht großartig vom "normalen" Diplom-Verwaltungswirt (FH) abweicht, aber ob ich gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen soll, ich weiß nicht... die Erfolgsaussichten sind wohl eher sehr gering!

Lasse den Kopf nicht hängen. Hatte auch die Anerkennung eines weiteren Moduls versucht und die ist kläglich gescheitert, da mir dort, ich schätze mal 5 % des Stoffes aus dem ersten Studium fehlten ... Nun mache ich den ganzen "Spaß" halt nochmal :auweia:


Gruß Zeus
 
Eingehende Prüfung der Kurswahlen?

Hallo,

zähle auch in den DiplVerwFH- Kreis 😉

Anerkennung nur von Modul 1 und 12 erscheint mir etwas zu allgemein, ich hatte reichlich Kurswahlmöglichkeiten an der FH und habe immer die juristischen Kurse gewählt. Habe daher gehofft, mindestens alles außer M8 anerkannt zu bekommen :lol:
...

Ist denn eine Prüfung der tatsächlich erbrachten LEistung erfolgt oder nur die Einordnung nach dem Abschluss?

Dann könnte es sich nämlich lohnen, die Anerkennung lieber beim lokalen Justizprüfungsamt vornehmen zu lassen. Dies benötigt allerdings nach meinem Wissen die aktuelle Imma am Orte. Kostentechnische Vorteile sind trotzdem möglich, von der Studienzeit zu schweigen.
 
Sophia schrieb:
Hallo,

zähle auch in den DiplVerwFH- Kreis 😉

Anerkennung nur von Modul 1 und 12 erscheint mir etwas zu allgemein, ich hatte reichlich Kurswahlmöglichkeiten an der FH und habe immer die juristischen Kurse gewählt. Habe daher gehofft, mindestens alles außer M8 anerkannt zu bekommen :lol:
...

Ist denn eine Prüfung der tatsächlich erbrachten LEistung erfolgt oder nur die Einordnung nach dem Abschluss?

Dann könnte es sich nämlich lohnen, die Anerkennung lieber beim lokalen Justizprüfungsamt vornehmen zu lassen. Dies benötigt allerdings nach meinem Wissen die aktuelle Imma am Orte. Kostentechnische Vorteile sind trotzdem möglich, von der Studienzeit zu schweigen.

Hallo,

wenn du mehr als die Module 1 und 12 anerkannt bekommen willst unterliegt das der Einzelfallprüfung. M1 und 12 ist die Einordnung nach dem Abschluß (auch über Vorschriften geregelt), da reicht i.d.R. die Diplomurkunde. Für andere Module musst du den Nachweis über die damaligen Studieninhalte erbringen, die konform mit denen der Uni Module sein müssen, ansonsten haste schlechte Chancen einer Anerkennung.

Gruß Zeus
 
Bildung Ländersache!

musst du den Nachweis über die damaligen Studieninhalte erbringen, die konform mit denen der Uni Module sein müssen,
Jaja, wie wahrscheinlich das nun ist, kann man sich sicher gut denken. 😎

Also 1 und 12 sicher, der Rest mit Krampf. Olé!

Gruß, Soffie!
 
Sophia schrieb:
Jaja, wie wahrscheinlich das nun ist, kann man sich sicher gut denken. 😎

Also 1 und 12 sicher, der Rest mit Krampf. Olé!

Gruß, Soffie!

Also, ich bin momentan dran, mir noch ein Modul anerkennen zu lassen - ein Krampf 😡, eine Ablehnung habe ich schon erhalten, werde aber nicht aufgeben :genau:


Gruß Zeus
 
Also ich hatte dem Antrag jedenfalls eine entsprechende Original-Broschüre beigelegt, aus der hervorgeht, mit wievielen Stunden welches Fach mit welchen Inhalten gelehrt wurde.

Ob die sich das angesehen haben, weiß ich leider nicht.

Da es scheinbar allein schon an der Bezeichnung scheitert (war halt kein Studium, sondern eine Ausbildung (dummerweise Fortbildung genannt), wobei das "Studium" an einer Verwaltungs-FH vom Umfang her sicherlich vergleichbar ist und im Prinzip ja auch eine Ausbildung darstellt), lass ich's mal gut sein und schreib die Klausur halt mit.

Trotzdem viel Erfolg beim Anerkennen-Lassen!

Andy
 
Merlin schrieb:
das "Studium" an einer Verwaltungs-FH
DAS sollte doch aber das entscheidende Kriterium sein?!
Ob die Kenntnisse nun an der FH im Rahmen der Pol- Ausbildung, der Finanzausbildung oder nur durch Verlaufen (mit Ablegen der Prüfungen natürlich :feiff: ) erworben wurden, ist letztlich egal.
Es zählt der ERwerb von Kenntnissen an einer anerkannten Bildungseinrichtung. Freue mich schon langsam auf die Anerkennungsstreitereien :fiesgrins - nett ist schonmal, dass "meine" FH nichtmal im Verzeichnis der FUH stand :aergern:


@Merlin: kannst Du die Prüfungsnachweise noch im Original vorlegen?
@Göttervater: nix bieten lassen 😉 und durchhalten!:schlafen
 
Sophia schrieb:
DAS sollte doch aber das entscheidende Kriterium sein?!
Ob die Kenntnisse nun an der FH im Rahmen der Pol- Ausbildung, der Finanzausbildung oder nur durch Verlaufen (mit Ablegen der Prüfungen natürlich :feiff: ) erworben wurden, ist letztlich egal.
Es zählt der ERwerb von Kenntnissen an einer anerkannten Bildungseinrichtung. Freue mich schon langsam auf die Anerkennungsstreitereien :fiesgrins - nett ist schonmal, dass "meine" FH nichtmal im Verzeichnis der FUH stand :aergern:


@Merlin: kannst Du die Prüfungsnachweise noch im Original vorlegen?
@Göttervater: nix bieten lassen 😉 und durchhalten!:schlafen:


Keine Angst, ich sitze das aus :lol: .

Wo hast du deinen Verw-Wirt gemacht?
 
FHVR BÄRLIN.
Im HS- Verzeichnis der FUH nicht vorhanden, zumindest nicht, als ich meiner Studienzeiten angeben wollte.
Vielleicht ein Vorteil für die Berechnung der Studiengebühren :freu
 
Sophia schrieb:
FHVR BÄRLIN.
Im HS- Verzeichnis der FUH nicht vorhanden, zumindest nicht, als ich meiner Studienzeiten angeben wollte.
Vielleicht ein Vorteil für die Berechnung der Studiengebühren :freu:


FHVR ???
Was für Studiengebühren?
 
Sophia,

das ging mir genauso wie Dir. Hatte auch gehofft, dass mir zumindest BGB I, BWL I, Arbeitsrecht und Verfassungsrecht anerkannt wird. Aber leider Pustekuchen. Hatte meinem Antrag damals auch eine Übersicht beigefügt, aus der hervorging, wie viele Stunden welche Fächer unterrichtet wurden. Hat offensichtlich nicht überzeugt 🙁 Habe dann mit Zähneknirschen die Module belegt.

Drücke euch die Daumen, dass das doch noch mit der Anerkennung klappt!


Franzi
 
Ich befürchte ja glatt, dass aufgrund des NRW-landesrechtlichen Nichtvorhandenseins "meiner" alten Bildungseinrichtung eine Anerkennung völlig scheitert 😀

Werd mal hier die Info dann streuen.

Gruß an die Götter und anderen Sagengestalten!


Sehe es grad:
Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege. sorry.
Studiengebühren? Sollte NRW plötzlich keine mehr verlangen wollen? Meinte diejenigen, die bei Überschreiten einer GEsamtsemesterzahl erhoben werden sollen. Keine Semester vorhanden, kein Einfluss in die Berechnung (trotz tatsächlichem Genuss derselben).

Wenn einer Indy sieht, schickt ihn vorbei :daumen:
 
Sophia schrieb:
Ich befürchte ja glatt, dass aufgrund des NRW-landesrechtlichen Nichtvorhandenseins "meiner" alten Bildungseinrichtung eine Anerkennung völlig scheitert 😀

Werd mal hier die Info dann streuen.

Gruß an die Götter und anderen Sagengestalten!


Sehe es grad:
Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege. sorry.
Studiengebühren? Sollte NRW plötzlich keine mehr verlangen wollen? Meinte diejenigen, die bei Überschreiten einer GEsamtsemesterzahl erhoben werden sollen. Keine Semester vorhanden, kein Einfluss in die Berechnung (trotz tatsächlichem Genuss derselben).

Wenn einer Indy sieht, schickt ihn vorbei :daumen: 😉

Als Verwaltungswirt bezahlst du nur die Bezugsgebühren und nicht die Studiengebühren für Zweitstudium ... bekommst ein Studienkonto wie bei einem Erststudium.
 
The.Merlin,

ja es gibt außer Dir noch BG-ler mit der Hennef-Fortbildung im BOL-Studiengang (mich z. B. 🙂 und noch einen, der sich als Mike hier im Forum tummelt [ich hoffe da habe ich jetzt nicht zu sehr gegen den Datenschutz verstoßen]).

Ich habe aber bezüglich Anerkennung von dort nichts unternommen weil ich vom Wiwi-Studiengang ja schon fast das halbe Studium angerechnet habe und Alles anrechnen würde meiner Fernstudiensucht nicht gerecht werden 😀.

Aber nachdem die ehemalige BGA ja jetzt auch eine FH ist, kannst Du Dich ja evtl. später nachgraduieren lassen und dann vielleicht aus dem richtigen Studium hier was anrechnen lassen. Das ist aber wohl eher ein theoretischer Vorschlag, weil die Nachgraduierungsordnung erst dann rauskommt, wenn der erste Bachelor-Jahrgang durch ist, also nächstes Jahr.

Na dann, viele Grüße an alle bekannten und unbekannten BG-ler, die sich hier rumtreiben und natürlich auch an alle Anderen,

Ciao,

Bernd
 
Zeus schrieb:
Als Verwaltungswirt bezahlst du nur die Bezugsgebühren und nicht die Studiengebühren für Zweitstudium ... bekommst ein Studienkonto wie bei einem Erststudium.


Ok... was heißt denn das im Klartext?! 😕

Nach meiner Kenntnis richtet fällt die Zweitstudiengebühr dann an, wenn ein erstes, berufsqualifizierendes Studium erfolgreich absolviert wurde.

Was sind denn dagegen Bezugsgebühren und ein Studienkonto?

Sorry für mein auf-dem-SChlauch-stehen
 
Bezugsgebühren sind die Kosten für die Skripte, 23,50 pro SWS.

Studienkonto kriegst Du eingerichtet, wenn Du es eben das Erststudium ist. Pro Semester wird dann davon abgebucht und wenn es auf 0 ist, fallen Gebühren an. Studienkonto = 1,5fache der Regelstudienzeit.
und bisherige Semester an anderen Unis werden auch angerechnet.
Wenn allg. Studiengebühren eingeführt werden, kann sich natürlich alles ändern.
 
Bei zwei bis drei Kursen pro Semester zahle ich im zwischen 150 und 250 €. Wie Eliza schon sagte, hängt von den SWS ab. Aber 150-250 € pro Semester ist noch gut machbar.
 
Sophia schrieb:
Ok... was heißt denn das im Klartext?! 😕

Nach meiner Kenntnis richtet fällt die Zweitstudiengebühr dann an, wenn ein erstes, berufsqualifizierendes Studium erfolgreich absolviert wurde.

Was sind denn dagegen Bezugsgebühren und ein Studienkonto?

Sorry für mein auf-dem-SChlauch-stehen 😉

Also die Studiengebühren, ich glaub TZ 325€/ VZ 650€ pro Semester, fallen bei Absolventen der Fachhochschulen der öffentlichen Verwaltungen von Bund und Länder nicht an (jetzige Rechtslage). Der Abschluß als Dipl. Verwaltungswirt (FH) wird i.d.S. nicht als erster Abschluß gewertet (ist meiner Kenntnis nach auch die einzige Ausnahme). D.h. er fallen nur die Gebühren für den Bezug der Unterlagen, ich glaube 13,50€/ SWS an.

Gruß Zeus
 
Zeus!
Deine Ansicht stimmt genau. FH-Abschlüsse werden nicht bei der FU-Hagen als verbrauchte Semester angerechnet, da Hagen bis auf die Art der Lehre eine "normale" Uni ist.
Gruss
Ralf
 
zephyr schrieb:
Hallo Zeus!
Deine Ansicht stimmt genau. FH-Abschlüsse werden nicht bei der FU-Hagen als verbrauchte Semester angerechnet, da Hagen bis auf die Art der Lehre eine "normale" Uni ist.
Gruss
Ralf
Das stimmt aber höchstens für die Verwaltungs-FH.
Ich habe an einer FH Informatik studiert und das geht voll aufs Studienkonto, sprich ich kriege keins, weil ich das Studium abgeschlossen habe. Aber Fächer werden keine anerkannt.
Deshalb habe ich das Zusatzstudium gewählt, das kostet nix 😀
außer Bezugsgebühren.
 
Dr Franke Ghostwriter
Eliza schrieb:
Das stimmt aber höchstens für die Verwaltungs-FH.
Ich habe an einer FH Informatik studiert und das geht voll aufs Studienkonto, sprich ich kriege keins, weil ich das Studium abgeschlossen habe. Aber Fächer werden keine anerkannt.
Deshalb habe ich das Zusatzstudium gewählt, das kostet nix 😀
außer Bezugsgebühren.

Hallo Eliza,

da hast du voll recht. Deswegen hatte ich die Verwaltungs-fachhochschulen in meinen Ausführungen explizit aufgeführt.
Ich nehme an, dass hängt mit den Trägern der FH zusammen.

Gruß Zeus
 
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